Ihre Ansprechperson

Für die Curriculumwerkstatt:

Susanne Gotzen

Zentrum für Lehrentwicklung
Team Hochschuldidaktik

  • Telefon+49 221-8275-3811

Akkreditierung von Studiengängen

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an unser Team unter:

akkreditierung@th-koeln.de

FAQs zur Studiengangentwicklung

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) rund um Studiengangentwicklung, Qualitätssicherung und Akkreditierung.




Systemakkreditierung

+ Wie ist das Verfahren der Systemakkreditierung an der TH Köln abgelaufen?

Im Oktober 2018 hat die TH Köln den Antrag auf Systemakkreditierung bei der Akkreditierungsagentur AQAS e.V. eingereicht, aufgrund dessen sie mit Entscheidung vom 03.12.2018 zum Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen worden ist. Im Rahmen der ersten Begehung am 30.09.19 und 01.10.2019 haben sich die Gutachter*innen über das Qualitätsmanagementsystem Lehre und Studium der TH Köln und seine prägenden Merkmale informiert.

Am 08. und 09. September 2020 wurde die zweite Begehung durchgeführt, die die Umsetzung und Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems zum Gegenstand hatte. Aufgrund der besonderen äußeren Rahmenbedingungen wurden die externen Gutachter*innen per Videokonferenz in die Begehung eingebunden. Das Qualitätsmanagementsystem Lehre und Studium der TH Köln wurde in diesem Zusammenhang anhand der Stichprobenmerkmale „Anerkennung extern erbrachter Leistungen“ sowie des Bildungsziels „Employability“ hochschulweit über alle Fakultäten hinweg überprüft. Darüber hinaus wurden die Studiengänge „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ (Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften) sowie „Maschinenbau“ (Fakultät für Anlagen, Energie- und Maschinensysteme; Bachelor und Master) zusätzlich nach Maßgabe der Kriterien einer Programmakkreditierung begutachtet.

Das finale Gutachten zur Systemakkreditierung der TH Köln ist ihr am 10.11.2020 zugestellt worden. Es zieht ein durchweg positives Fazit zu Konzept und Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems Lehre und Studium der TH Köln und bescheinigt ihm die erforderliche Wirksamkeit mit Blick auf die Anforderungen, die an die Systemakkreditierung einer Hochschule gestellt werden. Die Ständige Kommission der AQAS hat dann am 07. Dezember 2020 endgültig über das Verfahren entschieden. Danach wird die TH Köln ohne Auflagen als systemakkreditierte Hochschule zertifiziert. Sie erhält damit das Recht, eigenständig das Siegel des Akkreditierungsrates für ihre intern akkreditierten Studiengänge zu vergeben.

Curriculumwerkstatt

+ Was ist unter Curriculumwerkstatt zu verstehen?

Die Curriculumwerkstatt  ist der Kern des Qualitätssicherungssystems der TH Köln und ist bei der (Weiter-)Entwicklung von Studiengängen verbindlich vorgegeben. Die Entwicklung eines Curriculums beginnt mit der Beantwortung zweier Fragen: Für welche Tätigkeitsfelder, Aufgabenbereiche und gesellschaftlichen Bedarfe qualifiziert der geplante Studiengang? Und: Welche Kompetenzen müssen die Studierenden erwerben, um den damit verknüpften Aufgabenstellungen und Anforderungen gerecht werden zu können?

Die Definition der Studiengangziele und des Absolvent*innenprofils sind dann die Ausgangspunkte für die Gestaltung eines Curriculums: Dieses bildet die Kompetenzentwicklung der Studierenden in der Vernetzung der Module, in den jeweiligen Learning Outcomes sowie in der Verknüpfung der Lehr-/Lernaktivitäten mit geeigneten, die Kompetenzen reflektierenden Prüfungsformaten ab.

Bei bereits eingeführten Studiengängen steht die Curriculumwerkstatt für die regelmäßige Analyse und Bewertung des erreichten Status quo anhand von Bestands-, Monitoring- und Evaluationsdaten. Auf dieser Basis können mögliche Veränderungsbedarfe identifiziert und darauf abzielende Reformmaßnahmen abgestimmt werden. Gegenstand der Curriculumwerkstatt ist bei eingeführten Studiengängen darüber hinaus die ggf. erforderliche Anpassung an neue Gegebenheiten in Wissenschaft und Berufswelt.

Das Zentrum für Lehrentwicklung (ZLE) unterstützt bei der Durchführung von Curriculumwerkstätten.

Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie hier.

+ Wer berät zur Curriculumwerkstatt und wer führt sie durch?

Mit dem Zentrum für Lehrentwicklung (ZLE) steht der TH Köln eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung zur Verfügung, die den Prozess der Curriculumentwicklung moderieren und begleiten sowie zur Gestaltung eines kompetenzorientierten Curriculums aus der Perspektive der Hochschuldidaktik heraus beraten kann.

Die Verantwortung für die Durchführung einer Curriculumwerkstatt liegt bei der jeweiligen Fakultätsleitung sowie den Lehrenden als Ideengeber*innen und zentralen Akteur*innen.

+ Wie werden die Studiengangkriterien angewendet?

Die Studiengangkriterien (enthalten in den Strategischen Leitlinien) benennen die zentralen Anforderungen, die die TH Köln an die Qualität ihres Studienangebots stellt. Die Kriterien können studiengangspezifisch unterschiedlich gewichtet werden. In diesem Sinne geht es darum, Schwerpunkte hinsichtlich der Kriterien für die Studiengangentwicklung zu setzen und mit Blick auf die strategischen Entwicklungsoptionen der Fakultät und ihr spezifisches Studienangebot zu begründen. Die Kriterien für die Studiengangentwicklung ermöglichen so eine vertiefte Profilbildung unserer Studiengänge auf der Grundlage eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Ständige Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1): "Wann wird die SK1 tätig und welche Dokumente benötigt sie in diesem Zusammenhang von den Fakultäten?"

Eine Besonderheit betrifft interdisziplinäre/transdisziplinäre und internationale Studienmerkmale: Hier besteht die Anforderung, dass bis 2023 in allen Bachelor-Studiengängen Module im Gesamtumfang von mindestens 30 ECTS diese Merkmale aufweisen.

+ Muss ich jedes Jahr eine Curriculumwerkstatt durchführen?

Ja; eine Curriculumwerkstatt ist gemäß §12 Absatz 4 der Evaluationsordnung mindestens einmal jährlich durchzuführen. In diesem Zusammenhang greift die Unterscheidung zwischen einer vollumfänglichen Curriculumwerkstatt und einer Curriculumwerkstatt, die sich zunächst auf die Analyse und Bewertung von Bestands-, Monitoring- und Evaluationsdaten beschränkt und weitere Schritte nur dann einleitet, wenn Reformbedarf sichtbar wird. (Evaluationsordnung § 12 Absätze 3 und 4; siehe auch weiter oben in diesen FAQs: "Was ist unter Curriculumwerkstatt zu verstehen?").

