Nach der Ankunft
Endlich in Deutschland angekommen – aber was nun? Meldeamt? Kontoeröffnung? Wo geht das und wie mache ich das? Es gibt einige organisatorische Schritte und Stationen, die Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland beachten müssen. Die wichtigsten Infos und Adressen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
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Anmeldung des Wohnsitzes
Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-IdNr.)
Eine IdNr benötigen Sie beispielsweise zur Eröffnung eines Bankkontos. Sie wird Ihnen nach der Anmeldung bei der Stadt per Post zugeschickt.
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten wollen, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden. Sie sind verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem Wohnort anzumelden. Falls Sie während Ihres Aufenthaltes die Adresse wechseln, sollten Sie auch dann das Einwohnermeldeamt über Ihren Umzug informieren.
Folgende Unterlagen werden für die Anmeldung des Wohnsitzes bei der Stadt benötigt:
- gültiger Pass
- von der vermietenden Person ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
Sollten Sie nach Ihrer Anreise noch keine feste Unterkunft haben und die ersten Wochen in einem Hotel/Hostel wohnen, gibt es unter Umständen auch die Möglichkeit, die Wohnungsgeberbescheinigung vom Hotel/Hostel zu erhalten. Allerdings stellen nicht alle Hotels/Hostels eine Wohnungsgeberbescheinigung aus. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Hotel/Hostel.
In Köln gibt es viele Meldestellen – Sie können sich aussuchen, zu welcher Sie gehen. Wenn Sie außerhalb von Köln wohnen, suchen Sie bitte die zuständige Meldebehörde in Ihrem Wohnort auf. Wir haben für Sie die wichtigsten Meldebehörden aufgelistet:
Aufenthaltserlaubnis vom Ausländeramt
Alle internationalen Studierenden und Gastwissenschaftler*innen, die keine EU/EWR- oder schweizerische Staatsangehörigkeit haben und nicht über die REST-Richtlinie eingereist sind, müssen nach ihrer Ankunft in Deutschland beim Ausländeramt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten.
Auch internationale Studierende und Gastwissenschaftler*innen, die keine EU-/EWR-Staatsangehörigkeit haben und ohne Visum einreisen durften, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt beantragen, wenn Sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten.
Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema sowie die Adressen der umliegenden Ausländerämter finden Sie auf der Seite Visum und Aufenthaltserlaubnis.
Steuerliche Identifikationsnummer
Die steuerliche Identifikations-Nummer ist eine ganz persönliche Steuer-Nummer.
Die Abkürzung ist IdNr. oder Steuer-ID und sie besteht aus 11 Zahlen (Bsp: 99 999 999 999). Bitte bewahren Sie das Schreiben mit Ihrer Nummer sorgfältig auf.
Die IdNr wird Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach Ihrer Anmeldung bei der Stadt automatisch zugestellt. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des BZSt.
Jede Person, die in Deutschland gemeldet ist oder war, hat eine eigene IdNr. Sie bleibt das ganze Leben gültig und ändert sich auch nicht, wenn Sie umziehen oder heiraten.
Die Steuer-Nummer brauchen Sie immer, wenn Sie mit dem Finanzamt zu tun haben. Viele andere Stellen werden nach Ihrer Steuer-Nummer fragen, um dem Finanzamt Ihre bereits gezahlten Steuern zu melden.
- Ihr Arbeitgeber*Ihre Arbeitgeberin
- die Krankenversicherung
- Ihre Bank
- die Agentur für Arbeit
- die Rentenversicherung
Sozialversicherungsnummer
Die Sozialversicherungsnummer benötigen Sie, wenn Sie in Deutschland arbeiten (möchten). Sie wird auch Rentenversicherungsnummer genannt und wenn sie einmal ausgestellt wurde, ist sie ein Leben lang gültig ist. Sie besteht aus 12 Ziffern (Bsp.: 14 230460 S 534).
Die Sozialversicherungsnummer ist Ihr Nachweis, dass Sie Teil des deutschen Sozialversicherungssystems sind.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie Ihre Sozialversicherungsnummer automatisch ca. 4-6 Wochen nach Ihrer Anmeldung bei der Krankenversicherung von der Deutschen Rentenversicherung per Post an die Adresse geschickt, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung angegeben haben.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Sozialversicherungsnummer beantragen. Sie können das tun, indem Sie persönlich zu einer Zweigstelle gehen und in Deutschland gemeldet sein. Wenn Sie zum ersten Mal in Deutschland arbeiten, kann Ihnen Ihr*e Arbeitgeber*in bei der Beantragung Ihrer Sozialversicherungsnummer helfen. Dieser Vorgang kann über das digitale Gehaltsabrechnungssystem Ihres Arbeitgebers*Ihrer Arbeitgeberin abgewickelt werden.
Nachdem Ihr*e Arbeitgeber*in Sie angemeldet hat, sollten Sie ein offizielles Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung per Post erhalten, das Ihre Sozialversicherungsnummer enthält. Dies dauert in der Regel zwischen 4 und 6 Wochen und wird an Ihre deutsche Adresse zugestellt. Es ist wichtig, dass Sie dieses Dokument an einem sicheren Ort aufbewahren.
Bankkonto
Es ist ratsam, ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse zu eröffnen. Dies ist besonders praktisch, damit Ihre Miete abgebucht werden kann, Sie eine Stipendienzahlung erhalten und internationale Studierende den Semesterbeitrag überweisen können. Grundsätzlich können Sie in der Stadt, in der Sie wohnen, bei jeder Bank ein Konto eröffnen.
Bitte erkundigen Sie sich vor der Kontoeröffnung direkt bei der Bank darüber, welche Dokumente vorzulegen sind, da einige Banken mehr Unterlagen verlangen als andere. In der Regel sind es jedoch folgende Dokumente:
- Gültiger Pass
- Für internationale Studierende: Studienbescheinigung der TH Köln
- Meldebescheinigung der Stadt, in der Sie wohnen
- Steuer-ID (IdNr)
Bitte beachten Sie, dass Sie für die ersten sechs Wochen ausreichend finanzielle Mittel (Bargeld/Kreditkarte) mitbringen, da die Eröffnung eines Bankkontos manchmal etwas Zeit erfordert.
Rundfunkbeitrag
Rundfunkbeitrag
Bitte berücksichtigen Sie, dass in Deutschland neben den regulären Wohnungsnebenkosten zusätzlich ein sogenannter Rundfunkbeitrag für die Nutzung der Fernseh-, Radio- und Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Sender erhoben wird. Dieser Beitrag muss im Regelfall von jedem Haushalt gezahlt werden. Auch internationale Studierende sind zu dieser Zahlung verpflichtet.
Studierende können sich unter Umständen von den Beiträgen befreien lassen. Bitte wenden Sie sich für eine ausführliche Beratung und Hilfe bei der Antragstellung an Sozialberatung des AStA der TH Köln unter der E-Mail-Adresse sozialberatung@asta.th-koeln.de.