Krankenversicherung
Studierende sind gesetzlich verpflichtet, einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz zur Einschreibung nachzuweisen und diesen während des Studiums aufrecht zu erhalten.
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Nachweis der Krankenversicherung bei der Einschreibung
Informationen für internationale Studierende
Für internationale Studierende können besondere Regelungen rund um das Thema Krankenversicherung gelten.
Studierende müssen grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kranken- und pflegeversichert sein. Der Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung muss digital durch Ihre Krankenversicherung übermittelt werden. Eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse oder eine Kopie der Versichertenkarte reicht für eine Immatrikulation nicht aus.
Falls Sie gesetzlich versichert sind, fordern Sie Ihre Krankenkasse bitte dazu auf, einen Nachweis über Ihren Versicherungsstatus gemäß § 199a Abs. 2 SGB V elektronisch an die Technische Hochschule Köln (Absender-Nummer H0000253) zu übermitteln.
Falls Sie privat versichert sind (und dieses während Ihres Studiums bleiben wollen), benötigen Sie eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Diese stellt Ihnen jede gesetzliche Krankenversicherung aus. Diese muss ebenfalls elektronisch an die Technische Hochschule Köln (Absender-Nummer H0000253) übermittelt werden.
Bei Fragen zur studentischen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige Krankenkasse. Weitere Informationen zur Krankenversicherung finden Sie z.B.auf der Internetseite des Kölner Studierendenwerks.
Rückmeldesperren wegen fehlendem Krankenversicherungsnachweis
Bereits eingeschriebene Studierende können wegen fehlendem Nachweis über Ihren Versicherungsstatus für die Rückmeldung ins neue Semester gesperrt werden. Falls ein solcher Sperrgrund vorliegt, wird Ihnen dieser im CaMS im Studienservice angezeigt.
Sperrgrund | Vorgehen |
Fehlender Nachweis einer Krankenversicherung |
Eine Rückmeldung ist nur möglich, wenn Sie den Nachweis der Krankenversicherung bis zum Semesterende nach dem oben beschriebenen Weg übermitteln lassen. |
Zahlungsverzug von Krankenversicherungsbeiträgen | Der TH Köln wurde ein Zahlungsverzug Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgeteilt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse um diesen auszugleichen, anschließend wird die Begleichung rückständiger Beiträge durch Ihre Krankenkasse digital an die TH Köln übermittelt und die Rückmeldesperre aufgehoben. |