Studieren ohne (Fach-)Abitur – der Weg vom Beruf ins Studium

Mit einer beruflichen Qualifikation können Sie an einer Hochschule studieren – auch ohne Abitur oder Fachabitur. Mindestvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und drei Jahre Berufserfahrung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine darauf folgende Aufstiegsfortbildung. Welche Zulassungsbedingungen für wen gelten, erfahren Sie hier.

Wer gilt als "beruflich qualifiziert"?

1. Meisterinnen und Meister sowie vergleichbar Qualifizierte mit beruflicher Aufstiegsfortbildung
Dazu zählen z. B. Erzieherinnen und Erzieher mit vorheriger erster Ausbildung z.B. zum/r Kinderpfleger/in, Kaufleute, die eine Fortbildung über die IHK oder ähnlichen Einrichtungen abgeschlossen haben zum Fachkaufmann/-kauffrau o.ä., Techniker/-innen mit einer vorherigen Ausbildung. Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule mit vorheriger Ausbildung, Kranken- oder Altenpfleger/-innen mit Fortbildung z.B. zum/r Pflegedienstleiter/-in, zur Lehrtätigkeit und Leitung an Schulen für Krankenpflegeberufe etc.

Wenn Sie eine der oben genannten Qualifikationen vorweisen können, haben Sie Zugang zu allen Studiengängen. Eine gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren finden Sie in der Broschüre "Aus dem Beruf ins Studium" oder direkt auf diesen Seiten.

2. Berufserfahrene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer darauf folgenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; über die fachliche Entsprechung entscheidet die Hochschule. Eine zweite fachlich verwandte Berufsausbildung kann als berufliche Tätigkeit angerechnet werden.
Wenn Sie diese Qualifikationen vorweisen können, haben Sie Zugang zu fachlich entsprechenden Studiengängen. Eine gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren finden Sie in der Broschüre "Aus dem Beruf ins Studium" oder direkt auf diesen Seiten.

3. Berufserfahrene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer darauf folgenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit, die fachlich nicht dem angestrebten Studiengang entsprechen.
Wenn Sie diese Qualifikationen vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit über eine Zugangsprüfung Zugang zum gewünschten Studium zu bekommen. Dies ist zunächst eine Zentrale Prüfung in den Bereichen: Deutsch, Englisch und Mathematik. In einem zweiten Schritt eine mündliche Prüfung für Ihren gewünschten Studiengang.
Weitere Informationen zum Verfahren sowie Musteraufgaben zur Prüfung erhalten Sie hier:Zugangsprüfungsverfahren

4. Berufserfahrene mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung aus dem Ausland und einer darauf folgenden Aufstiegsfortbildung bzw. dreijährigen beruflichen Tätigkeit die keine Hochschulzugangsberechtigung aus ihrem Heimatland vorweisen können

Wenn Sie diese Qualifikationen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle für die Anerkennung. Dies ist bei kaufmännischen und gewerblich-technischen Berufen die IHK FOSA (IHK – Foreign Skills Approval), bei Handwerksberufen die regionalen Handwerkskammern. Dort lassen Sie sich Ihre Berufsqualifikation für Deutschland anerkennen.

Weitere Informationen und Beratung finden Sie bei der IHK unter www.ihk-fosa.de  oder der Handwerkskammer Köln www.hwk-koeln.de

Wer für Ihren Beruf zuständig ist, können Sie auch über die Seite

www.anerkennung-in-deutschland.de recherchieren.

Die Bewerbung erfolgt online über unser Online-Bewerbungsformular

Bewerbungsfrist ist für das Sommersemester bis spätestens 15. Januar (Ausschlussfrist)

für das Wintersemester bis spätestens 15. Juli (Ausschlussfrist) eines jeden Jahres.

Die Online-Bewerbung startet für das Wintersemester in der Regel Anfang Mai und für das Sommersemester Anfang Dezember eines jeden Jahres.

Bei der Frage nach dem ‚Abschluss, der Sie zum Studium berechtigt‘ geben Sie bitte ‚Deutsche HZB‘ an.

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen.


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