Ihre Ansprechpersonen

Für die Curriculumwerkstatt:

Susanne Gotzen

Zentrum für Lehrentwicklung

  • Telefon+49 221-8275-3811

FAQs und Glossar

zur Studiengangentwicklung, Qualitätssicherung und Akkreditierung finden Sie unter

Studien- und Prüfungsrecht

Informationen des Justiziariats u.a. zur Rahmenprüfungsordnung finden Sie unter:

Bei weiteren Fragen zum Thema

wenden Sie sich gerne an unser Team unter:

akkreditierung@th-koeln.de

Studiengangentwicklung

Die Studiengangentwicklung ist eines der wichtigsten Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium. Deswegen haben wir im Rahmen eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses das Konzept der Curriculumwerkstatt entwickelt und als Standard für die Entwicklung und Weiterentwicklung aller Studiengänge an der TH Köln festgeschrieben.

Ablauf: Entwicklung neuer Studiengänge

Bevor die Fakultät mit der Curriculumwerkstatt beginnt, überprüft das Präsidium, ob die Idee für den Studiengang mit dem Profil  und den Zielen der Hochschule übereinstimmt. Falls ja, wird die Idee im Rahmen der Curriculumwerkstatt konkretisiert. Hierbei kann das Zentrum für Lehrentwicklung (ZLE) die Fakultät unterstützen. Die Ergebnisse der Curriculumwerkstatt werden dann von der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) auf Grundlage der in den Strategischen Leitlinien hinterlegten Kriterien für Studiengänge sowie mit Blick auf die Einhaltung der gesetzlichen und an die Akkreditierung von Studiengängen gerichteten Anforderungen begutachtet. Die SK1 spricht auf dieser Grundlage eine Empfehlung für das Präsidium aus, ob gemäß ihrer Begutachtung der Studiengang – ggf. mit Auflagen – freigegeben werden sollte oder nicht.

Ablauf: Weiterentwicklung bestehender Studiengänge

Diese erfolgt ebenfalls im Rahmen einer Curriculumwerkstatt – unter Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen und Monitoring-Daten. Hier geht es zunächst darum festzustellen, ob Reformbedarf besteht. In diesem Zusammenhang sind Fragen wie die nachfolgenden relevant:

  • Konnte das Konzept des Studiengangs wie geplant umgesetzt werden?
  • Sind Anpassungen, Änderungen an der Modulstruktur oder einzelnen Modulen erforderlich?
  • Implizieren Entwicklungen in der Arbeitswelt und den Fachwissenschaften Änderungen am Studiengangkonzept?

Ob und in welchem Umfang die Curriculumwerkstatt dann weitergeführt wird, richtet sich nach dem identifizierten Reformbedarf. Die Ergebnisse der Curriculumwerkstatt werden dokumentiert. Diese Vorgehensweise wird analog auch bei bereits bestehenden Studiengängen angewandt, die bisher externe Programmakkreditierungen durchlaufen haben.

Arbeitshilfen: Dokumentation, Prüfung SK1, Qualitätsbericht

Um die Fakultäten bei der (Weiter-)Entwicklung ihrer Studiengänge zu unterstützen, liegen verschiedene Arbeitshilfen für konkrete Aufgabenstellungen vor. Diese können Sie hier oder unter Downloads auf einen Blick herunterladen.

Dokumentation der Qualitätssicherung von Studiengängen

Im Rahmen der Ablaufplanung für die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Studiengänge werden alle Schritte nachgehalten, die das interne Qualitätssicherungssystem der TH Köln für diese Fälle vorsieht. Den einzelnen Schritten sind zur Ergebnissicherung Dokumentationsformate zugeordnet, die nachvollziehbar das Durchlaufen des internen Qualitätssicherungssystems belegen. Kooperationsstudiengänge durchlaufen wie bisher externe Programmakkreditierungsverfahren und können auf den dazu passenden Ablaufplan zurückgreifen.

Für die Archivierung dieser Dokumente steht allen Fakultäten ein Netzwerklaufwerk mit einer vordefinierte Ordnerstruktur zur Verfügung. Im jeweiligen Ablaufplan finden Sie auch Hinweise, welche Dokumente in welchem Ordner auf diesem Netzwerklaufwerk abgelegt werden sollen.