Während eine vollumfängliche Curriculumwerkstatt immer dann erforderlich ist, wenn ein Studiengang neu eingeführt wird oder nach 8 Jahren die erneute interne Akkreditierung ansteht, findet im Rahmen der jährlich durchzuführenden Curriculumwerkstatt das reduzierte Format Anwendung.

Externe Expertise

+ Was ist unter "externe Expertise" zu verstehen?

Externe Expertise bedeutet die Berücksichtigung der Stellungnahmen ausgewiesener Fachleute/Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Berufspraxis von außerhalb der TH Köln bei der Entwicklung und kontinuierlichen Reflexion von Studiengangzielen und Absolvent*innenprofilen.

+ Welche Arten und Formen gibt es?

Die externe Expertise kann sowohl im direkten Austausch mit Peers aus der Wissenschaft und Fachleuten aus der Berufspraxis als auch indirekt über die Rezeption von Studien oder Strategiepapieren aus Wissenschaft, Berufsverbänden, Gesellschaft und Politik erfolgen, wenn deren grundsätzliche Bedeutung für die (Weiter-)Entwicklung eines Studiengangs evident ist.

Im Rahmen einer vollumfänglichen Curriculumwerkstatt erfolgt die Einbindung der externen Expertise im direkten persönlichen Austausch mit den Peers und Fachleuten, ggf. vermittelt durch audio-visuellen technischen Support. Denkbar sind in diesem Zusammenhang auch anlassbezogene Formate wie Workshops, Tagungen, Konferenzen oder Interviews. Einschlägige Studien und/oder Strategiepapiere werden ergänzend hinzugezogen.

Im Rahmen der jährlichen Bestandsaufnahme zum Status quo entscheiden die Fakultäten von Fall zu Fall über das Format und die Art und Weise (direkt oder indirekt), wie die externe Expertise in die Status-Reflexion eingebunden wird.

+ In welcher Form sind Expert*innen aus Wissenschaft und Berufspraxis von außerhalb der TH Köln am Verfahren der internen Akkreditierung von Studiengängen beteiligt?

Die Beteiligung erfolgt in zwei unterschiedlichen Formaten: Einmal im Rahmen der Curriculumwerkstatt als externe Expertise zu den Studiengangzielen und dem Absolvent*innenprofil eines Studiengangs; dann als externe Begutachtung zur Überprüfung aller Vorgaben aus gesetzlichen Regelungen, den länderübergreifenden Strukturvorgaben der KMK und den Regelungen des Akkreditierungsrates für die Gestaltung von Studiengängen.

Wie schon bei Einführung eines neuen Studiengangs führen die Fakultäten im Rahmen der internen Reakkreditierung eine vollumfängliche Curriculumwerkstatt unter Einbindung externer Expertise durch. Dies beinhaltet – wie in der vorigen FAQ näher erläutert – den persönlichen Austausch mit Peers aus der Wissenschaft und Fachleuten aus der Berufspraxis.

Sowohl mit Blick auf externe Expertise als auch mit Blick auf die externe Begutachtung ist eine Auswahl der beteiligten Expert*innen durch die Fakultät erforderlich. Weiteres zur externen Begutachtung finden Sie im Abschnitt "Externe Begutachtung" dieser FAQs.

Ständige Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1)

+ Welche Rolle hat die SK1? Wer sind die Mitglieder?

Die SK1 berät das Präsidium in allen grundsätzlich bedeutsamen Fragen von Lehre und Studium. Die SK1 ist insbesondere zuständig für die Abgabe von Empfehlungen zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen sowie zu Studien- und Prüfungsordnungen. Sie prüft in geregelten Verfahren die Einhaltung der hierfür verbindlichen Qualitätsstandards in Lehre und Studium. Darüber hinaus trägt die SK1 für die kontinuierliche Aktualisierung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems Verantwortung.

Aufgaben und Vorgehen der SK1 werden in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt. Dort findet sich in § 3 Absatz 1 und 2 auch eine Übersicht über die Zusammensetzung des Gremiums.

Nähere Informationen zur SK1 und die Sitzungstermine finden Sie hier (interne Seite).

+ Wann wird die SK1 tätig?

Eine Prüfung von Studiengangdokumenten durch die SK1 erfolgt immer dann, wenn

  • die interne Akkreditierung eines Studiengangs ansteht - erstmals oder als Re-Akkreditierung -,
  • wenn wesentliche Änderungen an einem Studiengang vorgenommen werden sollen (die Evaluationsordnung regelt, was wesentliche Änderungen sind) oder
  • wenn die Schließung eines Studiengangs zur Diskussion steht.

+ Welche Dokumente benötigt die SK1 von den Fakultäten? Gibt es Vorlagen dafür?

Für die Einreichung von Studiengangdokumenten in der SK1 gibt es verbindliche Vorlagen, um zum einen den Fakultäten die Arbeit zu erleichtern, indem sie auf vorgegebene Muster zurückgreifen können; zum anderen wird dadurch sichergestellt, dass die für die Akkreditierung erforderlichen Dokumente alle denselben Standards genügen. Diese Vorlagen sind:

  • Der Kurzbericht: Dieser umfasst maximal 8 Textseiten und hat die Stellungnahme der Fakultät zu allen Merkmalen zum Gegenstand, die das Qualitätsmanagementsystem der TH Köln auszeichnen. Dazu gehört die Einordnung in das strategische Profil von Hochschule und Fakultät und die Zuordnung zu einer (oder mehrerer) Wissenschaftsdisziplinen. Der Kurzbericht charakterisiert die im Rahmen der Curriculumwerkstatt erarbeiteten Studiengangziele sowie das Absolvent*innenprofil und gibt in diesem Zusammenhang Auskunft über die Aussagen der externen Expertise, die darauf Einfluss genommen hat. Er beinhaltet zudem die Profilierung der Studiengänge insbesondere mit Blick auf vier der zehn Studiengangkriterien, auf die sich die TH Köln als Qualitätsmerkmale ihres Studienangebots verständigt hat. 
  • Das Modulhandbuch: Dieses beinhaltet alle Informationen, die für das Verständnis der Inhalte, Lernziele und Prüfungsregularien sowie der  Lehr-/Lernformate erforderlich sind und gibt Auskunft über formale Merkmale wie den zeitlichen Studienaufwand oder die zu erreichenden ECTS-Punkte. Das für die TH Köln verbindliche Template fordert darüber hinaus die prägnante Beschreibung der Bedarfe und Handlungsfelder ein, für die der jeweilige Studiengang qualifiziert, und informiert über die Kompetenzen, die im Studium erworben werden, um in diesen Handlungsfeldern verantwortungsvoll und wissenschaftsgeleitet agieren zu können. Das vollständig ausgearbeitete Modulhandbuch in deutscher und englischer Fassung finden Sie auf der Seite des ZLE. Diese Vorlage ist verbindlich zu benutzen.
  • Die Modulmatrix: Mit ihrer Hilfe werden die Module sowohl den Handlungsfeldern zugeordnet, die den Studiengang charakterisieren, als auch den verschiedenen Kompetenzen, die das Absolvent*innenprofil definieren. Darüber hinaus werden die Module auf die oben schon angesprochenen vier profilbildenden Studiengangkriterien abgebildet.
  • Die Prüfungsordnung: Durch die im Senat verabschiedeten Rahmenprüfungsordnungen für Bachelor- und Master-Studiengängen sind die weitaus meisten Teile einer Prüfungsordnung verbindlich vorgegeben und können nicht geändert werden (vgl. hierzu Merkblatt zur Erstellung oder Änderung einer Prüfungsordnung auf der Seite des Justiziariats). Bevor die SK1 die variablen Spezifika einer einzelnen Prüfungsordnung berät, sind diese bereits vom Justiziariat auf ihre rechtliche Konformität hin geprüft worden.   

