Studiengangentwicklung
Die Studiengangentwicklung ist eines der wichtigsten Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium. Deswegen haben wir im Rahmen eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses das Konzept der Curriculumwerkstatt entwickelt und als Standard für die Entwicklung und Weiterentwicklung aller Studiengänge an der TH Köln festgeschrieben.
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Ablauf: Entwicklung neuer Studiengänge
Grafische Darstellung
- Qualitätskreislauf Studiengangentwicklung (pdf, 172 KB) Grafische Darstellung der Qualitätskreisläufe für die Qualitätssicherung bestehender Studiengängen und bei Einrichtung neuer Studiengänge
Ständige Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1)
- Webseite der SK1 (dort auch Termine) Interne Webseite; erfordert Anmeldung per Campus-ID.
- Geschäftsordnung der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) (pdf, 66 KB)
- Strategische Leitlinien zu Lehre und Studium (pdf, 172 KB) In den Strategischen Leitlinien sind die Kriterien für Studiengänge enthalten.
Bevor die Fakultät mit der Curriculumwerkstatt beginnt, überprüft das Präsidium, ob die Idee für den Studiengang mit dem Profil und den Zielen der Hochschule übereinstimmt. Falls ja, wird die Idee im Rahmen der Curriculumwerkstatt konkretisiert. Hierbei kann das Zentrum für Lehrentwicklung (ZLE) die Fakultät unterstützen. Die Ergebnisse der Curriculumwerkstatt werden dann von der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) auf Grundlage der in den Strategischen Leitlinien hinterlegten Kriterien für Studiengänge sowie mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen und an die Akkreditierung von Studiengängen gerichteten Anforderungen begutachtet. Die SK1 spricht auf dieser Grundlage eine Empfehlung für das Präsidium aus, ob gemäß ihrer Begutachtung der Studiengang – ggf. mit Auflagen – freigegeben werden sollte oder nicht.
Ablauf: Weiterentwicklung bestehender Studiengänge
Diese erfolgt ebenfalls im Rahmen einer Curriculumwerkstatt – unter Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen und Monitoring-Daten. Hier geht es zunächst darum festzustellen, ob Reformbedarf besteht. In diesem Zusammenhang sind Fragen wie die nachfolgenden relevant:
- Konnte das Konzept des Studiengangs wie geplant umgesetzt werden?
- Sind Anpassungen, Änderungen an der Modulstruktur oder einzelnen Modulen erforderlich?
- Implizieren Entwicklungen in der Arbeitswelt und den Fachwissenschaften Änderungen am Studiengangkonzept?
Ob und in welchem Umfang die Curriculumwerkstatt dann weitergeführt wird, richtet sich nach dem identifizierten Reformbedarf. Die Ergebnisse der Curriculumwerkstatt werden dokumentiert. Diese Vorgehensweise wird analog auch bei bereits bestehenden Studiengängen angewandt, die bisher externe Programmakkreditierungen durchlaufen haben.
Arbeitshilfen: Dokumentation, Prüfung SK1, Qualitätsbericht
Um die Fakultäten bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Studiengänge zu unterstützen, liegen verschiedene Arbeitshilfen für konkrete Aufgabenstellungen vor. Diese können Sie hier oder unter Downloads auf einen Blick herunterladen.
Dokumentation der Qualitätssicherung von Studiengängen
Im Rahmen der Ablaufplanung für die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Studiengänge werden alle Schritte nachgehalten, die das interne Qualitätssicherungssystem der TH Köln für diese Fälle vorsieht. Den einzelnen Schritten sind zur Ergebnissicherung Dokumentationsformate zugeordnet, die nachvollziehbar das Durchlaufen des internen Qualitätssicherungssystems belegen. Kooperationsstudiengänge durchlaufen wie bisher externe Programmakkreditierungsverfahren und können auf den dazu passenden Ablaufplan zurückgreifen.
Für die Archivierung dieser Dokumente steht allen Fakultäten ein Netzwerklaufwerk mit einer vordefinierte Ordnerstruktur zur Verfügung. Im jeweiligen Ablaufplan finden Sie auch Hinweise, welche Dokumente in welchem Ordner auf diesem Netzwerklaufwerk abgelegt werden sollen.
Prüfung von Studiengangdokumenten in der SK1
Für die Einreichung von Studiengangdokumenten in der SK1 gibt es verbindliche Vorlagen, um zum einen den Fakultäten die Arbeit zu erleichtern, indem sie auf vorgegebene Muster zurückgreifen können; zum anderen wird dadurch sichergestellt, dass die für die Akkreditierung erforderlichen Dokumente alle denselben Standards genügen. Diese Vorlagen sind:
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Kurzbericht: gibt Auskunft über die wesentlichen, profilbildenden Inhalte eines Studiengangs und die darin involvierten Aussagen und Bewertungen externer Akteure. In einem zweiten Teil finden sich Erläuterungen zu Gegenstand und Inhalt der verschiedenen Dokumentationsanforderungen, um ein gemeinsames Verständnis sicherzustellen. Diese Erläuterungen sind nicht selbst Gegenstand des Berichts. Der Umfang der Darstellung des Studiengangs durch die Fakultät soll 8 Seiten nicht überschreiten.
