Absvolvent*innenprofil - Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (Master)
Der Studiengang qualifiziert in besonderem Maße für beratungsintensive Arbeitsfelder, die die Anwendung fachübergreifend verschränkter Kenntnisse und Beratungsmethoden und -techniken erfordern. Dazu zählen eine fallorientierte Rechtsverwirklichung und adressatengerechte Beratung unter Einbindung von verschiedenen interdisziplinären Perspektiven wie vor allem Ethik, Psychopathologie und Psychologie
„Abolvent*innenprofil“
Die Absolvent*innen sind qualifiziert, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten und vulnerablen Lebenslagen bei der Ausübung ihrer Selbstbestimmung und der Verwirklichung ihrer Rechte in einer sich digital entwickelnden Welt zu unterstützen.
Sie sind in der Lage, komplexe Fälle aus der Praxis der Sozialen Arbeit zu analysieren, spezifische Interventionen partizipativ zu planen, fachlich zu begründen und durchzuführen. Sie sind sich ihrer Rolle im Kontext von Institution und Profession bewusst und fähig, dass eigene Handeln professionell transdisziplinär in Hinblick auf rechtliche, psychologische, sozialmedizinische und ethische Aspekte für Analyse, Planung und Umsetzung zu nutzen, um Interventionen im Kontext der Prinzipien Menschenrechte und der Wissenschaft der Sozialen Arbeit umzusetzen.
Die Absolvent*innen gestalten zielgruppenspezifische, diversitätsbewusste, geschlechtersensible und personenzentrierte Beratungsprozesse, indem sie adressatengerecht kommunizieren, Verständigung sichern, Fallverstehen im Kontext der Wissenschaft der Sozialen Arbeit auf individuelle Lebenslagen ressourcenorientiert einsetzen, aus unterschiedlichen Beratungsansätzen passende Methoden auswählen und zur Anwendung bringen. Interventionsziele können sie begründen und umsetzen, sowie bei Konflikten auf der Metaebene kommunizieren. Lösungsvorschläge können sie zudem vor dem Hintergrund sozialpolitischer und ökonomischer Rahmenbedingungen begründen, kritisch bewerten und analysieren, um so auch Interessen für die Zielgruppe zu vertreten.
Zur Bearbeitung von neuen Herausforderungen in den vielfältigen Handlungsfeldern können sie fundierte Forschungsmethoden sowie theoretische und methodische Qualitätskriterien nutzen, Fragestellungen entwickeln und systematisch nachgehen und somit zur Weiterentwicklung der eigenen Professionalität und Profession beitragen.
Perspektivische Arbeitsfelder unserer Masterabsolvent*innen
Zu den Arbeitsfeldern zählen insbesondere Bereiche, in denen Menschen in sozialen Schwierigkeiten und vulnerablen Lebenslagen Unterstützung und Vertretung in Anspruch nehmen.
Beispiele:
- Öffentliche und freie Jugendhilfe
- Rechtliche Betreuung (Selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung bei Betreuungsvereinen und –behörden)
- Vormundschaft, Pflegschaft
- Schulsozialarbeit
- Sozialberatung für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen bei öffentlichen oder freien Trägern und den gemeinsamen örtlichen Servicestellen
- Sozialberatung bei Arbeitslosigkeit/ Fallmanagement in der Arbeitsförderung
- Betriebliche Sozialarbeit
- Drogenhilfe/Suchtberatung
- Schuldnerberatungsstellen
- Interkulturelle Beratung/Beratung vom Menschen mit Migrationshintergrund
- Bewährungshilfe, Gerichtshilfe
- Soziale Dienste in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen.
Statements unserer Absolvent*innen
Die Teilnehmer*innen an der aktuellen Absolvent*innenbefragung geben an, dass sie sich in den verschiedenen Kompetenzbereichen durch den Studiengang gut vorbereitet fühlen. Die aktuelle Verbleibstudie konkretisiert diesen Zuwachs an Professionalisierung:
Ich habe durch den Studiengang einen selbstverständlicheren Umgang mit Gesetzen und deren Auslegung erworben. Zudem habe ich die Fähigkeit erworben, mir neue Regelungen selbstständig anzueignen.
Ich habe ein stärkeres Verständnis und Empathie für die Probleme der Klienten. Ich bin nun in der Lage durch vorausschauendes Denken mich in die Welt des anderen hineinzuversetzen.
Ich habe mehr Verständnis von Gruppenhandeln/-denken und den Aufbau von entsprechenden Gesprächsgruppen zur Verbesserung eines sozialen Miteinanders.
Insgesamt verfüge ich über eine größere rechtliche Handlungskompetenz - schnelleres Nachschlagen und Finden der zugrundeliegenden Rechtsnormen in den jeweiligen Gesetzestexten und dadurch besseres Verständnis der entsprechenden Bescheide von Behörden und der Beschlüsse von Gerichten.
Ich habe gelernt, mich mit Kollegen aus anderen Organisationen und Einrichtungen zur Bildung von Arbeitskreisen zu bestimmten Themen zu vernetzen und somit den kollegialen Austausch zu verbessern.
Zudem geben die meisten Studierenden und Absolvent*innen an, dass sie beruflich von dem Studium nicht nur auf der fachlich-methodischen Ebene im Sinne einer erweiterten Professionalisierung und beruflichen Wirksamkeit profitieren, sondern, dass ihnen dieses auch verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht. Gut 90 Prozent der Teilnehmer*innen der aktuellen Verbleibstudie sind berufstätig. Die Gründe für eine derzeitige Nichtbeschäftigung sind dem Bereich „Familie und Kinderbetreuung“ zuzuordnen. Gut zwei Drittel der Berufstätigen sind in Vollzeit, ein Drittel ist gleichverteilt in Form einer halben bzw. Dreiviertelstelle teilzeitangestellt. Gut zwei Drittel der Berufstätigen sind als Angestellte mit unbefristeten Stellen beschäftigt. Das andere Drittel machen Freiberufler*innen und Selbständige aus. Die Hälfte der Angestellten sind bei öffentlichen Trägern unter Vertrag, ein weiteres Drittel bei privaten Einrichtungen.