Weitere Dokumente, die im Rahmen einer internen Akkreditierung benötigt werden, um den Akkreditierungsvorgang mit der Entscheidung des Präsidiums abschließen zu können, sind:

  • die Bestätigung der Dekanin/des Dekans über die für den Studienbetrieb hinreichenden personellen und sächlichen Ressourcen mittels eines standardisierten Schreibens. Einen vorbereiteten Textbaustein hierfür können Sie als PDF herunterladen. Wählen Sie bitte entweder die Vorlage für Studiengänge, die nur einer Fakultät zugeordnet sind, oder die Vorlage für fakultätsübergreifende Studiengänge.
  • der Beschluss des Fakultätsrats zur Freigabe der Studiengangdokumente einschließlich der Prüfungsordnung (Protokollauszug) [bei kooperativen Studiengängen den Beschluss des Beschließenden Ausschusses]
  • die Dokumentation zu den Ergebnissen der externen Begutachtung auf Basis der Checkliste (deutsche Version | englische Version) sowie die Stellungnahme der Fakultät hierzu.
  • der alternative Studienverlaufsplan mit einer verlängerten Studienzeit.
  • Angaben über die Anzahl aller (Teil-)Prüfungen zwecks Bewertung der Prüfungslast (in der Modulmatrix anzugeben)  

Alle einzureichenden Dokumente legen die Fakultäten der SK1 in der finalen, durch den Fakultätsrat abgestimmten Fassung vor.

Geht es um die Stellungnahme der SK1 zu wesentlichen Änderungen oder zur möglichen Schließung eines Studiengangs, werden der SK1 nur die Dokumente vorgelegt, die für die Bewertung des Sachverhalts benötigt werden.

+ Wo hinterlege ich die Dokumente?

Alle notwendigen Unterlagen legen Sie bitte mindestens drei Wochen vor Sitzungstermin der SK1 auf dem Netzlaufwerk „Qualitätssicherung Lehre und Studium“ im Ordner „…/Ihre Fakultät/Ihr Studiengang/4_Version SK1_SG-Dokumente“ ab und benachrichtigen hierüber Frau Claudia Tischler (claudia.tischler@th-koeln.de) per Email.

+ Mit welchem zeitlichen Vorlauf muss ich die SK1 einbinden?

Bei der Planung des zeitlichen Ablaufs einer internen Akkreditierung oder einer wesentlichen Änderung an einem Studiengang ist nicht nur das Datum von Bedeutung, an dem die bisherige Akkreditierung ausläuft: Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Änderungen an einem bereits eingeführten Studiengang oder die Einführung eines neuen Studiengangs einen erheblichen, auch zeitlichen Aufwand erfordern, um den Studiengang in den Datenbanken abzubilden, die für den Studienbetrieb erforderlich sind.

Soll bspw. der reformierte Studiengang im Wintersemester den Studienbetrieb aufnehmen, sollten die Studiengangdokumente spätestens im vorausliegenden Januar zur Beratung bei der SK1 eingereicht werden.

Weiterführende Informationen hierzu finden Sie in den Ablaufplänen, die den Gesamtprozess der internen Akkreditierung sowohl für neue als auch eingeführte Studiengänge detailliert beschreiben. Bitte geben Sie alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen frühzeitig an Frau Claudia Tischler (claudia.tischler@th-koeln.de) weiter, damit alle erforderlichen organisatorisch-administrativen Schritte rechtzeitig eingeleitet werden können.

+ Was kann ich tun, wenn ich mit der Entscheidung der SK1 zu meinem Studiengang nicht übereinstimme?

In diesem Fall besteht die Möglichkeit, ein Beschwerdegremium einzuschalten, das eine Prüfung des Vorgangs vornimmt. Das Beschwerdegremium kann angerufen werden, wenn über wesentliche Änderungen gemäß § 12 Absatz 7 Evaluationsordnung an einem bereits eingeführten Studiengang oder über dessen Schließung zu entscheiden ist. Weitere Informationen zum Vorgehen und zur Zusammensetzung des Beschwerdegremiums finden sich in §13 unserer Evaluationsordnung.

Externe Begutachtung

+ Was ist die externe Begutachtung und warum ist sie notwendig?

Die externe Begutachtung wird vor der Beratung der Studiengangdokumente in der SK1 durchgeführt. Ihre Ergebnisse und die darauf bezogene Stellungnahme der Fakultät sind ihrerseits Teil der Prüfung des Akkreditierungsantrags durch die SK1. Damit die externen Gutachter*innen zu Konzept und Umsetzung des Studiengangs Stellung nehmen können, liegen ihnen die folgenden Studiengangdokumente in der finalen, vom Fakultätsrat abgestimmten Form vor: Der Kurzbericht, das Modulhandbuch und die Modulmatrix, die Dokumentation zu den sächlichen und personellen Ressourcen sowie die Prüfungsordnung. Letztere ist bereits mit dem zuständigen Justiziariat abgestimmt.

Der Gegenstand der externen Begutachtung sind ausgewählte Prüfkriterien, die im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen die Akkreditierung von Studiengängen definieren. Diese liegen zusammengefasst als Checkliste zur externen Begutachtung vor, die sowohl in einer deutschen als auch einer englischen Version vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste zu formalen Vorgaben. Diese werden intern durch verschiedene Hochschulreferate geprüft. Die Checklisten dienen Fakultäten und externen Gutachter*innen gleichermaßen zur Orientierung und geben darüber hinaus das Format vor, mit dem die Gutachter*innen ihre Bewertungen dokumentieren.

