Hochschulurkunden und -abschlüsse
Von der Abschlussurkunde und/oder dem Zeugnis kann eine Zweitausfertigung ausgestellt werden. Wie sieht's mit der internationalen Anerkennung eines Hochschulabschlusses an der TH Köln aus? Für Bewerbungen im Ausland müssen Hochschulurkunden in der Regel beglaubigt werden. Die TH Köln stellt Ihnen die Vorbeglaubigungen aus.
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- Zeugnisse der Fachhochschule Köln
- Zweitausfertigung
- Vorbeglaubigung
- Nachdiplomierung
- Umdiplomierung zum Diplom-Kaufmann (FH)/zur Diplom-Kauffrau (FH) im Studiengang Wirtschaft und Kreditwirtschaft
- EU-weite Anerkennung der Hochschulabschlüsse
- Verifizierung von Abschlüssen der TH Köln bzw. Fachhochchule Köln
Zeugnisse der Fachhochschule Köln
Brief der Vizepräsidentin
Die Fachhochschule Köln führt seit dem 01.09.2015 den Namen Technische Hochschule Köln - kurz: TH Köln. Urkunden und Zeugnisse der "Fachhochschule Köln" behalten ihre Gültigkeit. Um etwa bei Bewerbungen den Namenswechsel zu belegen, kann der Brief der Vizepräsidentin genutzt werden. Eine nachträgliche Umschreibung von Abschlussdokumenten auf "TH Köln" ist nicht möglich.
Zweitausfertigung
Von der Abschlussurkunde und/oder dem Zeugnis kann bei Verlust bzw. Beschädigung oder in besonderen Fällen zur Vorlage bei einer ausländischen Behörde eine Zweitausfertigung ausgestellt werden. Für die Ausfertigung wird eine Gebühr erhoben. Die Zweitausfertigung ist schriftlich und formlos mit folgenden Angaben zu beantragen:
- Vorname und Name,
- ggf. Geburtsname,
- Kontaktdaten,
- Abschlussdatum,
- Studiengang,
- Geburtsdatum und -ort.
- Kopie der Abschlussunterlagen (beizufügen sofern möglich)
- Grund der Zweitausfertigung
Der Antrag ist an das jeweilige Studienbüro zu senden.
Gem. § 1 Nr. 5 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen und Hochschulabgaben an der TH Köln beträgt die Ausfertigungsgebühr für eine Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, einer Abschlussurkunde oder eines Diploma Supplement 25,- €. Werden die Zweitschriften für zwei oder drei der Abschlussdokumente gleichzeitig beantragt, beträgt die Ausfertigungsgebühr für alle Dokumente 30,- €. Sie erhalten nach der Antragstellung eine Zahlungsaufforderung von uns.
Die Bearbeitungszeit für die Ausfertigung beträgt üblicherweise drei bis vier Wochen.
Bitte beachten Sie außerdem:
Die Originalurkunde verliert durch die Ausstellung einer Zweitschrift ihre Gültigkeit und muss - sofern vorhanden - an den Studierenden- und Prüfungsservice zurückgegeben werden. Die Nutzung der Originalurkunde nach Ausstellung einer Zweitschrift stellt eine Urkundenfälschung dar.
Vorbeglaubigung
Weitere Informationen zu Beglaubigungen
- Bezirksregierung Köln Apostillen/Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland
- Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Informationen zur Beantragung einer Endbeglaubigung
Hochschulurkunden müssen zur Verwendung im Ausland in der Regel von eigens dazu bestimmten Stellen beglaubigt werden. Dies nennt man "Legalisation" bzw. bei einem vereinfachten Verfahren für die Beitrittsländer des Haager Übereinkommens "Apostille". Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor einem Auslandsaufenthalt, bei dem Sie die entsprechende Urkunde benötigen (Bachelor-, Diplom- oder Masterurkunde; Zeugnis über die bestandene Bachelor-, Diplom- oder Masterprüfung), bei der Botschaft oder dem Konsulat des betreffenden Staates, ob ein solches Verfahren gefordert wird. Bitte klären Sie dabei ebenfalls, ob das Originaldokument mit einer Apostille oder Legalisation versehen werden muss oder ob es, wie in den meisten Fällen, ausreichend ist, wenn dies auf einer Kopie vorgenommen wird. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln.
Falls Sie also eine Apostille oder Legalisation benötigen, beantragen Sie bei dem für Ihren Studiengang zuständigen Studienbüro eine Vorbeglaubigung der Originalunterlagen oder einer Kopie. Diese können Sie bei der Bezirksregierung Köln zur Beglaubigung vorlegen. Einige Staaten fordern darüber hinaus noch eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten in Brandenburg.
Nachdiplomierung
Urkunden über Nachdiplomierungen werden nicht mehr ausgestellt.
Umdiplomierung zum Diplom-Kaufmann (FH)/zur Diplom-Kauffrau (FH) im Studiengang Wirtschaft und Kreditwirtschaft
Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Wirtschaft und Kreditwirtschaft der TH Köln, die an diesem den akademischen Grad "Betriebswirt/in (grad.)", "Diplom-Betriebswirt/in" oder "Diplom Betriebswirt/in (Fachhochschule)" erlangt haben, wird auf Antrag und gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 150,- Euro der akademische Grad "Diplom-Kauffrau (FH)" bzw. "Diplom-Kaufmann (FH)" verliehen. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Studienbüro Campus Südstadt zuständig.
EU-weite Anerkennung der Hochschulabschlüsse
Sie möchten im EU-Ausland arbeiten oder weiter studieren? Informationen zur EU-weiten Anerkennung von Hochschulabschlüssen finden Sie auf folgenden Seiten:
Neben dem Hochschulabschluss sind in vielen Mitgliedsstaaten bei einigen Berufen weitere Berufszulassungskriterien zu erfüllen (z. B. eine bestimmte Dauer der Berufstätigkeit vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, weitere Examina etc.). Bitte erkundigen Sie sich hierüber bei den zuständigen Behörden des Staates, in dem Sie gegebenenfalls eine Berufstätigkeit aufnehmen wollen.
Verifizierung von Abschlüssen der TH Köln bzw. Fachhochchule Köln
Vollmacht
Vollmachtsformular zur Erteilung von Informationen über ehemalige Studierende an Dritte
Regelmäßig fordern Unternehmen, Hochschulen und andere Institutionen bei der TH Köln eine Auskunft über Ihr Studium oder eine Verifizierung Ihres Abschluss an. Um diese Anliegen prüfen zu können, müssen Absolvent*innen aus Datenschutzgründen die verlinkte Vollmacht persönlich ausfüllen, die dann von der anfragenden Institution zusammen mit der konkreten Anfrage eingereicht werden muss. Die Anfrage muss per E-Mail beim Studienbüro am Standort Ihres Studiengangs eingereicht werden. Weiterführende Links oder angehängte Formulare dürfen aus Gründen der IT-Sicherheit von der TH Köln nicht bearbeitet werden.