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Modulhandbuch (Link zum ZLE, wo eine deutsche und eine englische Vorlage heruntergeladen werden können): Der Überblick über die Inhalte aller Module und die darauf bezogenen formalen Regelungen (zu Prüfungen, Workload etc.) wird durch die Darstellung der Handlungsfelder und des Absolvent*innenprofils ergänzt.
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Modulmatrix: bildet alle Module eines Studiengangs auf die Handlungsfelder und die als Absolvent*innenprofil zu erwerbenden Kompetenzen ab. Darüber hinaus zeigt die Modulmatrix an, inwieweit einzelne Module die Umsetzung ausgewählter Studiengangkriterien realisieren. Zur Modulmatrix gehört auch die Auflistung aller Prüfungen – als Grundlage für die Bewertung der Prüfungslast.
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Rahmenprüfungsordnungen: Die Rahmenprüfungsordnungen geben die Textteile vor, die in allen Prüfungsordnungen unverändert übernommen werden müssen. Sie weisen darüber hinaus die Bereiche aus, die individuell an die Besonderheiten eines Studiengangs angepasst werden können. Die Vorlagen der Rahmenprüfungsordnungen, weitere Arbeitshilfen, Erläuterungen etc. finden Sie auf den Seiten des Justiziariats.
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Checkliste externe Begutachtung: Für die Durchführung der externen Begutachtung liegt eine Checkliste auf Deutsch und auf Englisch vor, die die gesetzlichen Regelungen zur inhaltlichen Konzeption von Studiengängen umfasst. Diese Checkliste dient auch der Dokumentation des Ergebnisses der externen Begutachtung. Je nach Begutachtungsformat sind getroffene Aussagen der Gutachter*innen im Sinne eines Ergebnisprotokolls festzuhalten. Eine entsprechende Protokoll-Vorlage finden Sie hier. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste zu formalen Vorgaben. Diese werden intern durch verschiedene Hochschulreferate und die SK1 geprüft. Beide Checklisten sollen den Fakultäten die Orientierung zu den im Rahmen des Bologna-Prozesses zu beachtenden Regelungen erleichtern.
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Bestätigung Dekan*in: über die für den Studienbetrieb hinreichenden personellen und sächlichen Ressourcen. Wählen Sie bitte entweder die Vorlage für Studiengänge, die nur einer Fakultät zugeordnet sind, oder die Vorlage für fakultätsübergreifende Studiengänge.
Zur Beauftragung der Gutachter*innen benötigen Sie den Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags sowie den vorformulierten Werkvertrag selbst. Darüber hinaus haben wir Ihnen ein Merkblatt zu den wichtigsten Aspekten des Einsatzes von Gutachter*innen für die externe Begutachtung zusammengestellt.
Qualitätsbericht
Im zweijährlichen Turnus verfasst die Fakultät einen Qualitätsbericht zur Studiengangentwicklung, welcher die Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Curriculumwerkstatt zusammenfasst. Als Arbeitshilfe zum Verfassen dieses Berichts wurden Leitfragen verfasst, die einen hochschulweit einheitlichen Orientierungsrahmen bieten.
Downloads auf einen Blick
Hier finden Sie alle Dokumente thematisch gebündelt zum Download:
Ablaufpläne
Dokumentation
- Anleitung Einbindung Netzlaufwerk QS Lehre und Studium
- Arbeitshilfe Dokumentation der Qualitätssicherung von Studiengängen
- Leitfragen Qualitätsbericht
Externe Begutachtung
- Antrag auf Werkvertrag
- Checkliste externe Begutachtung Deutsch | Checkliste Externe Begutachtung Englisch
- Checkliste formale Vorgaben
- Merkblatt externe Begutachtung
- Vorlage Werkvertrag
- Vorlage Protokoll
Vorlagen für die SK1
- Bestätigung Dekan*in zu Ressourcen (eine Fakultät)
- Bestätigung Dekan*innen zu Ressourcen (fakultätsübergreifender Studiengang)
- Checkliste externe Begutachtung Deutsch | Checkliste Externe Begutachtung Englisch
- Checkliste formale Vorgaben
- Kurzbericht
- Modulhandbuch (englisch/deutsch, auf ZLE-Seite)
- Modulmatrix
- Rahmenprüfungsordnung, Merkblatt und Checkliste zur Erstellung oder Änderung einer Prüfungsordnung, auf den Seiten des Justiziariats
- Antrag auf Verlängerung einer Akkreditierung
Ordnungen, Kriterien, Leitlinien etc.
- Evaluationsordnung
- Geschäftsordnung der SK1
- Strategische Leitlinien zu Lehre und Studium (inkl. ASC und Kriterien zu Qualität in Studiengängen)