Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften

Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Kontakt

Studiengangskoordinatorin

Christina Düring

Christina Düring

Angewandte Sozialwissenschaften

  • Telefon+49 221-8275-2122

Beratung und Vertretung im Sozialen Recht - Wir beraten Sie gerne!

Beratung und Vertretung im Sozialen Recht (Master) (Bild: iStock.com / courtnryk)

Dein Masterstudium stellt andere Anforderungen als ein Erststudium, und oft ändern sich dabei private und berufliche Gegebenheiten. Wir bieten Ihnen Beratung zu Möglichkeiten eines Masterstudiums an unserer Fakultät an und unterstützen Sie bei Ihrer akademischen Weiterentwicklung.

An der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften steht die Unterstützung der Studierenden im Mittelpunkt. Von der Fachstudienberatung durch die Studiengangskoordination über die studienunterstützenden Angebote der Kolleg*innen von „TIPSplus“ bis hin f01 international – die Fakultät bietet für jeden Bereich des (Studien-)Lebens eine Anlaufstelle, die mit Rat und Tat zur Seite steht.

FAQs zum Masterstudiengang Beratung und Vertretung im Sozialen Recht


+ Was sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Voraussetzungen für die  Zulassung zum Studium ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums im Studiengang Sozialer Arbeit,

der angewandten Sozialwissenschaften, der Kindheitspädagogik, der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, der Erziehungswissenschaften sowie benachbarter sozialwissenschaftlicher Disziplinen mit dem Mindestabschlussgrad „Bachelor of Arts“ und einer Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5).

+ Kann ich mich auch ohne einen fertigen Abschluss bzw. Abschlussurkunde bewerben?

Ja, Sie können sich bewerben. Bei einer Zulassung zum Studiengang müssen Sie Ihren BA-Abschluss bis Ende des ersten Semesters nachreichen. Für die Bewerbung ist ein aktueller Notenspiegel erforderlich, der eine Mindestnote von 2,5 zeigt.

+ Wie ist das Bewerbungsverfahren für internationale Studienbewerber*innen?

Bewerber*innen mit ausländischen Schul- bzw. Hochschulabschlüssen durchlaufen das Bewerbungsverfahren an der TH Köln in der Regel über uni-assist e.V.

Detaillierte Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Sie bei den Kolleg*innen des Referats für Internationale Angelegenheiten.

+ Wie erfolgt das Auswahlverfahren?

Die Auswahl geeigneter Bewerber*innen erfolgt basierend auf der Abschlussnote des Erstudiums und dem Ergebnis einer Eignungsfeststellungsprüfung.

Für die Rangfolge wird die Abschlussote zu 51% und das Prüfungsergebnis zu 49% gewichtet. Die Eignungsfeststellungsprüfung besteht aus zwei Teilbereichen und umfasst je eine 90-minütige Klausur.

Der erste Teil befasst sich mit Psychologie und überprüft Grundlagenkenntnisse aus der Entwicklungs- und Sozialpsychologie sowie Psychopathologie. Der zweite Teil befasst sich mit dem Sozialen Recht, welches das Sozial- und Jugendrecht umfasst. Die Klausuren werden von den Lehrenden des Masterstudiengangs gestellt und entsprechend benotet.

Es werden in der Regel 30 Studienplätze pro Wintersemester vergeben.

+ Wann werden die Zulassungsbescheide versendet?

Die Eignungsfeststellungsprüfung findet in der Regel Anfang Juli statt. Dementsprechen wird das Zulassungsverfahren im Anschluss durchgeführt, sodass die Zulassungsbescheide in der Regel bis spätestens Mitte August versendet werden bzw. im Bewerberportal (CaMs) hochgeladen werden.

+ Brauche ich Praxiserfahrungen vor oder während des Studiums?

Vor Beginn des Studiums sind keine Praxiserfahrungen notwendig. Diese werden im Rahmen des Moduls 17 „Studienbegleitender Praxisteil“ gesammelt, das über 210 Zeitstunden im ersten und zweiten Semester neben dem regulären Studienbetrieb läuft. Das Modul ist thematisch in den Studienverlauf eingebettet, um von Anfang an den Transfer zwischen Theorie und Praxis anzuregen und stetig zu vertiefen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Modulhandbuch unter Modul 17.

+ Wann finden die Lehrveranstaltungen statt?

Die Langzeitveranstaltungen finden in der Regel von Donnerstag bis Samstag statt, mit Seminareinheiten von 9:45 Uhr bis 17:45 Uhr (Do. + Fr.) und 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Sa.) statt.

In den Blockwochen (eine zu Semesterbeginn und eine zum Semesteende) können Lehrveranstaltungen jedoch die gesamte Woche umfassen. Die Studiengangskoordinatorin informiert rechtzeitig vor Semesterbeginn, ob in diesen Wochen Lehrveranstaltungen stattfinden.

+Ist es möglich den Masterstudiengang berufsbegleitend zu studieren?

Der konsekutive Master-Studiengang ist als ein Vollzeitstudium konzipiert und nicht für Bewerber*innen geeignet, die einer Vollzeitstelle nachgehen. Ein Großteil der Studierenden ist trotz des Aufwands im Studium im geringen Umfang (von max. einer Teilzeittätigkeit) berufstätig.

+ Wie wird der Masterstudiengang gelehrt: in Präsenz oder online?

Die Lehre im Masterstudiengang findet hauptsächlich in Präsenz statt, es kann jedoch in seltenen Fällen vorkommen, dass einzelne Seminareinheiten online durchgeführt werden.

+ Welche Möglichkeiten gibt es, einen Auslandsaufenthalt während des Studiums zu absolvieren?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, sei es durch einen Sprachkurs, eine Summer School, ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt. Das Referat für Internationale Angelegenheiten bietet hierfür umfassende Beratung an.

Studierende der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften können sich zur Erstberatung für Studienaufenthalte an die Kolleg*in von f01 international wenden. Dort erhalten Sie Informationen zu Hochschulkooperationen, Anerkennung von Studienleistungen und weitere praktische Hinweise zur Organisation des Aufenthaltes.

+ Welche Kosten entstehen während des Studiums?

Es fallen keine Studiengebühren an, jedoch müssen alle Studierenden der TH Köln den Semesterbeitrag entrichten.

Sollten Exkursionen stattfinden, müssen Studierende einen Teil der Kosten selbst tragen.

+ Erhalten fachfremde Absolventinnen des Masterstudienganges die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/Sozialarbeiter*in?

Studierende, die keinen Bachelor- oder Diplomabschluss in Sozialer Arbeit besitzen, erlangen im Rahmen dieses Masterstudiengangs nicht die staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in/ Sozialarbeiter*in.

In NRW ist dies Anerkennung an den Bachelorabschluss geknüpft. Die staatliche Anerkennung ist of Voraussetzung für den Zugang zu bestimmten Berufsfeldern in der Sozialen Arbeit.

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