Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

TH Köln
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Kontakt

Studiengangskoordinatorin

Christina Düring

Christina Düring

Angewandte Sozialwissenschaften

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Telefon+49 221-8275-2122

Studieren an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften - Wir beraten Sie gerne!

Studieninfotag_Beratung II (Bild: TH Köln - Pressestelle)

Willkommen an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften! Entdecken Sie, was es bedeutet, hier zu studieren. Bei Fragen zu Studieninhalten, Organisation oder persönlicher Unterstützung zeigen wir Ihnen, an wen Sie sich wenden können. Nutzen Sie unsere Angebote für einen erfolgreichen Studienstart und umfassende Beratung.

Gut betreut – von Anfang an

An der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften steht die Unterstützung der Studierenden im Mittelpunkt. Die Studierenden erhalten ein umfangreiches Unterstützungs- und Beratungsangebot. Die Einführungswoche für Erstsemester und das Tutorenprogramm erleichtern den Start in die neue Lebensphase.

Von der Fachstudienberatung durch die Studiengangskoordination über die studienunterstützenden Angebote der Kolleg*innen von TIPSplus bis hin zum Praxisreferat – die Fakultät bietet für jeden Bereich des (Studien-)Lebens eine Anlaufstelle, die mit Rat und Tat zur Seite steht.

FAQs zum Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung


+ Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung?

Sie können sich mit folgenden Sekundarschulabschlüssen für einen Studienplatz bewerben:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil)
  • bzw. vergleichbarer Abschluss / ausländischer Abschluss

oder

  • Beruflich Qualifizierte mit Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister oder Fachwirt) oder fachtreuer beruflicher Qualifikation (Ausbildung und mind. 3-jährige Berufstätigkeit)
  • Zugangsprüfung für Beruflich Qualifizierte mit fachfremder beruflicher Qualifikation

Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf der Webseite unter dem Menüpunkt Bewerbung.

+ Wie ist das Bewerbungsverfahren für internationale Studienbewerber*innen?

Bewerber*innen mit ausländischen Schul- oder Hochschulabschlüssen durchlaufen das Bewerbungsverfahren an der TH Köln in der Regel über uni-assist e.V. oder direkt über die Hochschule, abhängig vom Studiengang und individuellen Umständen.

Detaillierte Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie bei den Kolleg*innen des Referats für Internationale Angelegenheiten.

+ Wie erfolgt die Studienplatzvergabe?

Die Studienplatzvergabe richtet sich nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (VergabeVO NRW) in der jeweils aktuellen Fassung in Verbindung mit der Auswahl und Zulassungssatzung der TH Köln.

Im Bachelorstudiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung stehen pro Bewerbungsverfahren 90 Studienplätze zur Verfügung.

20 % der Studienplätze werden innerhalb der Bestenquote vergeben. Hier erfolgt die Auswahl nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also üblicherweise des Abiturs oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Innerhalb der gleichen Note erfolgt die Auswahl dann nach einem ggf. geleisteten Dienst und dem Losplatz, der automatisch vom System vergeben wird.

80 % der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben. Hier erfolgt die Auswahl anhand der Verfahrensnote. Diese Note wird automatisch im Bewerbungsportal anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sowie der Anzahl der Wartesemester (Halbjahr nach Erwerb der HZB, in dem man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war) berechnet. Pro Wartesemester wir die Note der Hochschulzugangsberechtigung um 0,1 gemindert. Die Anrechnung der Wartezeit ist auf 7 Wartesemester begrenzt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

+ Wie hoch ist der Numerus Clausus (NC)?

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in der Regel anhand des Numerus Clausus (NC). Dieser wird abhängig von der Bewerberlage jedes Semester neu berechnet und nicht im Voraus festgelegt.

Die Verfahrensergebnisse der letzten Bewerbungsverfahren können Sie auf folgender Webseite entnehmen.

+ Wird ein Vorpraktikum benötigt?

Nein, seit dem Wintersemester 2023/24 ist ein Vorpraktikum kein Zulassungskriterium mehr. Daher ist es nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch ein Vorpraktikum absolviert haben, wird es nicht auf das Studium angerechnet.

+ Was wird mir von meinem Erststudium anerkannt?

Zu Beginn des Studiums können Sie beim Prüfungsausschuss die Anerkennung von Studienleistungen aus früheren Studiengängen beantragen. Es werden nur Leistungen anerkannt, die inhaltlich dem aktuellen Studiengang entsprechen.

Weiterführende Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Erststudium können Sie hier finden.

+ Wird meine Erzieher*innenausbildung im Studium anerkannt oder ergeben sich daraus Vorteile für mich?

Die Erzieher*innenausbildung führt nicht zu einer Verkürzung des Studiums. Allerdings können Sie als Studierende mit nachgewiesener staatlicher Anerkennung als Erzieher*in und mindestens einem Jahr Berufspraxis jedoch von kleineren Vorteilen in den Modulen 4 und 10 profitieren. Weitere Details hierzu finden Sie im Modulhandbuch unter Besonderheiten der jeweiligen Module.

+ Wie viel Zeit sollte ich für das Studium einplanen?

Der Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung ist als Vollzeitstudium konzipiert. Sie sollten mit einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von etwa 40 Stunden rechnen. Dies umfasst neben den Präsenzveranstaltungen auch Selbststudium, wie das Lesen von Texten und die Vorbereitung sowie Nachbereitung von Lehrveranstaltungen, inklusive Prüfungsvorbereitung. Ein Großteil der Studierenden ist trotz des Aufwands in geringem Umfang berufstätigt.

+ Wie hoch ist der Praxisteil im Studiengang?

Das Studium integriert gezielt praktische Erfahrungen durch Hospitationen, Exkursionen und projektorientierte Lehrveranstaltungen in Kooperation mit der Praxis.

