Gute Wissenschaftliche Praxis
Gute wissenschaftliche Praxis erfordert strenge Sorgfalt bei der Gewinnung und Auswahl von Daten, die eindeutige und nachvollziehbare Dokumentation aller wichtigen Ergebnisse sowie Offenheit für Kritik und Zweifel an den eigenen Ergebnissen. Die TH Köln hat in einer Ordnung die Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis festgehalten.
In der 2023 von der TH Köln erarbeiteten Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis finden sich die Bestimmungen über die von der Hochschule festgelegten Standards zur Qualität des Forschungsprozesses, der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sowie den Rechten am Geistigen Eigentum. Zudem wird der Umgang mit Koautorentum sowie mit wissenschaftlichem Fehlverhalten beispielsweise in Form von Plagiarismus oder Ehrenautor*innenschaft festgelegt.
Die Ordnung der TH Köln basiert auf den Empfehlungen der Hochschulrektorenkonferenz zur „Guten wissenschaftlichen Praxis an deutschen Hochschulen“ vom Mai 2013 und dem vom Wissenschaftsrat in 2015 vorgestellten Positionspapier „Empfehlungen zur wissenschaftlichen Integrität“ sowie auf dem „Kodex: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom September 2019. Sie stellt eine Weiterentwicklung der im Januar 2016 von der TH Köln publizierten „Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichen Fehlverhalten“ dar.
Sie gilt für alle in Forschung und Lehre tätigen Mitglieder der TH Köln, alle Studierenden, Doktorand*innen sowie Postdoktorand*innen und ferner auch für Angehörige des nichtwissenschaftlichen Personals, sofern sie in wissenschaftlichen Bereichen tätig sind. Alle genannten Mitglieder und Angehörigen der TH Köln sind verpflichtet, ihrer wissenschaftlichen Arbeit diese Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu Grunde zu legen und aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Der Hochschule als Stätte der Forschung und Lehre kommt hierbei institutionelle Verantwortung zu. Die TH Köln ist sich ihrer Aufgabe bewusst, vor allem den Studierenden und Wissenschaftler*innen früher Karrierestufen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis zu vermitteln und sie mit den Techniken wissenschaftlichen Arbeitens vertraut zu machen.
Download
- Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (pdf, 276 KB) Deutsche Fassung mit Anmerkungen und Fußnoten.
- Veröffentlichung als amtliche Mitteilung 18/2023
- Leitlinien zur Angabe der Affiliation bei Publikationen (pdf, 72 KB)
- "Verfahrensleitfaden zur guten wissenschaftlichen Praxis" der DFG zum Download
- „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (Kodex) der DFG zum Download Der Kodex ersetzt seit 1. August 2019 die Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.
- HRK-Empfehlungen zur "Guten Wissenschaftlichen Praxis" (pdf, 80 KB)
- Positionspapier des Wissenschaftsrats - Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität (pdf, 1 MB)
- ALLEA - European Code of Conduct for Research Integrity (pdf, 3 MB)
Ombudspersonen
Als forschungsstarke Hochschule ist es der TH Köln ein besonderes Anliegen, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ein optimales Arbeitsumfeld und qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung zu bieten. In Anlehnung an die Empfehlungen der DFG zur guten wissenschaftlichen Praxis wurde daher an der Hochschule eine erfahrene Wissenschaftlerin bzw. ein erfahrener Wissenschaftler als Ombudsperson benannt. Sie stehen allen Mitgliedern und Angehörigen der TH Köln als Vertrauenspersonen bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten und Konflikten zur Verfügung. In besonders schwerwiegenden Fällen oder in solchen, in denen eine etwaige Befangenheit aus einem Nähe-Verhältnis der Ombudsperson zum Fall vorliegt, wird ein Ombudsgremium bestehend aus drei Professorinnen und Professoren einberufen. Aktuelle Ombudsperson der TH Köln ist Frau Prof. Dr. Castro-Lesching, Vertreter ist Herr Prof. Dr. Haag. Ihre Anfragen an die Ombudspersonen werden vertraulich behandelt.
Mehr über die Aufgaben der Ombudspersonen erfahren Sie hier: Neue Vertrauenspersonen und Konfliktberater*innen