In Abgrenzung zur Verwendung des Begriffs externe Expertise, der sich auf die Ableitung der Studiengangsziele und des Absolvent*innenprofils im Rahmen der Curriculumwerkstatt bezieht, betrachtet die externe Begutachtung das gesamte Studiengangkonzept und seine Umsetzung.

Die Fakultäten haben die Möglichkeit, auf Aussagen und Empfehlungen der externen Begutachtung durch Änderungen an ihren Studiengangdokumenten zu reagieren, bevor diese der SK1 vorgelegt werden. Die Änderungen sind kenntlich zu machen und Gegenstand der Diskussion in der SK1. Dies sollte bei den Planungen zum zeitlichen Ablauf des internen Akkreditierungsprozesses frühzeitig berücksichtigt werden.

+ Wie stelle ich das Gremium für die externe Begutachtung unter Berücksichtigung der relevanten Vorgaben zusammen?

Die Fakultäten akquirieren die Gutachter*innen für die externe Begutachtung. Für ihre Bestellung gelten Befangenheitskriterien, um Interessenkonflikte ausschließen zu können. Diese Kriterien sind auch Gegenstand des Werkvertrags, über den die Gutachter*innen für ihre Aufgabe bestellt werden. Die Gruppe der Gutachter*innen setzt sich aus (mindestens) zwei Peers - im Regelfall also Professor*innen - aus dem Fachgebiet des zu prüfenden Studiengangs sowie zumindest einer Fachvertretung aus der einschlägigen Berufspraxis zusammen. Hinzu kommt ein*e Studierende*r aus einem fachlich vergleichbaren bzw. deckungsgleichen Studiengang. Die als Gutachter*innen gewählten Professor*innen sollten unterschiedlichen Hochschulen angehören; darüber hinaus sollte – insbesondere im Rahmen der Begutachtung von Masterstudiengängen – eine der beiden Positionen mit einer*einem Universitätsprofessor*in besetzt werden.

Entsprechend des aktuellen Akkreditierungsrechts muss es sich bei den studentischen Vertreter*innen um hochschulexterne Studierende einer einschlägigen Fachrichtung handeln. Zu diesem Zweck können Sie sich über den studentischen Akkreditierungspool ein*e studentische*n Gutachter*in vermitteln lassen. Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit der Poolverwaltung auf. Aufgrund der Mitgliedschaft der TH Köln fallen keine Vermittlungs- bzw. Verwaltungsgebühren an. Alternativ können auch eigenständig geeignete studentische Gutachter*innen gesucht werden, welche jedoch den im Merkblatt (verlinkt im nächsten Absatz) beschriebenen Ausschlusskriterien zur Unbefangenheit genügen müssen. Die externe Begutachtung Ihrer Studiengänge durch Alumni oder aktuelle Studierende derselben oder durch Studierende anderer Studiengänge der TH Köln ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen hierzu gerne jederzeit an akkreditierung@th-koeln.de.

Zur Beauftragung von Gutachter*innen für die externe Begutachtung gibt es ein Merkblatt. Des Weiteren gibt es eine  verbindliche Vorlage für den Werkvertrag.

+ Kommen Gutachter*innen für die externe Begutachtung in Frage, die im Rahmen der Curriculumwerkstatt mitgewirkt haben?

Personen, die als externe Expert*innen an einer Curriculumwerkstatt mitgewirkt haben, können dann als Gutachter*innen im Rahmen der externen Begutachtung tätig werden, wenn:

  • die Ausschlusskriterien keinen Interessenkonflikt anzeigen
  • und sich die Beteiligung an der Curriculumwerkstatt auf die Herleitung der Studiengangziele und des Absolvent*innenprofils beschränkt.

Sollte eine darüber hinausgehende Mitwirkung an der Ausgestaltung des Studiengangs vorliegen, ist eine Beteiligung an der externen Begutachtung ausgeschlossen.

+ Ist das Format der Begutachtung vorgegeben?

Die Begutachtung setzt mindestens eine Bewertung des Studiengangs auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Dokumente und Unterlagen voraus. Diese müssen daher alle Informationen bereitstellen, die für eine Beurteilung des Studiengangs gemäß der Checkliste (deutsche Version | englische Version) für die Gutachter*innen erforderlich sind. Darüber hinaus ist ein Austausch sowohl über auditive und/oder visuelle Kommunikationsmedien als auch in Präsenz an der Hochschule möglich. Die Entscheidung über das Format, in dem die Begutachtung durchgeführt wird, liegt bei den Gutachter*innen.

Sofern die Bewertung eines Studiengangs nicht nur auf Grundlage der Studiengangsdokumente erfolgt, ist der Ablauf des zusätzlich gewählten Begutachtungsformats und sind die in diesem Zusammenhang getroffenen Aussagen der Gutachter*innen im Sinne eines Ergebnisprotokolls festzuhalten. Das Protokoll, für das ein standardisiertes Format zur Verfügung steht, ist Bestandteil der Unterlagen, die der SK1 im Rahmen eines internen Akkreditierungsverfahrens von der Fakultät zur Verfügung gestellt werden.

+ Wie beauftrage ich die externe Begutachtung?

Das Vorgehen zur Beauftragung der externen Gutachter*innen ist im Merkblatt beschrieben.

+ Wie erfolgt die Finanzierung? Welche Vergütung sollen die Gutachter*innen erhalten?

Die Finanzierung der Pauschalvergütung erfolgt über die Fakultätsmittel. Die Höhe der Pauschalvergütung beträgt maximal 500,00 Euro (brutto) inkl. sämtlicher Nebenkosten.

Qualitätsbericht

+ Wann erstelle ich erstmalig den Qualitätsbericht?

Alle zwei Jahre wird ein Qualitätsbericht erstellt, der anhand von Leitfragen den Status quo eines Studiengangs vor dem Hintergrund der Strategischen Leitlinien zu Lehre und Studium der TH Köln sowie der Bestands-, Monitoring-  und Evaluationsdaten, die den Fakultäten regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, bewertet. Auf Grundlage dieses Berichts findet eine Abstimmung zwischen Präsidium und Dekanat zur Bewertung des Status quo und den Entwicklungsperspektiven der betroffenen Studiengänge statt (vgl. Evaluationsordnung §12 Abs. 6). Das bedeutet, dass spätestens 2020 erstmals ein Qualitätsbericht zu erstellen ist. Steht allerdings in 2019 ein Fakultätengespräch mit dem Präsidium an, ist bereits zu diesem Zeitpunkt ein Qualitätsbericht anzufertigen

+ Muss ich für jeden Studiengang einen Qualitätsbericht erstellen? Welche Studiengänge kann/soll der Qualitätsbericht umfassen?

