Studierende während einer Prüfung (Bild: adobe stock)

Zusätzliche Prüfungsversuche

In den Bachelorstudiengängen der TH Köln können Studierende bis zu vier „zusätzliche Prüfungsversuche“ einsetzen, wenn sie eine Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden haben oder mit der Note eines Erstversuchs nicht zufrieden sind. Sie ersetzen Regelungen zu Freiversuchen und Mündlichen Ergänzungsprüfungen. Für Prüfungsversuche vor dem 01.09.2018 gelten Übergangsregelungen.

FAQ zur Inanspruchnahme von zusätzlichen Prüfungsversuchen

+Für wen gelten die zusätzlichen Prüfungsversuche?

Die zusätzlichen Prüfungsversuche können von Bachelorstudent*innen in ihrem jeweiligen Studiengang eingesetzt werden, mit Ausnahme von Kooperationsstudiengängen. Von der Ausnahme betroffen sind derzeit nur Studierende des Bachelor-Verbundstudiengangs Wirtschaftsinformatik, der in Kooperation mit der Fachhochschule Dortmund angeboten wird.

+Wie viele zusätzliche Prüfungsversuche gibt es?

Ihnen stehen in Ihrem Bachelorstudiengang insgesamt vier zusätzliche Prüfungsversuche zur Verfügung. Diese können Sie für Prüfungen einsetzen, die Sie im dritten Versuch nicht bestanden haben. Bis zu zwei dieser vier zusätzlichen Prüfungsversuche können Sie alternativ für eine im Erstversuch bestandene Prüfung verwenden, deren Ergebnis Sie verbessern möchten.
Bitte beachten Sie: Verschlechtern können Sie sich grundsätzlich nicht. Sollten Sie im zusätzlichen Prüfungsversuch eine schlechtere Note erreichen, bleibt stets das bessere Resultat des vorhergehenden Versuchs bestehen.

+Ab wann gelten die zusätzlichen Prüfungsversuche?

Die zusätzlichen Prüfungsversuche können Sie für Prüfungen in Anspruch nehmen, die ab dem 01.09.2018 stattfinden. Für Prüfungen, die vor dem 01.09.2018 stattgefunden haben, gelten die bisherigen Regeln Ihrer Prüfungsordnung zu Freiversuchen bzw. Mündlichen Ergänzungsprüfungen, sofern Ihre Prüfungsordnung Regelungen dazu getroffen hat.
Beispiel: Sie haben am 28.8.2018 im dritten Versuch eine Klausur geschrieben und erfahren am 4.10.2018, dass Sie sie leider nicht bestanden haben. Ihre aktuelle Prüfungsordnung sieht in diesem Fall eine Mündliche Ergänzungsprüfung vor, mit der Sie das Resultat auf 4,0 anheben können. Diese Mündliche Ergänzungsprüfung können Sie auch im Oktober 2018 noch in Anspruch nehmen, weil der ursprüngliche Prüfungsversuch vor dem 1.9.2018 lag. Für eine Prüfung, die am 13.9.2018 stattfindet, ginge das nicht, hier gelten die neuen Regelungen zu zusätzlichen Prüfungsversuchen.

+Für welche Prüfungen können die zusätzlichen Prüfungsversuche in Anspruch genommen werden?

Die zusätzlichen Prüfungsversuche können Sie für alle Prüfungen in Bachelorstudiengängen einsetzen außer für die Bachelorarbeit und das Kolloquium.
Sie können sie auf Prüfungen anwenden, die Sie im dritten Versuch nicht bestanden haben. Dabei können Sie auch alle zusätzlichen Versuche für eine Prüfung nutzen. Zwei dieser insgesamt vier zusätzlichen Prüfungsversuche können Sie alternativ für Prüfungen verwenden, welche Sie im ersten Versuch bestanden haben und deren Ergebnis Sie verbessern möchten.
Zusätzliche Prüfungsversuche können auch grundsätzlich für eine Teilleistung in Anspruch genommen werden, sofern die Prüfung mehrere Teile umfasst. Sollten Sie zwei oder mehr Teilleistungen aus dem gleichen Modul je einmal wiederholen wollen oder müssen, benötigen Sie dafür insgesamt nur einen zusätzlichen Prüfungsversuch.
Bei dem der zusätzlichen Prüfung vorausgegangenen Prüfungsversuch darf es sich nicht um einen Täuschungsversuch handeln.

