Berufsbilder des Bachelorstudiengangs Kindheitspädagogik und Familienbildung
Das Absolvent*innenprofil des Studiengangs „Kindheitspädagogik und Familienbildung“ orientiert sich an dem entsprechenden Berufsprofil, wie es der „Studiengangstag Pädagogik der Kindheit“ im Jahr 2015 skizziert hat.
Der Beruf der Kindheitspädagogin und des Kindheitspädagogen ist auf die familiäre und öffentliche Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit, die Lebenswelten, Kulturen und Lebensbedingungen von Kindern und Familien sowie die Zusammenarbeit mit Familien ausgerichtet. Die Tätigkeit hat ihre Schwerpunkte in der erkenntnisgenerierenden Erforschung, der Konzeptionierung und der didaktischen, organisationalen und sozialräumlichen Unterstützung von Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindheit und Familie. Dies schließt die wissenschaftlich begründete, kritische Reflexion gesellschaftlicher Konstruktionen und Bedingungen von Kindheit und Familie sowie die Mitwirkung an der sozialen, politischen und kulturellen Gestaltung und Sicherung eines guten und gelingenden Aufwachsens von Kindern ein. (Studiengangstag Pädagogik der Kindheit, 2015)
Hier lesen Sie weitere Informationen zum Berufsprofil
Studiengangstag Pädagogik der Kindheit, Berufsprofil Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge
Der Studiengang qualifiziert für Handlungsfelder in Lebenszusammenhängen von Kindheit und Familie und den damit verbundenen institutionellen Formen der Kinder- und Jugendhilfe und des Bildungswesens. Dies sind beispielsweise:
- Pädagogische Tätigkeiten in Kontexten, die Kinder und ihre Bezugssysteme betreffen: insbesondere Kindertageeinrichtungen, Familienzentren und -bildungsstätten, Schulen (z.B. in der Schuleingangsphase und OGS), Bürger- und Stadtteilzentren, in Frühfördereinrichtungen sowie weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowohl im Gruppendienst als auch im Bereich Leitung und Management
- Bildung, Beratung und Unterstützung für pädagogisch Handelnde (z.B. Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, Fort- und Weiterbildung für Erzieher*innen, Lehrer*innen, Tagespflegeeltern, Familien) sowie für Vernetzungsaufgaben
- Tätigkeiten zur Wahrung der Rechte der Kinder und Kinderschutz (z.B. nationale und internationale Kinderrechts- und Kinderschutzorganisationen), öffentliche Behörden und Ämter (z.B. Jugendamt, Landesjugendamt etc.)