Prüfung von Studiengangdokumenten in der SK1

Für die Einreichung von Studiengangdokumenten in der SK1 gibt es verbindliche Vorlagen, um zum einen den Fakultäten die Arbeit zu erleichtern, indem sie auf vorgegebene Muster zurückgreifen können; zum anderen wird dadurch sichergestellt, dass die für die Akkreditierung erforderlichen Dokumente alle denselben Standards genügen. Diese Vorlagen sind:

  • Kurzbericht: gibt Auskunft über die wesentlichen, profilbildenden Inhalte eines Studiengangs und die darin involvierten Aussagen und Bewertungen externer Akteure. In einem zweiten Teil finden sich Erläuterungen zu Gegenstand und Inhalt der verschiedenen Dokumentationsanforderungen, um ein gemeinsames Verständnis sicherzustellen. Diese Erläuterungen sind nicht selbst Gegenstand des Berichts. Der Umfang der Darstellung des Studiengangs durch die Fakultät soll 8 Seiten nicht überschreiten.

  • Modulhandbuch (Link zum ZLE, wo eine deutsche und eine englische Vorlage heruntergeladen werden können): Der Überblick über die Inhalte aller Module und die darauf bezogenen formalen Regelungen (zu Prüfungen, Workload etc.) wird durch die Darstellung der Handlungsfelder und des Absolvent*innenprofils ergänzt.

  • Modulmatrix: bildet alle Module eines Studiengangs auf die Handlungsfelder und die als Absolvent*innenprofil zu erwerbenden Kompetenzen ab. Darüber hinaus zeigt die Modulmatrix an, inwieweit einzelne Module die Umsetzung ausgewählter Studiengangkriterien realisieren. Zur Modulmatrix gehört auch die Auflistung aller Prüfungen – als Grundlage für die Bewertung der Prüfungslast. 

  • Rahmenprüfungsordnungen: Die Rahmenprüfungsordnungen geben die Textteile vor, die in allen Prüfungsordnungen unverändert übernommen werden müssen. Sie weisen darüber hinaus die Bereiche aus, die individuell an die Besonderheiten eines Studiengangs angepasst werden können. Die Vorlagen der Rahmenprüfungsordnungen, weitere Arbeitshilfen, Erläuterungen etc. finden Sie auf den Seiten des Justiziariats.

  • Checkliste externe Begutachtung: Für die Durchführung der externen Begutachtung liegt eine Checkliste auf Deutsch und auf Englisch vor, die die gesetzlichen Regelungen zur inhaltlichen Konzeption von Studiengängen umfasst. Diese Checkliste dient auch der Dokumentation des Ergebnisses der externen Begutachtung. Je nach Begutachtungsformat sind getroffene Aussagen der Gutachter*innen im Sinne eines Ergebnisprotokolls festzuhalten. Eine entsprechende Protokoll-Vorlage finden Sie hier. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste zu formalen Vorgaben. Diese werden intern durch verschiedene Hochschulreferate und die SK1 geprüft. Beide Checklisten sollen den Fakultäten die Orientierung zu den im Rahmen des Bologna-Prozesses zu beachtenden Regelungen erleichtern.

  • Bestätigung Dekan*in: über die für den Studienbetrieb hinreichenden personellen und sächlichen Ressourcen. Wählen Sie bitte entweder die Vorlage für Studiengänge, die nur einer Fakultät zugeordnet sind, oder die Vorlage für fakultätsübergreifende Studiengänge.

Zur Beauftragung der Gutachter*innen benötigen Sie den Antrag auf Abschluss eines Werkvertrags sowie den vorformulierten Werkvertrag selbst. Darüber hinaus haben wir Ihnen ein Merkblatt zu den wichtigsten Aspekten des Einsatzes von Gutachter*innen für die externe Begutachtung zusammengestellt.

Qualitätsbericht

Im zweijährlichen Turnus verfasst die Fakultät einen Qualitätsbericht zur Studiengangentwicklung, welcher die Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Curriculumwerkstatt zusammenfasst. Als Arbeitshilfe zum Verfassen dieses Berichts wurden Leitfragen verfasst, die einen hochschulweit einheitlichen Orientierungsrahmen bieten.

Downloads auf einen Blick

Hier finden Sie alle Dokumente thematisch gebündelt zum Download:

Ablaufpläne

Dokumentation

Externe Begutachtung

Vorlagen für die SK1

Ordnungen, Kriterien, Leitlinien etc.

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