Studiengänge, die Gegenstand der Entscheidung durch das Präsidium im Rahmen eines internen Akkreditierungsverfahrens sind, sind nicht Gegenstand des Qualitätsberichts, es sei denn, dies hat Auswirkungen auf die Reform weiterer Studiengänge.

Der Qualitätsbericht kann für alle Studiengänge einer Fakultät zusammen angelegt werden. Dabei sollen nur die Punkte angesprochen werden, die Innovationspotenzial oder Reformbedarf erkennen lassen. Dies schließt neue Entwicklungen in Wissenschaft und Berufspraxis mit ein. Auch Fortschritte oder Änderungen hinsichtlich Profilbildung und Schwerpunktsetzung im Rahmen der strategischen Entwicklung von Fakultät und Hochschule sind Teil des Berichts.

Für den Qualitätsbericht ist kein spezifisches Berichtsformat vorgegeben. Die inhaltliche Strukturierung des Berichts erfolgt über eine kurze Liste mit Leitfragen, die die Profilelemente des Qualitätsverständnisses von Studiengängen an der TH Köln sowie Kernpunkte der darauf bezogenen Qualitätssicherung adressieren. Für den Qualitätsbericht gilt wie für andere Dokumentationsformate, dass der Bericht nur so viel wie nötig beinhalten soll, um seinen Zweck erfüllen zu können, eine darüber hinausgehende Befassung mit der Themenstellung aber nicht erforderlich ist.

Datenbereitstellung und Academic Balanced Scorecard (ASC)

+ Welche Daten werden für die Analyse und Bewertung des Status quo zur Verfügung gestellt?

Das für die jährliche Analyse und Bewertung der Status quo zur Verfügung gestellte Datenmaterial umfasst:

  • Bestandsdaten aus der Hochschulstatistik wie Bewerber*innen- und Studierendenzahlen, Absolvent*innendaten und -zahlen oder durchschnittliche Studienzeiten und Abschlussnoten,
  • Monitoringdaten zum Studien- und Prüfungsverlauf  - inklusive Angaben zu Abbruch- und Studienerfolgsquoten -
  • sowie Daten aus den kontinuierlich durchgeführten Evaluationsverfahren wie der Befragung zum ersten Semester, der allgemeinen Zufriedenheitsbefragung und Absolvent*innenbefragungen.

Ergänzend hierzu werden die den Indikatoren der ASC zugeordneten Werte jährlich neu berechnet und im Rahmen der Fakultätengespräche reflektiert.

+ Wann und auf welchem Weg werden die Daten zur Verfügung gestellt?

Die Daten gehen den Fakultäten verteilt über das Jahr zu, da die Generierung und Aufbereitung der Daten unterschiedlichen Anforderungen und Verfahrensbeschränkungen unterliegt. Spätestens zur zweiten Jahreshälfte liegen alle Daten vor, die in eine Bewertung des Status quo einfließen sollen. Die Daten gehen den Fakultäten sowohl per Email an das Dekanat zu als auch per Einstellen in die entsprechenden Ordner auf dem gemeinsamen Laufwerk zur Qualitätssicherung.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

  • Ergebnisse aus Evaluationsverfahren werden den Fakultäten jeweils zeitnah nach Abschluss und Auswertung der Verfahren zur Verfügung gestellt. Eine gesonderte Zusammenfassung für die jährlich Analyse und Bewertung des Status quo ist nicht vorgesehen.
  • Daten zu den Abbruch- und Studienerfolgsquoten werden jeweils zum 01.12. eines Jahres gezogen und dann standardisiert aufbereitet. Die aufbereiteten Daten werden spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres an die Fakultäten weitergeleitet. Auch die Bestandsdaten zu den einzelnen Studiengängen werden im Laufe des ersten Quartals zur Verfügung gestellt.
  • Die standardisierte Aufbereitung von Prüfungsdaten erfordert einen längeren zeitlichen Nachlauf zur Prüfungsdurchführung, da erst nach einigen Monaten alle Prüfungsdaten vollständig gemeldet und erfasst vorliegen. Darüber hinaus ist für eine standardisierte Aufbereitung häufig noch eine individuelle Nachbearbeitung von Daten erforderlich. Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Prüfungsdaten aus dem Sommersemester 2019 - (und dem Wintersemester 2018-19, um einen Gesamtüberblick zu ermöglichen) - können erst im Dezember 2019 gezogen und aufbereitet werden. Für die Fertigstellung wird dann ein Zeitfenster bis Juli 2020 benötigt, um für alle Studiengänge der TH Köln die Ergebnisse des Monitorings ausweisen zu können. Den Fakultäten stehen aber unter dem gemeinsamen Netzlaufwerk „Qualitätssicherung Lehre und Studium“ im Ordner …/Ihre Fakultät/ Ihr Studiengang/1_Bestands-und Evaluationsdaten Prüfungsdaten aus dem Vorjahr (hier WiSe 17-18 und SoSe 2018) zur Verfügung.

Ergeben sich – um im Beispiel zu bleiben - aus der dann in der zweiten Jahreshälfte durchgeführten Datenanalyse und der Reflexion des Status quo Änderungsbedarfe, die Anpassungen in den Prüfungsdatenbanken erfordern, benötigt insbesondere das Hochschulreferat 3 Studium und Lehre hierüber Rückmeldung bis spätestens Februar 2020. Die Änderungsbedarfe können dann rechtzeitig für die Bewerbungsphase zum Wintersemester 2020-21 umgesetzt werden.

Zurzeit wird an einer Automatisierung von Berichtsfunktionen gearbeitet; auch die Einführung eines Campus-Management-Systems soll mittelfristig die Verfügbarkeit standardisierter Auswertungen von Prüfungsdaten beschleunigen helfen.

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an das Referat 4 Qualitätsmanagement unter akkreditierung@th-koeln.de .

+ Wie und in welchem Zusammenhang wende ich die ASC an?

Die ASC (enthalten in den Strategischen Leitlinien) dient dazu, die Umsetzung wesentlicher Profilelemente in der strategischen Entwicklung der TH Köln nachzuhalten. Auch wenn die in diesem Zusammenhang ermittelten Werte teilweise auch auf Fakultäts- oder Studiengangebene abgebildet werden, liegt die eigentliche Bedeutung der Indikatoren und der mit diesen verknüpften Zielwerten in ihrer Aussagekraft für die Gesamtentwicklung der TH Köln. Das Spannungsverhältnis zwischen den für die TH Köln insgesamt  und den für die Fakultäten ermittelten Werten hat darum die Funktion, einen Diskursrahmen aufzuspannen, um den Beitrag einzelner Fakultäten zum Gesamtergebnis ausloten zu können. Dabei werden die Spezifika und besondere Schwerpunktsetzungen der Fakultäten berücksichtigt.

