Anpassung von Namen und Geschlecht
Bewerber*innen und Studierende, deren Identittätsgeschlecht und deren Name (noch) nicht mit Ihrem juristischen Personenstand übereinstimmen, können dies mit einem formlosen Antrag bei der Einschreibung anpassen bzw. bereits bestehende Eintragungen im Hochschulsystemen anpassen.
In der Regel ist eine Personenstandsänderung mit hohen bürokratischen Hürden verbunden – an der TH Köln genügt ein formloser Antrag an den Studierenden- und Prüfungsservice, damit Studienanfänger*innen mit demjenigen Geschlecht und demjenigen Vornamen eingeschrieben werden, die sie wünschen.
Auf dem gleichen Weg können auch Studierende diese Daten ändern lassen, genauso Absolvent*innen, die nach ihrem Abschluss neue Abschlussdokumente mit dem gerichtlich angepassten Personenstand wünschen.
Wie beantrage ich die Personenstandsänderung?
Senden Sie dazu dem für Sie zuständigen Studienbüro eine E-Mail mit den nötigen Angaben (sh. Beispieltext Personenstandsänderung) inklusive Ihrer eingescannten Unterschrift oder stellen Sie alternativ Ihr Anliegen an das Studienbüro per Post, bitte ebenfalls mit Ihrer Unterschrift versehen. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch das Studienbüro eine Benachrichtigung mit genauer Angabe, wo Sie Ihren (neuen) Studierendenausweis abholen können. Sollten Sie die Abholung in einem separaten Raum wünschen, teilen Sie dies bitte bereits mit Ihrem Antrag mit.
Beispielmail Personenstandsänderung
Wenn Sie das für Sie zuständige Studienbüro formlos um die Personenstandsänderung bitten, geben Sie bitte die Angaben aus dem folgenden Beispieltext an.
Wofür werden die Daten verwendet?
Ihr Name und Geschlechtseintrag wird im Studierenden- und Prüfungsverwaltungssystem verwendet, auf der E-Learning-Plattform, in der Bibliotheksverwaltung und in weiteren Hochschulsystemen. Auch Teilnahmelisten aus diesen Systemen und auch die MultiCa (Studierendenausweis) nennen die gelebte Identität. Lediglich für die Ausstellung von Abschlussurkunde und -zeugnis muss die gerichtliche Anpassung des Personenstands abgeschlossen sein.
Tipp
Um Probleme bei der darauffolgenden Kontrolle des Semestertickets (Studierendenausweis) durch die Verkehrsbetriebe zu verhindern, empfehlen wir Ihnen sehr, stets den Ergänzungsausweis der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. mitzuführen.