Studierender im Gebäude Claudiusstraße (Bild: Thilo Schmülgen/FH Köln)

Zulassungsvoraussetzungen

Abitur, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung: Das sind die Voraussetzungen, die Sie für ein Studium an der TH Köln mitbringen müssen. Nach welchen Regeln die Studienplätze vergeben werden, erfahren Sie auf diesen Seiten.

Zu einem Studium an der TH Köln berechtigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur), das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine von der zuständigen Behörde (Bezirksregierung, s. u.) als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Weiterhin ist in vielen Studiengängen ein Praktikum vor Studienaufnahme erforderlich, darüber hinaus in einigen Studiengängen der Nachweis der besonderen studiengangbezogenen Eignung.

Für die Zulassung zum Studium zu einem grundständigen Studiengang an der TH Köln ist eine Online-Bewerbung notwendig, die an die TH Köln zu richten ist.

Auskünfte über die Art des Zulassungsverfahrens können für das Sommersemester erst ab November des Vorjahres und für das Wintersemester erst ab Mai erteilt werden, da die Zulassungsbeschränkungen jährlich neu festgesetzt werden.

Anerkennung der Fachhochschulreife aus NRW

Sofern der schulische Teil der Fachhochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe (Gymnasium oder Gesamtschule) in NRW erworben wurde, erkennt die TH Köln bei der Einschreibung den berufspraktischen Teil der Fachhochschulreife selber an. Das gelenkte Jahrespraktikum (als Alternative zu einer Ausbildung) muss der Praktikums-Ausbildungsordnung entsprechen. Informationen hierzu sowie einen Musterpraktikumsvertrag und eine Musterbescheinigung über dieses Praktikum finden Sie auf den Internetseiten des Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bei anderen Schulformen stellt die Schule eine Bescheinigung über den Erwerb der Fachhochschulreife aus, sofern ein gelenktes Praktikum absolviert wurde. Bei einer Ausbildung ist das nicht erforderlich.

Anerkennung der Fachhochschulreife aus anderen Bundesländern

Sofern auf dem Zeugnis nicht ausdrücklich vermerkt ist, dass die Fachhochschulreife in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bzw. auch in Nordrhein-Westfalen anerkannt ist, informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Bezirksregierungen.

Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen

Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen.

Berlin, Brandenburg und Niedersachsen

Zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Niedersachsen.

Bayern, Bremen und Sachsen

Zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Bayern, Bremen und Sachsen.

Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstei

Die Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung der Fachhochschulreife aus den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt.


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