Zwei wesentliche Praxisphasen, jeweils 400 Stunden umfassend, sind fester Bestandteil des Studienverlaufs: Die erste Phase konzentriert sich auf die Kindheitspädagogik, die zweite auf Familienbildung oder non-formale Bildung. Diese Phasen werden durch fachliche und praxisreflexive Begleitung unterstützt. Die Praxisphasen ermöglichen es Ihnen, das Gelernte in der Praxis anzuwenden, didaktische Fähigkeiten zu entwickeln und sich kritisch mit den Anforderungen und Methoden der Praxis auseinanderzusetzen.

Die praxisorientierten Inhalte sind eng mit wissenschaftlicher Reflexion und forschenden Fragestellungen verknüpft. Die Praxisphase I (Modul 10) wird durch Module zur Empirischen Sozialforschung (Modul 9), Didaktik (Modul 8), Techniken wissenschaftlichen Arbeitens und ein fachtheoretisches Kolloquium (Modul 6) vorbereitet und begleitet. Das zweite Praxisstudium (Modul 11) beinhaltet die Entwicklung einer Forschungskonzeption und wird insbesondere durch ein vertiefendes Didaktikmodul (Modul 12) und ebenfalls durch das fachtheoretische Kolloquium (Modul 6) unterstützt.

+ Ist ein Auslandsaufenthalt während des Studiums möglich?

Ja, es ist möglich, ein Semester oder das Praxissemester im Ausland zu absolvieren.

Beide Praxisphasen können als Mobilitätsfenster genutzt werden. In den vergangenen Jahren hat sich vor allem gezeigt, dass es mit Unterstützung des Praxisreferats zahlreiche Möglichkeiten gibt, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten, ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Dabei ist eine Praxisanleitung sowie eine geregelte fachliche Begleitung über E-Mail, ILU Online-Lernplattform), Telefon usw. gewährleistet.

Für ein Auslandsstudium können Sie sich entweder direkt an die Ansprechperson des F01 International oder an das Referat für Internationale Angelegenheiten wenden, um eine Beratung zu erhalten.

+ Wie sind Lehre und Prüfungen im Studiengang organisiert?

Das Studium ist in 19 Module gegliedert, die jeweils mit einer Prüfung enden. Es beinhaltet eine Vielfalt von Lehr- und Lernformaten, die Vorlesungen, Seminare und Übungen kombinieren. Studierende werden in der eigenverantwortlichen Gestaltung ihrer Lernprozesse unterstützt, wobei biografische Zugänge und wissenschaftliche sowie praktische Perspektiven verknüpft werden.

Während der Praxisphasen erhalten Studierende individuelle Begleitung durch Kleingruppenarbeit, Einzelberatungen und Seminare. Die Prüfungen umfassen klassische Formate wie Klausuren und Hausarbeiten sowie vielfältige, praxisnahe Formen wie Posterpräsentationen, Essays, Portfolioarbeiten und kleinere Forschungsstudien. Ziel ist es, inklusive Didaktik und individuelle Lernprozesse zu fördern.

+ Welche beruflichen Perspektiven habe ich und in welchen Bereichen kann ich später arbeiten?

Der Studiengang „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ qualifiziert Absolvent*innen für vielfältige pädagogische Aufgaben in der Arbeit mit Kindern bis 14 Jahren, mit besonderem Fokus auf 0-6-Jährige. Nach Abschluss erhalten sie die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagog*in.

Mögliche Tätigkeitsfelder sind Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, offene Kinder- und Jugendarbeit, Bildungseinrichtungen und öffentliche Organisationen im Kinder- und Familienschutz.

Der Studiengang bereitet auf Leitungs-, Fachberatungs- und Vernetzungsaufgaben sowie auf konzeptionelle, programmatische und forschende Tätigkeiten vor. Aufgrund des hohen Bedarfs an Fachpersonal in KiTas und der Ausweitung der Ganztagsschulen stehen zahlreiche Berufs- und Entwicklungsmöglichkeiten offen.

Auch die präventive Arbeit mit Familien im Rahmen früher Hilfen gewinnt an Bedeutung. Zudem eröffnet die Entwicklung in der Forschungslandschaft Perspektiven für eine wissenschaftliche Karriere, etwa durch ein Masterstudium. Die Umsetzung der UN-Konvention zur Inklusiven Bildung erfordert neue Qualifikationen, wodurch der Bedarf an spezialisierten Fachkräften steigt. Die beruflichen Aussichten für Absolvent*innen werden daher als sehr positiv eingeschätzt.

+ Welche Kosten entstehen während des Studiums?

Es fallen keine Studiengebühren an, jedoch müssen alle Studierenden der TH Köln den Semesterbeitrag entrichten.

+ Welche Möglichkeiten habe ich, ein Masterstudium anzuschließen?

Nach dem Bachelorabschluss können Sie ein Masterstudium direkt anschließen. Der Bachelor in Kindheitspädagogik und Familienbildung berechtigt in der Regel zur Aufnahme eines allgemeinen Masters im Bereich Soziale Arbeit oder eines spezialisierten Masters in Kindheitspädagogik. Je nach Zugangsvoraussetzungen besteht möglicherweise auch die Option, einen erziehungswissenschaftlichen Master zu beginnen.

An der TH Köln haben Sie zudem Zugang zu den Masterstudiengängen "Beratung und Vertretung im Sozialen Recht", "Soziale Arbeit – Bildung und Organisation" sowie zum Kooperationsstudiengang mit der Universität zu Köln "Gender & Queer Studies".

Wir würden uns sehr freuen, Sie auch im Masterstudium an der TH Köln begleiten zu dürfen.

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