+Wie wird ein zusätzlicher Prüfungsversuch beantragt?

Sobald das Ergebnis einer im dritten (oder im zusätzlichen Versuch) nicht bestandenen Prüfung an den Studierenden- und Prüfungsservice übermittelt wurde, prüft dieser, ob Sie einen Anspruch auf einen zusätzlichen Prüfungsversuch haben. Falls ja, dann bekommen Sie zeitnah und zusammen mit dem Bescheid über die im dritten oder zusätzlichen Versuch nicht bestandene Prüfung ein Formular, mit dem Sie einen zusätzlichen Prüfungsversuch binnen eines Monats beantragen können. Sofern Sie dieses Angebot wahrnehmen, meldet der Studierenden- und Prüfungsservice Sie für diese Prüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin an.
Wenn Sie eine im ersten Versuch bestandene Prüfung verbessern wollen, so müssen Sie das mit dem Formular „Antrag auf Notenverbesserung“ innerhalb des Anmeldezeitraums für den folgenden Prüfungstermin beantragen. Sofern Sie die Prüfung bei einer*einem anderen Prüfer*in schreiben möchten als in der bestandenen Prüfung, teilen Sie uns dies mit einer Notiz auf dem Antrag mit.

+Welche Fristen gelten für die Antragstellung?

Wenn Sie eine Prüfung im dritten (oder zusätzlichen) Versuch nicht bestanden haben und vom Studierenden- und Prüfungsservice ein (weiteres) Formular für die Beantragung eines zusätzlichen Versuches bekommen haben, so müssen Sie dieses binnen eines Monats unterschrieben zurück schicken, wenn Sie den zusätzlichen Prüfungsversuch in Anspruch nehmen möchten. Ansonsten verfällt Ihr Anspruch.
Wenn Sie eine im ersten Versuch bestandene Prüfung verbessern möchten, dann müssen Sie dies mit dem Formular „Antrag auf Notenverbesserung“ innerhalb des Anmeldezeitrums für den darauf folgenden Prüfungstermin beantragen. Andernfalls verfällt Ihr Anspruch auf Notenverbesserung für diese Prüfung.

+Kann ich von dem zusätzlichen Prüfungsversuch zurücktreten?

Bei einem Antrag auf Notenverbesserung können Sie innerhalb des Abmeldezeitraums fristgerecht von der Prüfung zurücktreten. Damit gilt auch der Antrag auf Notenverbesserung als zurückgenommen. Dieser zusätzliche Prüfungsversuch ist dann nicht verbraucht, kann aber für diese Prüfung nicht mehr genutzt werden, und es bleibt bei der Note des Erstversuchs.
Bei einem entschuldigten Rücktritt vom nächstmöglichen Prüfungstermin (z.B. wegen Krankheit)
- für eine im dritten Versuch nicht bestandene Prüfung
- sowie für eine im Erstversuch bestandene Prüfung
müssen Sie den zusätzlichen Prüfungsversuch im darauf folgenden Prüfungstermin wahrnehmen, ansonsten ist dieser zusätzliche Prüfungsversuch verbraucht. Vom darauf folgenden Prüfungstermin ist ebenfalls ein entschuldigter Rücktritt mit der gleichen Konsequenz möglich.

+Was passiert, wenn der folgende Prüfungstermin in ein Auslandsemester oder Praxissemester fällt?

Wenn das Praxissemester oder Auslandsemester in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, dann ist der zusätzliche Prüfungsversuch im Prüfungstermin wahrzunehmen, der unnmittelbar auf das Auslandssemester bzw. Praxissemester folgt.

+Was passiert, wenn der folgende Prüfungstermin in ein Urlaubssemester fällt?

Wenn Sie im nächstmöglichen Prüfungstermin wegen Schwangerschaft, Erziehungszeit, Krankheit oder Pflege beurlaubt sind, dann ist der zusätzliche Prüfungsversuch im Prüfungstermin wahrzunehmen, der unmittelbar auf das Urlaubssemester folgt.
Bei einer Beurlaubung aus anderen Gründen müssen Sie den zusätzlichen Prüfungsversuch trotz Beurlaubung wahrnehmen.
Falls Sie wegen Erziehungszeit oder Pflege beurlaubt sind, aber von Ihrem Recht Gebrauch machen, trotzdem Prüfungen abzulegen, dann müssen Sie auch den zusätzlichen Prüfungsversuch im Urlaubssemester wahrnehmen.

