Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (M.A.) studieren - Worum geht es da?

Über vier Semester wird aktuelles, praxisrelevantes und forschungsbasiertes Fachwissen in verschiedenen Rechtsgebieten, sowie methodische und personale Kompetenzen für zielgruppenspezifische und geschlechtersensible Beratungsprozesse erworben.

Modulmatrix BVSR Modulmatrix BVSR (Bild: F01)

Das Studium ist in inhaltlich aufeinander aufbauende Module untergliedert. Der Modulplan gibt einen Überblick über die 17 Module und ihre Verteilung (siehe weitere Informationen: Modul- und Studienplan). Daneben ist ein alternativer Studienverlauf mit verlängerter Studienzeit möglich, um verschiedenen persönlichen Situationen gerecht zu werden. Die Studierenden sammeln im ersten Studienjahr studienbegleitend mindestens 210 Stunden praktische Erfahrungen in der Beratung und Vertretung.
Die Interdisziplinarität der Lehre, der Einbezug berufspraktischer Erfahrungen unter gleichzeitiger Berücksichtigung anwendungsorientierter wissenschaftlicher Erkenntnisse prägen den Studiengang.
Ein Großteil der Veranstaltungen findet in Form von anwendungs- bzw. transferorientierten Seminaren statt, sowie E-Learning- Komponenten und Selbststudium. Von Beginn an wird das vernetzte Arbeiten und interdisziplinäre Vorgehen gefördert.

In verschiedenen Modulen steht die Selbsterfahrung und –reflexion methodisch-didaktisch im Vordergrund. Der Kontakt zu Klient*innen benötigt Kompetenzen der Kommunikation und der Beziehungsgestaltung. Auseinandersetzung mit sich selbst, mit der eigenen Lebens- und Berufsgeschichte und den eigenen Vorannahmen, repräsentiert damit ein eigenständiges Lernfeld. Die Fähigkeit zu Introspektion und Einfühlung sollen ausgebildet werden. Die Bereitschaft zur Selbsterfahrung wird daher vorausgesetzt.
Die Studierenden überprüfen mittels Selbstevaluationsbögen ihre Kooperations- und Konfliktfähigkeit und lernen damit die Dynamiken von Teams kennen und bearbeiten. Damit wächst die Beratungsqualität und –kompetenz. In den Arbeitsgemeinschaften üben sie zudem Fertigkeiten wie Selbstorganisation, Präsentationstechniken, das Reden und Diskutieren in einer Gruppe und damit rhetorische und soziale Kompetenzen, wie z. B. Integrations- und Kompromissfähigkeit.

Lehrende im Masterstudiengang

Der Studiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (M.A.) wird verantwortet vom Institut für Geschlechterstudien (IFG) und dem Institut für Soziales Recht (ISR). Aber auch Lehrende anderer Institute und Lehrbeauftragte sind an der Lehre beteiligt.

Internationalisierung im Studiengang - das Internationale Kooperationsseminar

Die Studierenden bewerten im Rahmen dieses Moduls ihre Praxis und ihre professionelle Rolle im internationalen Vergleich und vor dem Hintergrund unterschiedlicher sozialer Systeme und politischer und ökonomischer Bedingungen. Durch Literaturarbeit und in Form eines kollegialen Fachaustauschs können sie mit ausländischen Kolleg*innen Fachlichkeit und Strukturen Sozialer Arbeit in Deutschland und einem anderen  Land vergleichend erörtern und Schlussfolgerungen für ihr professionelles Handeln ziehen.

Im Rahmen des Moduls wird regelmäßig eine mehrtägige Exkursion angeboten.

Auslandssemester

Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Internationalisierung stellt eine studentische Mobilität dar. Im Rahmen ihres Studiums können die Studierenden ein Semester an einer Hochschule im Ausland studieren. Dazu stehen ihnen die Partnerhochschulen der Fakultät im Rahmen von Erasmus+ oder auch andere Möglichkeiten weltweit zur Verfügung. Eine Auslandsmobilität empfiehlt sich besonders im 4. Semester, da die Module 14 und 15 durch entsprechende Leistungen in einem Masterstudiengang einer Gasthochschule anerkannt werden können.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Internationales an der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften - f01 international

Der Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht die TH Köln den Titel „Master of Arts“ (Kurzform M.A.). Dieser Abschluss berechtigt zur Promotion und eröffnet den Zugang zum höheren Dienst.

Siehe auch: Berufsbilder - Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (Master)

Zeitplanung und Jahrgangsgrößen

Die Veranstaltungen finden in der Regel ganztägig donnerstags bis samstags (von 9:45 bis 17:45 oder 16:45) statt. Darüber hinaus kann etwa einmal im Semester eine Blockveranstaltung über eine gesamte Woche geplant sein. Den Studierenden soll die Möglichkeit offen gehalten werden, einer beruflichen Teilzeitstelle nachzugehen.

Um optimale Voraussetzungen für die Umsetzung dieses Studiengangkonzepts zu schaffen, ist die Anzahl der Teilnehmer*innen, die jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden, auf 30 begrenzt. Das bedeutet für die Studierenden: Kleingruppenkonzepte mit effektiven Lehr- und Lernarchitekturen und ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrenden.

Kosten

Für den Masterstudiengang werden die allgemeinen Semestergebühren (Sozialbeitrag, AStA- und Mobilitätsbeitrag) erhoben. Es fallen keine Studiengebühren an. Bei Exkursionen haben Studierende einen Eigenanteil an den Kosten zu tragen.

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