Studierende schreiben eine Prüfung  (Bild: Thilo Schmülgen/TH Köln) (Bild: Studierende schreiben eine Prüfung  (Bild: Thilo Schmülgen/TH Köln))

Prüfungsangelegenheiten

Wie melde ich mich zur Prüfung an? Kann ich Prüfungen wiederholen oder mich wieder davon abmelden? Was ist ein Freiversuch? Die wichtigsten Prüfungsangelegenheiten im Überblick.

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Die Teilnahme an den studienbegleitend abzulegenden Fachprüfungen und Modulprüfungen, teilweise auch an den Leistungsnachweisprüfungen, ist nur nach einer vorherigen, verbindlichen Anmeldung möglich. Diese Anmeldungen müssen in eigens dafür festgesetzten Zeiträumen erklärt werden. Dies geschieht über den Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO), in Ausnahmefällen in dem jeweiligen Studienbüro durch Eintragung in eine Anmeldeliste- oder durch Ausfüllen und Abgeben eines Anmeldeformulars.

Die Anmeldefristen werden von den Prüfungsausschüssen festgelegt und an den Anschlagbrettern des Studiengangs bekannt gemacht bzw. sind in PSSO einzusehen. Für die Teilnahme an einer Prüfung ist neben der Anmeldung das Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich.

Neben der Einschreibung in den entsprechenden Studiengang oder der Zulassung als Zweithörerin oder Zweithörer ist in der Regel das Bestehen bestimmter so genannter Prüfungsvorleistungen oder vorgeschalteter Prüfungen oder der Nachweis bestimmter Praktika erforderlich. Das Nähere ergibt sich aus der jeweiligen Prüfungsordnung oder der Studienordnung.

Zulassung zur Prüfung
Ob Sie zu einer Prüfung, zu der Sie sich angemeldet haben, schließlich auch zugelassen worden sind, wird durch Aushang bekannt gemacht und können entsprechende Hinweise in PSSO entnehmen. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Zulassung zur Prüfung müssen Sie sich rechtzeitig an das für Sie zuständige Studienbüro wenden.

Anmeldung zur Abschlussarbeit und zum Kolloquium
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit und zum Kolloquium muss schriftlich erfolgen. Hierzu sind Anmeldeformulare online abrufbar oder in den Studienbüros erhältlich, die Sie dort auch abgeben müssen.

Abmeldung von der Prüfung

Grundsätzlich können Sie sich bis eine oder teilweise zwei Wochen vor dem festgesetzten Prüfungstermin von einer Fach- oder Modulprüfung schriftlich wieder abmelden, ohne dass sich dies auf die Zahl der Ihnen zur Verfügung stehenden Prüfungsversuche auswirkt. Eine Begründung für die Abmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die Abmeldung erfolgt über den Prüfungs- und Studierendenservice Online (PSSO), in Ausnahmefällen ist die Abmeldung in dem jeweiligen Studienbüro vorzunehmen. Dies geschieht durch Eintragung in eine Abmeldeliste oder durch Ausfüllen und Abgeben eines Abmeldeformulars (bei postalischer Zusendung, beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die Postlaufzeiten).

Fristen einhalten
Bei der Abmeldung müssen unbedingt die Abmeldefristen eingehalten werden. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Abmeldung von einer Prüfung müssen Sie sich rechtzeitig an das für Sie zuständige Studienbüro wenden. Versäumen Sie es, sich rechtzeitig abzumelden und nehmen trotzdem nicht an der betreffenden Prüfung teil, wird das Nichterscheinen als Fehlversuch gewertet, die Prüfungsleistung gilt als mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Ein Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit kann nur bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag schriftlich zurückgenommen werden.

Wiederholung von Prüfungsleistungen

Fach- und Modulprüfungen können im Falle des Nichtbestehens des ersten Prüfungsversuchs zweimal, die Abschlussarbeit und das Kolloquium je einmal wiederholt werden. Bestandene Prüfungsleistungen können außer zur Notenverbesserung im Rahmen der zusätzlichen Prüfungsversuche in Bachelorstudiengängen oder von Freiversuchsregelungen, die es in einigen Masterstudiengängen gibt, nicht wiederholt werden.

Zusätzliche Prüfungsversuche in Bachelorstudiengängen

In den Bachelorstudiengängen der TH Köln können Studierende bis zu vier „zusätzliche Prüfungsversuche“ einsetzen, wenn sie eine Prüfung dreimal nicht bestanden haben oder mit der Note eines Erstversuchs nicht zufrieden sind. Sie ersetzen Regelungen zu Freiversuchen und Mündlichen Ergänzungsprüfungen. Dies gilt für alle Prüfungen ab dem 01.09.2018.

Vorzeitiges Ablegen von Prüfungen

Es ist grundsätzlich zulässig, Hochschulprüfungen zu früheren Prüfungszeitpunkten abzulegen, als dies die betreffende Prüfungsordnung vorsieht (§ 94 Abs. 4 HG). Voraussetzung ist aber immer, dass die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen zur betreffenden Prüfung nachgewiesen werden.

Kontakt

Studienbüros der TH Köln
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice.


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