Studentin sitzt an einem Schreibtisch und schaut auf ihr Laptop (Bild: adobe stock)

Digitale Prüfungsformate

Informationen und Hinweise zu digitalen Prüfungen an der TH Köln.

Fernprüfungen (Remote)

Modulprüfungen können als Präsenzprüfung an den Standorten der Hochschule oder als Fernprüfung außerhalb der Standorte der Hochschule (RemotePrüfungen) durchgeführt werden. In beiden Fällen kann die Durchführung analog oder in elektronischer Form bzw. bei mündlichen Prüfungen in elektronischer Kommunikation erfolgen. In allen Varianten ist dem Grundsatz der prüfungsrechtlichen Gleichbehandlung Rechnung zu tragen. Studierende haben sich auf Verlangen mit einem amtlichen Lichtbildausweis und dem Studierendenausweis (MultiCa) auszuweisen.

Ablauf remote-mündlicher Prüfungen

Remote-mündliche Prüfungen bietet die TH Köln mithilfe der Videokonferenztools Zoom oder DFNconf an. Technisch setzt diese voraus, dass Sie über einen internetfähigen Computer oder Laptop verfügen, eine belastbare Internetverbindung sowie ein Mikrophon und eine Kamera in einer bestimmten Qualität. Einzelheiten werden durch Ihre Fakultät bekanntgegeben.

Das Verfahren zur Durchführung der mündlichen Prüfung via Zoom oder DFNconf findet wie folgt statt:

  • Teilnehmer*innen der Videokonferenz sind nur der Prüfling und die/der Prüfer*innen bzw. sachkundige*r Beisitzer*in, sowie ggf. eine Protokollführung.
  • Einzelheiten zu der Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss oder die/der Prüfer*in bekannt.
  • Bitte halten Sie zur Identitätsfeststellung Ihre MultiCa und Ihren Personalausweis (bzw. Reisepass) bereit. Auch die Eigenständigkeitserklärung ist ggf. noch nachzuweisen (falls nicht schon vorliegend).
  • Über die Prüfung wird durch die prüfende Person oder Protokollführung ein Protokoll gefertigt, in dem neben der durchgeführten Identitätsfeststellung der inhaltliche Ablauf sowie die technischen Rahmenbedingungen einschließlich etwaiger Störungen festgehalten werden. Es erfolgt keine Aufzeichnung der Prüfung durch die TH Köln. Sie als Prüfling dürfen ebenfalls keine Aufzeichnung vornehmen, andernfalls verstoßen Sie gegen die Vertraulichkeit des Prüfungsgesprächs und Rechte der Beteiligten sowie gegen § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes).
  • Mangels umfassender Sichtkontrolle sollen durch andere geeignete Vorkehrungen die Nutzung unzulässiger Hilfsmittel und andere Täuschungsversuche ausgeschlossen werden. Dazu ist es unter Anderem wichtig, dass

    - Sie während der Prüfung möglichst gut im Kamerabild erfasst sind und deshalb ausreichend Abstand zu Ihrem Computer oder Laptop haben und
    - in dem Raum, in dem Sie sich während der Prüfung befinden, keine weiteren Personen zugegen sind. Auch stellen Sie bitte sicher, dass während der Prüfung keine weiteren Personen Zugang erhalten.
    - Dazu soll der Raum vor Beginn der Prüfung und auf Nachfrage auch während der Prüfung mittels Kameraschwenk gezeigt werden.
     
  • Sollte es während der Prüfung zum Ausfall der Verbindung/des Bildes kommen, ist die Prüfung zu wiederholen, sofern sich die Beteiligten nicht darüber einig sind, dass der Ausfall zu vernachlässigen ist und keinerlei Auswirkungen auf das Ergebnis der Prüfung haben kann. Die Wiederholung der Prüfung kann – nach Absprache zwischen den Beteiligten – auch direkt im Anschluss erfolgen.
  • Sollte es zu nicht unerheblichen Schwierigkeiten mit der Ton- oder Bildübertragung kommen, ist stets zu prüfen, ob hierdurch eine relevante Beeinträchtigung der Prüfung erfolgt. Gegebenenfalls muss die Prüfung abgebrochen werden.

Fernklausuren (Remote)

Die Prüflinge müssen sich auch bei Fernklausuren zu Beginn der Prüfung mittels MultiCa und Personalausweis/Pass ausweisen und per Kameraschwenk durch den
Raum, in welchem sie die Prüfung anfertigen, zeigen, dass sie sich alleine dort aufhalten und die Prüfung ohne nicht zugelassene Hilfsmittel bearbeiten. Um die Chancengleichheit zu gewährleisten und dazu Täuschungshandlungen während einer Fernklausur zu unterbinden, sind die Studierenden verpflichtet, die Kamera- und Mikrofonfunktion der zur Prüfung eingesetzten Kommunikationseinrichtungen zu aktivieren (Videoaufsicht). Im Verdachtsfall kann ein weiterer
Kameraschwenk verlangt werden. Die Videoaufsicht ist im Übrigen so zu gestalten, dass der Persönlichkeitsschutz und die Privatsphäre der Prüflinge nicht mehr als zu den berechtigten Kontrollzwecken erforderlich eingeschränkt werden. Die Videoaufsicht erfolgt durch Aufsichtspersonal der Hochschule. Eine automatisierte Auswertung von Bild- oder Tondaten der Videoaufsicht findet grundsätzlich nicht statt. Eine Aufzeichnung der Prüfung oder anderweitige Spei
cherung der Bild- oder Tondaten findet nicht statt.

Dies gilt selbstverständlich auch für e-Klausuren und schriftliche Prüfungen im Antwortwahlverfahren, die als Fernklausur durchgeführt werden.