In diesem Sinne ist die ASC ein Werkzeug, dass es im Rahmen der Fakultätengespräche den Fakultäten und dem Präsidium erlaubt, die strategische Entwicklung der TH Köln zu reflektieren und gemeinsam darauf bezogenen Handlungsoptionen zu entwickeln. Eine darüber hinausgehende Verwendung der ASC ist nicht vorgesehen.

Dokumentation

+ Welche Dokumentationsanforderungen gibt es und warum?

Die Dokumentationsanforderungen im Rahmen der Systemakkreditierung dienen dazu, die Umsetzung und Anwendung der das Qualitätssicherungssystem der TH Köln definierenden Merkmale nachhalten zu können. In der Außenwahrnehmung (Akkreditierungsagentur/Akkreditierungsrat) bedeutet dies, dass nur dokumentierte Verfahrensschritte als Leistungen der internen Qualitätssicherung anerkannt werden.

Die Dokumentation dient zugleich der Ergebnissicherung, auf der aufbauend Ziele, Maßnahmen und Evaluation der Zielerreichung fortgeschrieben und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ausgewiesen werden können. Zu den Dokumentationsanforderungen gehört darüber hinaus, die an einzelnen Verfahrensschritten beteiligten Personen zu listen - insbesondere dann, wenn eine externe Beteiligung im Rahmen der Qualitätssicherung zwingend vorgegeben ist.

Der Aufwand im Rahmen der Dokumentationspflichten sollte so gering wie möglich gehalten werden und nur das im Sinne des internen Qualitätssicherungssystems notwendige nachvollziehbar ausweisen. Eine auf einem gemeinsamen Netzlaufwerk vorgehaltene Ordnerstruktur unterstützt die Fakultäten dabei, alle erforderlichen Dokumentationsanforderungen nachhalten zu können.

+ Wie verwende ich die Ordnerstruktur und welche Dokumente werden in den Ordnern abgelegt?

Zur Ablage von Studiengangdokumenten/Ergebnisdokumenten ist eine vordefinierte Ordnerstruktur auf dem Netzlaufwerk hinterlegt. In dem Excel-Dokumentationstemplate "Arbeitshilfe Dokumentation der Qualitätssicherung von Studiengängen" werden die in der Spalte "(Ergebnis-)Dokument" aufgeführten Dokumente jeweils in den unter der Spalte "Ablageort gem. Ordnerstruktur" angegebenen Ordnern abgelegt. So ist sichergestellt, dass weitere im Qualitätssicherungsprozess beteiligte Hochschuleinheiten gezielt auf relevante Dokumente zugreifen können. Aufgrund dieses Bezugs soll die vordefinierte Ordnerstruktur nicht verändert werden.

+ Wo lege ich Dokumente ab, zu denen keine Ordner vorhanden sind?

Grundsätzlich sollten Sie Dokumente den vordefinierten Ordnern möglichst thematisch zuordnen können. Innerhalb der vordefinierten Ordnerstruktur haben Sie die Möglichkeit weitere Unterordner anzulegen.

+ Wie gehe ich mit Dokumenten um, die für mehrere Studiengänge gelten?

Sie haben die Möglichkeit, entweder Dokumente in beiden Studiengangordnern abzulegen oder eine Verknüpfung herzustellen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Verknüpfung das Dokument nicht umbenannt bzw. verschoben werden darf, da ansonsten die Verknüpfung nicht mehr funktioniert bzw. neu angelegt werden muss.

+ Wie nutze ich die Excel-Dokumentationsvorlage? Wie dokumentiere ich - über die Jahre - die Studiengangentwicklung?

Sobald eine Aktivität in der Ablaufplanung abgeschlossen ist, sollten Sie dies in der Excel-Datei "Arbeitshilfe Dokumentation der Qualitätssicherung von Studiengängen" vermerken, um den Dokumentationsanforderungen zu entsprechen. Hierzu werden die in der Excel-Datei abgefragten Angaben hinterlegt. Über die Jahre können Sie diese Spalten entsprechend kopieren und die Angaben eintragen. So ist mit der Excel-Datei die Entwicklung des Studiengangs über die Jahre dokumentiert.

Zur Ablage von Dokumenten können innerhalb der vordefinierten Ordnerstruktur z.B. Jahresordner angelegt werden.

+ Wie gehe ich mit verschiedenen Studienvarianten, z.B. Dual, Flexibel, Teilzeit etc., um?

Verschiedene Studiengangvarianten werden nicht als eigenständige Studiengänge geführt und haben somit keine eigenen Ordner. Innerhalb des Studiengangordners können Sie bei Bedarf entsprechende Unterordner erstellen, die auf die unterschiedlichen Studienvarianten hinweisen.

+ Gibt es eine Empfehlung für die Benennung von Dateien?

Die Benennung von Dateien sollte Informationen über die organisatorische Zugehörigkeit, den Inhalt des Dokuments und seinen Status wiedergeben, Beispiel:

Kürzel-Fakultät_Kürzel-Studiengang_Abschlussart_Inhalt des Dokuments_Version_Jahr-Monat-Tag

F03_IWS_BDK_B_Absolventenprofil_V0 1_2018-11-19

Bei der Versionierung wird empfohlen, alle noch nicht freigegebenen Version mit V0. … zu beginnen. Mit der ersten Freigabe wird die Versionierung auf V1 0 hochgesetzt. Beispiel:

V0 1 = initiales Anlegen des Dokuments

V0 2 , V0 3, V0 3 3 etc. = Entwicklungsstadien des Dokuments

V1 0 = Freigabe des Dokuments erfolgt

V1 1, V1 2, V1 3 2, V2 0 etc. = Weiterentwicklungen des Dokuments

+ Ich erhalte bei der Ablage eine Fehlermeldung, dass die Datei zu lang ist, was kann ich tun?

Windows erlaubt eine Länge von 256 Zeichen für den Gesamtpfad inkl. des Dateinamens. Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, haben Sie die Möglichkeit den Dateinamen zu kürzen.

+ Ich habe keinen Zugriff auf das Netzlaufwerk. Woran kann das liegen? An wen kann ich mich wenden?

Für den Zugriff auf das Netzlaufwerk müssen Sie berechtigt sein und gemäß der Anleitung das Netzlaufwerk in Ihrem Arbeitsplatz-PC eingebunden haben. Sollten Sie keine Berechtigung besitzen bzw. auf bestimmte Ordner nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an: akkreditierung@th-koeln.de.

Sofern sich Schwierigkeiten bei der Einrichtung des Netzlaufwerks oder Probleme beim Zugriff nach erfolgreicher Einrichtung wenden Sie sich bitte an: support@campus-it.th-koeln.de.

+ Wird eine Datensicherung des Netzlaufwerks vorgenommen?