+Ab wann gilt der zusätzliche Prüfungsversuch als verbraucht?

Der zusätzliche Prüfungsversuch ist verbraucht, wenn Sie an der Prüfung teilnehmen oder der Prüfung unentschuldigt fernbleiben. Er ist auch verbraucht, wenn Sie ihn zwar beantragt haben, aber im nächstmöglichen Prüfungszeitraum nicht mehr eingeschrieben (exmatrikuliert) sind.

+Wie kann ich feststellen, wie viele zusätzliche Prüfungsversuche ich schon verbraucht habe?

Die Anzahl der beantragten und verbrauchten Prüfungsversuche wird in Ihrem Notenspiegel in PSSO angezeigt. Dort sehen Sie auch, wie viele der möglichen vier Prüfungsversuche Sie auf Notenverbesserungen verwendet haben.

+Werden bisherige Freiversuche bzw. Mündliche Ergänzungsprüfungen auf die Anzahl der zusätzlichen Prüfungsversuche angerechnet?

Nein, für Prüfungen, die vor dem 01.09.2018 stattfinden, gelten noch die bisherigen Regeln Ihrer Prüfungsordnung, sofern diese Freiversuche, Mündliche Ergänzungsprüfungen etc. anbieten. Sie werden nicht auf die Anzahl der zusätzlichen Prüfungsversuche angerechnet, die auf Prüfungen Anwendung finden, die ab dem 01.09.2018 stattfinden.

+Was passiert, wenn ich die Prüfungsordnung wechsle?

Wenn Sie in Ihrem Bachelorstudiengang in eine andere Prüfungsordnung wechseln, dann gelten bisher in Anspruch genommene zusätzliche Prüfungsversuche auch in der anderen Prüfungsordnung bereits als verbraucht. Das gilt auch, wenn sie für Prüfungen verwendet wurden, die in der anderen Prüfungsordnung nicht vorkommen.

+Was passiert, wenn ich den Studiengang wechsle?

Wenn Sie innerhalb der TH Köln in einen anderen Bachelorstudiengang wechseln, dann stehen Ihnen für den neuen Studiengang grundsätzlich wieder vier zusätzliche Prüfungsversuche zu.
Die Anzahl reduziert sich aber, wenn Sie im bisherigen Studiengang bereits zusätzliche Prüfungsversuche auf Prüfungen verwendet haben, die auch Teil des neuen Studiengangs sind, etwa weil das zugehörige Modul als gemeinsames Modul beider Studiengänge gelehrt wird.

+ Darf ich einen zusätzlichen Prüfungsversuch für eine in meinem Studiengang endgültig nicht bestandene Prüfung in einem anderen Studiengang ablegen?

Nein, das ist nicht möglich. Der zusätzliche Prüfungsversuch muss in dem eigenen Studiengang abgelegt werden.

+ Kann ich mich durch einen zusätzlichen Prüfungsversuch zur Notenverbesserung auch verschlechtern?

Ein zusätzlicher Prüfungsversuch zur Notenverbesserung kann grundsätzlich nicht zu einer Verschlechterung führen. Wenn Sie im zusätzlichen Prüfungsversuch ein schlechteres Ergebnis erreichen sollten, bleibt Ihr besseres Ergebnis aus dem vorhergehenden Versuch bestehen. Ungeachtet dessen gilt damit der zusätzliche Prüfungsversuch als verbraucht.

+Wo kann ich mich beraten lassen?

Der Studierenden- und Prüfungsservice steht Ihnen für Fragen rund um das Thema zusätzliche Prüfungsversuche gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie die persönlichen Sprechzeiten und Telefonsprechzeiten Ihres Studienbüros.
Zusätzlich stehen Ihnen auch die Beratungsangebote Ihrer Fakultät und der Zentralen Studienberatung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: Vor einem zusätzlichen Prüfungsversuch, den Sie nach dreimaligem Nichtbestehen beantragen, sollten Sie in Ihrer Fakultät ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Es soll Ihnen helfen, Probleme im bisherigen Prüfungsverlauf zu entdecken und im zusätzlichen Versuch besser abzuschneiden. Erkundigen Sie sich in Ihrer Fakultät, wer diese Beratungsgespräche anbietet.

Kontakt

Studienbüros der TH Köln
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice.


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