  • Bitte halten Sie zur Identitätsfeststellung Ihre MultiCa und Ihren Personalausweis (bzw. Reisepass) bereit. Auch die Eigentständigkeitserklärung ist ggf. noch nachzuweisen (falls nicht schon vorliegend).
  • Über die Prüfung wird durch die prüfende Person oder Protokollführung ein Protokoll gefertigt, in dem neben der durchgeführten Identitätsfeststellung der inhaltliche Ablauf sowie die technischen Rahmenbedingungen einschließlich etwaiger Störungen festgehalten werden. Sie als Prüfling dürfen keine Aufzeichnung vornehmen.
  • Auch ist es Ihnen nicht gestattet, die Prüfungsaufgaben für andere Zwecke als die Durchführung Ihrer konkreten Prüfung zu verwenden. Jedwede Vervielfältigung und Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung (Hochladen auf Plattformen, Austausch in sozialen Medien während oder nach der Prüfung) etc. wird als Urheberrechtsverstoß mit ggf. weiteren Sanktionen geahndet werden.

Eigenständigkeitserklärung zur Prüfung

Für die Teilnahme an einer digital gestützten Remote-Prüfung kann die Abgabe einer Eigentständigkeitserklärung notwendig sein. In dieser versichern Sie, die Prüfung selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe, sowie ohne Heranziehung nicht zugelassener Hilfsmittel bearbeitet zu haben. Die Abgabe der Erklärung ist Voraussetzung dafür, dass Ihre Prüfungsleistung bewertet wird. Informationen darüber, ob und in welcher Form die Einreichung einer Eigenständigkeitserklärung erfolgen muss, erhalten Sie von den jeweiligen PrüferInnen. Das nebenstehende Formular kann dafür genutzt werden.

Bitte beachten Sie:

Sofern Sie die Erklärung elektronisch abgeben oder übermitteln, bewahren Sie die im Original unterschriebene Erklärung zu Beweiszwecken auf. Sie kann auch nach der Prüfung noch angefordert werden.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zum Urheberrecht:

Die Lehrmaterialien sowie Prüfungsaufgaben/Aufgabenstellung und das Bewertungsschema bzw. die Musterlösungen sind urheberrechtlich geschützt, und jedwede Verwendung außerhalb des konkreten Lehr- und Prüfungskontextes (z.B. durch Hochladen auf Plattformen, Abdruck in Skripten, Weitergabe an andere Studierende oder sonstige Dritte - gedruckt oder digital - usw.) ist strafbar. Darüber hinaus kann sie insbesondere zu Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen führen.

Ergänzende prüfungsrechtliche Hinweise zu ePrüfungen

Während der Prüfungszeit ist - wie sonst auch - die Inanspruchnahme der Hilfe von Dritten und der Austausch mit anderen Personen (z.B. in sozialen Netzwerken) nicht erlaubt. Durch Abgabe einer Eigenständigkeitserklärung, versichern Sie, dass Sie die Prüfung ohne fremde Hilfe und ohne nicht zugelassene Hilfsmittel ablegen/abgelegt haben. Wenn laut Hilfsmittelerklärung die Nutzung aus Internetquellen erlaubt ist, achten Sie dabei auf ordnungsgemäßes Zitieren. Ein zum Beispiel nicht gekennzeichnetes „Copy & Paste“ führt ebenfalls zu einem Täuschungsversuch.

Jeder Versuch, mit anderen Personen während der Prüfungszeit über Aufbau oder Inhalte der Prüfung zu kommunizieren oder Informationen (z.B. Quellen) auszutauschen, wird als Täuschungsversuch zu qualifizieren sein mit der Folge, dass die Prüfung als nicht bestanden bewertet wird. Beachten Sie auch, dass die Weitergabe von Passwörtern an eine andere Person oder die Nutzung einer fremden CampusID nach der Benutzungsordnung der CampusIT in keinem Fall zulässig ist und zum Entzug Ihrer CampusID (Widerruf der Nutzungserlaubnis) führen kann. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist nicht zulässig. Weitere rechtliche Schritte (Exmatrikulation, Bußgeldverfahren sowie Einleitung eines Strafverfahrens wegen Abgabe einer falschen Eigenständigkeitserklärung u.a.) behält sich die TH Köln ausdrücklich vor. Ohne die Abgabe Ihrer Eigenständigkeitserklärung wird die Prüfung nicht bewertet, es sei denn, es handelt sich um einen Täuschungsversuch. In diesem Fall drohen Ihnen die oben aufgezeigten Konsequenzen.

Ergänzende Datenschutzhinweise zu E-Prüfungen

Bei der Abnahme von Prüfungen in elektronischer Form oder mittels elektronischer Kommunikation werden über die bei jeder Prüfung gemäß Einschreibungsordnung der TH Köln und aufgrund des Prüfungsrechtsverhältnisses erhobenen personenbezogenen Daten (Matrikelnummer, Name, Vorname) hinausgehend zusätzlich die Login-Daten, sowie die IP-Adresse des Rechners, mit dessen Unterstützung die Prüfung durchgeführt wird, erhoben und temporär gespeichert. Die Datenerhebung ist erforderlich, um die Prüfung computergestützt durchführen zu können.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO, § 3 DSG NRW sowie das Prüfungsrechtsverhältnis in Verbindung mit den Regelungen der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs, die ggf. durch die aktuelle Rahmenprüfungsordnung überlagert werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für das Prüfungsverfahren nicht mehr erforderlich sind bzw. die Aufbewahrungsfrist für Prüfungsarbeiten abgelaufen ist.

Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice.


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