Ja. Die Datensicherung erfolgt täglich durch die Campus IT und wird für einen Zeitraum von 6 Wochen vorgehalten. Eine Wiederherstellung ist auf Datei- bzw. Ordner-Ebene möglich. Im Bedarfsfall kontaktieren Sie bitte den Support der Campus IT.

Verantwortlichkeiten, Planung und Umsetzung der Qualitätssicherung in der Fakultät

+ Wer ist in der Fakultät verantwortlich für das Qualitätsmanagement und die operative Umsetzung?

Die Verantwortung für die Durchführung der in der Evaluationsordnung geregelten Verfahren zur Qualitätssicherung liegt bei dem*der Dekan*in (§27 Hochschulgesetz Absatz 1 und 2). Sie*er kann im Benehmen mit dem Dekanat eines der Dekanats-Mitglieder als Ansprechpartner*in für alle die Durchführung von Qualitätssicherungsverfahren betreffenden Maßnahmen benennen.


Für die operative Umsetzung (Organisation, Steuerung und Dokumentation zur Studiengangentwicklung) können die Fakultäten - unter Berücksichtigung ihrer organisatorischen Strukturen - eine*n oder mehrere Ansprechpartner*innen für ihre Studiengänge festlegen. Beispielsweise wird der Gesamtprozess in einigen Fakultäten für alle Studiengänge über eine*n Mitarbeiter*in gesteuert, in anderen hingegen durch die Studiengangleiter*innen; denkbar sind auch institutsbezogene Regelungen. Wichtig ist, dass für jeden Studiengang klare Zuständigkeiten definiert sind und diese dem Hochschulreferat Qualitätsmanagement mitgeteilt werden.

+ In welchem Turnus erfolgt die Qualitätssicherung von Studiengängen?

Die Qualitätssicherung von Studiengängen wird als kontinuierlicher Prozess verstanden und gelebt. Dies bedeutet, dass Strukturen, Inhalte und Ausrichtungen der Studiengänge regelmäßig reflektiert werden, um mögliche Weiterentwicklungspotentiale und notwendige Anpassungen zu erkennen und umzusetzen.


Jährlich erfolgt die Analyse und Bewertung von Bestands-, Monitoring- und Evaluationsdaten und daraus ggf. die Ableitung von Reformmaßnahmen.


Jedes zweite Jahr wird diese Analyse um die Abfassung eines Qualitätsberichts  ergänzt, der die Umsetzung strategischer Ziele, die Schwerpunktsetzung und Profilbildung im Rahmen des Gesamtprofils der Hochschule sowie die Studierbarkeit des Studienangebots einer Fakultät reflektiert. Der Qualitätsbericht ist Gegenstand der Qualitätsgespräche mit dem Präsidium.


Alle acht Jahre durchlaufen die Studiengänge das interne Akkreditierungsverfahren.  

+ Die Akkreditierung eines Studiengangs läuft aus. Was ist zu tun?

Maßgeblich ist hierfür der Prozess der internen Akkreditierung: Rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Akkreditierung führt die Fakultät eine umfassende Curriculumwerkstatt durch, in der die Studiengangziele, das Absolvent*innenprofil etc. intensiv reflektiert werden und der Studiengang ggf. insgesamt überarbeitet wird; unter Einbeziehung externer Expertise sowie einer abschließenden externen Begutachtung.


Die einzelnen Verfahrensschritte sind im Ablaufplan für bestehende Studiengänge bzw. neue Studiengänge dargestellt.

+ An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zum Ablaufplan habe?

Sofern Ihnen Ihr konkreter Ansprechpartner*in nicht bekannt ist, können Sie sich unter akkreditierung@th-koeln.de an das Hochschulreferat 4 Qualitätsmanagement wenden.

Kooperationsstudiengänge mit externen Partner*innen

+ Warum durchlaufen Kooperationsstudiengänge weiterhin die Programmakkreditierung?

Die Durchsetzung der Standards, Kriterien und Verfahrensabläufe unseres internen Qualitätssicherungssystems stößt im Rahmen kooperativer Studiengänge an Grenzen. Dies gilt im besonderen Maße bei Kooperationen mit Partner*innen aus dem Ausland, da hier eine andere Gesetzeslage und alternative Qualitätssicherungssysteme in Rechnung zu stellen sind. Da die vollständige Umsetzung des eigenen QS-Systems aber Voraussetzung für die Systemakkreditierung ist, werden Kooperationsstudiengänge weiterhin im Rahmen einer Programmakkreditierung zertifiziert.

+ Müssen Kooperationsstudiengänge in die SK1?

Studiengänge, die, wie in der Regel unsere Kooperationsstudiengänge, über eine Programmakkreditierung zertifiziert werden, werden nicht mehr durch die Sk1 geprüft.

+ Muss bei Kooperationsstudiengängen bzw. Studiengängen, die in die Programmakkreditierung gehen, auch die Datenanalyse / die Curriculumwerkstatt durchgeführt werden?

Eine Datenanalyse ist im Regelfall auch Bestandteil einer Reakkreditierung auf Programmebene. Es empfiehlt sich daher, dieses Instrument zur Bestandsaufnahme gleichfalls bei kooperativen Studiengängen regelmäßig anzuwenden. Die Curriculumwerkstatt wiederum hat sich als Verfahren bewährt, um ein auf klar umrissene Zielsetzungen ausgerichtetes und kompetenzorientiertes Curriculum zu entwickeln. Trotz der Einschränkungen im Fall kooperativer Studiengänge empfiehlt sich daher auch in diesem Kontext die Anwendung des Verfahrens "Curriculumwerkstatt". Eine Verpflichtung hierzu gibt es aber nicht.

+ Der Kooperationsstudiengang soll das interne Akkreditierungsverfahren durchlaufen - was ist zu tun?

Sofern sich die Kooperationspartner*innen darauf verständigen, den Studiengang auf der Grundlage des internen Qualitätssicherungssystems der TH Köln akkreditieren zu lassen, ist ein formloser Antrag mit Beantwortung folgender Fragen zu stellen:

  • Welche Anteile haben die jeweiligen Kooperationspartner*innen am Curriculum?
  • Werden die Module der*des Kooperationspartner*in explizit für diesen Studiengang angeboten oder handelt es sich um Module aus anderen Studiengängen?
  • Wenn es sich um Module aus anderen Studiengängen handelt: sind diese Studiengänge akkreditiert? Falls ja, in welcher Form (Programm-/Systemakkreditierung) und mit welcher Laufzeit?
  • Welche Verfahren der Qualitätssicherung in Studium und Lehre werden angewendet? Wie wird sichergestellt, dass in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Regeln des Qualitätssicherungssystems der TH Köln bei dem*der Kooperationspartner*in Anwendung finden?
  • Ist die personelle und sächliche Ausstattung der*des Kooperationspartner*in zur Umsetzung der Module nachweislich sichergestellt und verbindlich vereinbart?

