FAQ - Prüfungen

Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um das Thema Prüfungen.

+Was ist eine Modulprüfung?

Modulprüfungen sind studienbegleitend abgelegte Einzelbestandteile der Bachelor- und Masterstudiengängen. Sie schließen das jeweilige Modul ab und vermitteln eine auf das jeweilige Studienziel bezogene Teilqualifikation. Eine Modulprüfung kann aus einer oder mehreren, miteinander kombinierten Prüfungsleistungen bestehen.

Die Teilnahme an Modulprüfungen setzt eine vorherige Anmeldung (fristgebunden!) und das Vorliegen der in der jeweiligen Prüfungsordnung gegebenenfalls aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen (Bsp. Ablegung bestimmter anderer Modulprüfungen) voraus. Das Ergebnis der bestandenen Modulprüfungen fließt in die Berechnung der Gesamtnote der Abschlussprüfung mit ein. Für das Bestehen der Modulprüfung wird die dem Modul zugeordnete Zahl von Leistungspunkten gutgeschrieben.

In den Bachelorstudiengängen der TH Köln können Studierende bis zu vier „zusätzliche Prüfungsversuche“ einsetzen, wenn sie eine Prüfung zum dritten Mal nicht bestanden haben oder mit der Note eines Erstversuchs nicht zufrieden sind. Ist eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, darf das Studium in diesem Studiengang, teilweise sogar in verwandten Studiengängen, bundesweit nicht mehr fortgesetzt werden.

+Was ist ein Teilnahmeschein?

Teilnahmescheine sind unbenotete Prüfungsleistungen. Der Erwerb eines Teilnahmescheins bescheinigt, dass die oder der Studierende an einer Lehrveranstaltung persönlich aktiv teilgenommen, sich im Verständnis der Veranstaltung ausreichende Maß vorbereitet und in der Veranstaltung und deren Nachbereitung eigene Beiträge in dem geforderten Umfang geleistet hat.

+Was ist ein Testat/Zwischentestat?

Mit einem Testat/Zwischentestat wird bescheinigt, dass die oder der Studierende eine Studienarbeit (z.B. Entwurf) im geforderten Umfang erstellt hat.

+Was ist eine Hausarbeit?

Eine Hausarbeit (z.B. Fallstudie, Recherche) umfasst die eigenständige praktische, gestalterische oder theoretische Bearbeitung einer Aufgabenstellung oder eines Themas der jeweiligen Lehrveranstaltung unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur innerhalb einer vorgegebenen Frist.

+Muss ich ein Praxissemester/Auslandssemester machen?

In einigen Studiengängen ist ein so genanntes Praxissemester vorgeschrieben oder es besteht die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis, ein Praxissemester abzuleisten. Das Praxissemester soll den Studierenden durch konkrete Aufgabenstellungen und die praktische Mitarbeit in Betrieben, Einrichtungen und Unternehmen einen Einblick in eine dem angestrebten Abschluss entsprechende berufliche Tätigkeit vermitteln. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten. Das Praxissemester dauert in der Regel 22 Wochen und wird durch entsprechende Lehrveranstaltungen der Hochschule vor- und nachbereitet. Die näheren Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Prüfungs- oder der Praxissemesterordnung für Ihren Studiengang.

Einige Prüfungsordnungen, so beispielsweise die für den Studiengang Mehrsprachige Kommunikation, sehen vor, dass das Praxissemester im Ausland verbracht werden muss. Die näheren Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung für den betreffenden Studiengang.

+Welche Rechte habe ich aufgrund von Mutterschutz bei Prüfungen?

Für Studentinnen gelten während ihres Mutterschutzes besondere Regelungen. Sie können z.B. kurzfristig von bereits angemeldeten Prüfungen zurücktreten.

+Welche Rechte habe ich aufgrund meiner Behinderung oder chronischen Erkrankung bei Prüfungen?

Es ist dafür zu sorgen, dass durch die Gestaltung der Prüfungsbedingungen eine Benachteiligung für Studierende mit Beeinträchtigung, chronischer oder psychischer Erkrankung nach Möglichkeit ausgeglichen wird. Macht ein Prüfling deshalb durch ein (fach-)ärztliches Zeugnis oder auf andere Weise glaubhaft, dass sie oder er wegen einer Beeinträchtigung, chronischen oder psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist, die Prüfung oder die Studienleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf rechtzeitig (in der Regel bei Anmeldung zur Prüfung und mindestens zwei Monate vor der Prüfung) und mit allen erforderlichen Unterlagen zu stellenden Antrag hin, über angemessene Formen des Nachteilsausgleiches entscheiden.

+Wo finde ich Beratungsangebote, Ordnungen und Formulare zu meinem Studiengang?

Alle Informationen rund um Ihren Studiengang finden Sie auf der Seite Ihres Studienganges unter "Alle Studiengänge auf einen Blick".

Kontakt

Studienbüros der TH Köln
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweilige Studienbüro der TH Köln.


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