Praktika
Nah dran am Beruf: Die TH Köln bereitet ihre Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vor. Vor Aufnahme des Studiums muss deshalb in einigen Studiengängen ein studiengangbezogenes Praktikum geleistet werden.
Ist ein Vorpraktikum Pflicht?
Nicht alle Studiengänge setzen ein Praktikum voraus. Ob Sie für Ihren Studiengang ein Vorpraktikum benötigen, können Sie auf den Seiten des Studiengangs herausfinden.
Vorpraktikum
Die Fachhochschulen bereiten durch anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischer Gestaltung erfordern. Daher muss vor Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule oftmals ein studiengangbezogenes Praktikum abgeleistet werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs.
Auf dieses Praktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung bzw. Ausübung sowie einschlägige Tätigkeiten bei der Bundeswehr und im Zivil- oder Entwicklungsdienst ganz oder teilweise durch die jeweils zuständigen Institute angerechnet werden. Weiteres können Sie ebenfalls auf den Seiten des jeweiligen Studiengangs einsehen.
Praktikastellen können durch die TH Köln nicht vermittelt werden. Praktikant*innen müssen sich mit der Bewerbung unter Hinweis auf die Praktikumsrichtlinien selbst an die einzelnen Firmen wenden. Hinweise für geeignete Ausbildungsbetriebe geben die Berufsberatungen. Weitere Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit - Internationale Arbeitsvermittlung.
Nützliche Links
- Bundesagentur für Arbeit
- Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
- Vermittlung von Praktika und Abschlussarbeiten während des Studiums
- DAAD – Praktika im Ausland
- Auslandspraktikums-Börse
- Fakultäten Für Praktika oder Praxissemester während des Studiums wenden Sie sich bitte an die Praxisbeauftragten Ihres Instituts.
Praxissemester
Für Praktika oder Praxissemester während des Studiums wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Praxisbeauftragten Ihres Instituts.
Unfallversicherungsschutz
Studienbewerber*innen sind während der Vorpraktika in Deutschland über den Arbeitgeber unfallversichert. Das Gleiche gilt für Praktika und Praxissemester während des Studiums: Auch in diesen Fällen greift, wegen der Integration in den Betriebsablauf eines Unternehmens, der Unfallversicherungsschutz durch den Träger der betrieblichen Unfallversicherung.
Ein Versicherungsschutz über die deutsche studentische Unfallversicherung besteht bei Auslandspraktika und Auslands(-praxis-)semestern grundsätzlich nicht. Hier müssen die Studierenden mit der ausländischen Hochschule bzw. dem ausländischen Arbeitgeber abklären, ob ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht oder nicht. Nur bei Exkursionen ins Ausland und bei kurzzeitigen, studienbedingten Auslandsaufenthalten unter der Aufsicht und Verantwortung der Heimathochschule besteht Unfallversicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung.
Haftpflichtversicherungsschutz ist grundsätzlich Privatsache, wobei bei Praktika und Praxissemestern nach deutschem Recht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gehaftet wird und ansonsten der Arbeitgeber gegenüber Dritten haftet.