Das Justiziariat prüft zunächst, ob die Einhaltung der in der Evaluationsordnung der TH Köln beschriebenen Qualitätssicherungsverfahrens sowie aller Akkreditierungsregelungen gewährleistet ist und legt den Antrag zur Entscheidung dem Präsidium vor.

Studienrichtung und Studienschwerpunkt

+ Was ist der Unterschied zwischen Studienrichtung und Studienschwerpunkt?

Beide Begriffe bezeichnen die Möglichkeit, dem Studium nach Wahl eine besondere fachlich-thematische Ausrichtung zu geben, um ein bestimmtes Qualifikationsprofil zu erreichen. Sie unterschieden sich aber hinsichtlich des Umfangs, den diese Wahlbereiche im Studium einnehmen und werden daher nicht synonym verwendet:

  • Eine Studienrichtung unterscheidet sich von anderen Studienrichtungen durch Module im Umfang von mindestens einem Drittel der ECTS-Punkte. Beispielsweise wären dies bei einem sechssemestrigen Bachelorstudiengang 60 ECTS-Punkte; bei einem viersemestrigen Masterstudiengang 40 ECTS-Punkte.
  • Ein Studienschwerpunkt weist demgegenüber von anderen Schwerpunkten abweichende Module im Umfang von ca. 30 bis 50 ECTS-Punkten bei einem sechssemestrigen Bachelorstudiengang und ca. 20 bis 35 ECTS-Punkte bei einem viersemestrigen Masterstudiengang auf. Ein Studienschwerpunkt wird synonym auch als Vertiefungsrichtung bezeichnet.

Die entsprechenden Regelungen können in den Erläuterungen zu den Rahmenprüfungsordnungen der TH Köln nachgelesen werden, die über das Intranet (Login mit Ihrer Campus-ID) zugänglich sind.

+ Wann wählt der/die Studierende die Studienrichtung/den Studienschwerpunkt?

In der Praxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt:

  • Eine Studienrichtung wird typischerweise bereits bei Einschreibung in einen Studiengang oder zu einem genau definierten Zeitpunkt im Studium – bspw. bei Bachelorstudiengängen nach dem ersten Studienjahr – gewählt. Durch diese Wahl wird festgelegt, welche Prüfungsanforderungen im Weiteren erfüllt werden müssen, um das Studium erfolgreich abschließen zu können.
  • Ein Studienschwerpunkt (oder eine Vertiefungsrichtung) geht nicht zwangsläufig mit der ausdrücklichen Wahl eines Schwerpunkts einher. Es reicht ggf. aus, am Ende eines Studiums zu bilanzieren, ob die im Studienverlauf absolvierten Module ausreichen, um einen oder ggf. auch mehrere Studienschwerpunkte zu zertifizieren.

Alternativer Studienverlaufsplan/Teilzeitstudiengang

+ Wie ist der Begriff definiert?

In Paragraph 62a Absatz 2 legt das Hochschulgesetz von NRW fest, dass das Lehrangebot so organisiert wird, dass ein Vollzeitstudiengang auf der Grundlage eines zeitlich gestreckten alternativen Studienverlaufsplans absolviert werden kann.

Paragraph 62a Absatz 1 des Hochschulgesetzes NRW bezeichnet einen eigenständigen Teilzeitstudiengang (=echtes Teilzeitstudium). Für einen solchen Studiengang gelten besondere Zugangs- und Einschreibebedingungen sowie eine angepasste Regelstudienzeit. Bitte beachten Sie, dass nach den aktuellen Regelungen kein Anspruch auf BAföG besteht.

+ Was ist an der TH im Hinblick auf die Entwicklung von alternativem Studienverlaufsplan/Teilzeitstudiengang zu beachten?

Zum Thema „Studierbarkeit in Teilzeit“ finden Sie in dieser PDF-Datei nähere Erläuterungen zu den Regularien und Rahmenbedingungen, die bei beiden Formaten zu beachten sind.

Für das Studienangebot der TH Köln folgt daraus, dass für alle Vollzeitstudiengänge ein alternativer Studienverlaufsplan vorzulegen ist, der - zeitlich gestreckt - eine Teilzeitstudierbarkeit ermöglicht. In diesem Zusammenhang gilt die im HEP 2030 auf S.12/13 wiedergegebene Regelung, dass der alternative Studienverlaufsplan bei Bachelorstudiengängen jeweils die Erbringung von mindestens 60 % der ECTS-Punkte des zugrundeliegenden Vollzeitstudiengangs pro Jahr vorsieht; bei Masterstudiengängen liegt die entsprechende Quote bei 50%.

Verlängerung einer Akkreditierung

+ Wann kann eine bestehende Akkreditierung verlängert werden?

Das Präsidium kann nur in den unten genannten, begründeten Ausnahmefällen eine Verlängerung der Akkreditierung aussprechen. 

Diese Fälle sind:

  • Verlängerung der Akkreditierung für auslaufende Studiengänge
  • Verlängerung der Akkreditierung im Zuge der Vorbereitung eines Bündelverfahrens (bis max. 2 Jahre)

Hierzu wird zunächst durch den*die Dekan*in ein formloser Antrag bei der Ständigen Kommission für Lehre, Studium und Studienreform (SK1) eingereicht. Die SK1 spricht eine Empfehlung aus und legt diese zur Entscheidung dem Präsidium vor.

Im Antrag sind die

  • Gründe für die Verlängerung nachvollziehbar erläutert und
  • eine Meilensteinplanung (Zeitplanung) für die wesentlichen Aktivitäten des internen Akkreditierungsverfahrens (Durchführung der Curriculumwerkstatt, externe Begutachtung und Plantermin SK1) dargestellt.

Der Antrag umfasst ein Bestätigungsschreiben des*der Dekan*in,  dass für den Zeitraum der Verlängerung

  • die personelle und sächliche Ausstattung für einen reibungslosen Studienbetrieb gesichert ist,
  • keine wesentlichen Änderungen (vgl. §12 Absatz 7 der Evaluationsordnung) am Studiengang und
  • keine Änderungen an der Prüfungsordnung erfolgen.

Einen vorbereiteten Textbaustein für das Bestätigungsschreiben können Sie hier als Word-Datei herunterladen.

Hinweis: Eine Verlängerung aus anderen als den o. g. Gründen ist nicht möglich. Sollte Ihnen die Einhaltung der angegebenen Vorlaufzeiten und Fristen nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Hochschulreferat Qualitätsmanagement unter akkreditierung@th-koeln.de.

Ihre Ansprechperson

Für die Curriculumwerkstatt:

Susanne Gotzen

Zentrum für Lehrentwicklung
Team Hochschuldidaktik

  • Telefon+49 221-8275-3811

Akkreditierung von Studiengängen

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gerne an unser Team unter:

akkreditierung@th-koeln.de


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