Die externe Begutachtung wird vor der Beratung der Studiengangdokumente in der SK1 durchgeführt. Ihre Ergebnisse und die darauf bezogene Stellungnahme der Fakultät sind ihrerseits Teil der Prüfung des Akkreditierungsantrags durch die SK1. Damit die externen Gutachter*innen zu Konzept und Umsetzung des Studiengangs Stellung nehmen können, liegen ihnen die folgenden Studiengangdokumente in der finalen, vom Fakultätsrat abgestimmten Form vor: Der Kurzbericht, das Modulhandbuch und die Modulmatrix, die Dokumentation zu den sächlichen und personellen Ressourcen sowie die Prüfungsordnung. Letztere ist bereits mit dem zuständigen Justiziariat abgestimmt.
Der Gegenstand der externen Begutachtung sind ausgewählte Prüfkriterien, die im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen die Akkreditierung von Studiengängen definieren. Diese liegen zusammengefasst als Checkliste zur externen Begutachtung vor, die sowohl in einer deutschen als auch einer englischen Version vorhanden ist. Darüber hinaus gibt es eine Checkliste zu formalen Vorgaben. Diese werden intern durch verschiedene Hochschulreferate geprüft. Die Checklisten dienen Fakultäten und externen Gutachter*innen gleichermaßen zur Orientierung und geben darüber hinaus das Format vor, mit dem die Gutachter*innen ihre Bewertungen dokumentieren.
In Abgrenzung zur Verwendung des Begriffs externe Expertise, der sich auf die Ableitung der Studiengangsziele und des Absolvent*innenprofils im Rahmen der Curriculumwerkstatt bezieht, betrachtet die externe Begutachtung das gesamte Studiengangkonzept und seine Umsetzung.
Die Fakultäten haben die Möglichkeit, auf Aussagen und Empfehlungen der externen Begutachtung durch Änderungen an ihren Studiengangdokumenten zu reagieren, bevor diese der SK1 vorgelegt werden. Die Änderungen sind kenntlich zu machen und Gegenstand der Diskussion in der SK1. Dies sollte bei den Planungen zum zeitlichen Ablauf des internen Akkreditierungsprozesses frühzeitig berücksichtigt werden.