Visum und Aufenthaltserlaubnis

Visum (Bild: danishc / istock.com)

Internationale Studienbewerber*innen, Austauschstudierende und Gastwissenschaftler*innen benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum und für einen längeren Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis. Informieren Sie sich frühzeitig, ob und welches Visum Sie brauchen und wo Sie es beantragen können.

Brauche ich ein Visum?

Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum brauchen und welches Sie beantragen müssen, richtet sich nach

  • Ihrer Staatsangehörigkeit,
  • der Dauer Ihres Aufenthaltes,
  • dem Grund Ihres Aufenthaltes.

EU-/EWR-Bürger*innen und Schweizer*innen

Bürger*innen aus der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können ohne Visum nach Deutschland einreisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bitte melden Sie sich bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt an, sobald sie eine dauerhafte Unterkunft gefunden haben. Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zur Anmeldung Ihres Wohnsitzes. Sie benötigen auch keine Aufenthaltserlaubnis für Ihren Aufenthalt in Deutschland.

Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen

Bürger*innen aus Ländern außerhalb der EU/EWR benötigen zur Einreise ein Visum. Studienbewerber*innen beantragen ein Nationales Visum zum Zweck des „Studiums“ (§16b AufenthG) für das Studium oder den studienvorbereitenden Deutschkurs an der TH Köln. Gastwissenschaftler*in beantragen in der Regel ein Nationales Visum zum Zweck der „Forschung“ (§18d AufenthG).

Hinweis: Wenn Sie mit einem Mobilitätsprogramm (z.B. Erasmus) für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt an die TH Köln kommen, dann müssen Sie zusätzlich die europäische Richtlinie EU2016/801, die sogenannte REST-Richtlinie, beachten.
Für die Einreise nach Deutschland ist Ihr gültiger Aufenthaltstitel aus dem EU-Land)*, in dem Sie aktuell studieren/forschen, ausreichend. Das bedeutet für Sie, dass Sie kein zusätzliches Visum beantragen müssen. Sie müssen nur einige Dokumente an die TH Köln schicken. Das Referat für Internationale Angelegenheiten wird Sie rechtzeitig persönlich über die weiteren Schritte per E-Mail informieren.

)* Ausgenommen von dieser Regelung sind Dänemark und Irland.

Ausnahmen für bestimmte Länder

Bürger*innen bestimmter Länder können unter Umständen visafrei nach Deutschland einreisen, müssen dann aber innerhalb von 90 Tagen nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Bitte überprüfen Sie im Visa-Navigator des Auswärtigen Amtes, ob Ihr Heimatland dazuzählt. In der Regel empfehlen wir Ihnen dennoch, ein Visum zu beantragen, falls die Deutsche Botschaft in Ihrem Land dies zulässt. Bitte beachten Sie, dass eine Wiedereinreise nach einer Ausreise aus Deutschland nur mit einem Visum mit dem Zusatz "MULT" (multiple Einreisen) oder einer erteilten Aufenthaltserlaubnis möglich ist. Auch eine Erwerbstätigkeit (Nebenjob) ist nur mit einem Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

Ausnahmen für Aufenthalte von weniger als 90 Tagen

Planen Sie einen Aufenthalt in Deutschland von weniger als 90 Tagen - zum Beispiel für eine Präsenzveranstaltung im Online-Studiengang, eine Summer School, ein Kurzpraktikum oder eine Teilnahme an einer Konferenz - benötigen nur Staatangehörige aus Ländern mit Visumspflicht ein sogenanntes Schengen-Visum. Bitte beachten Sie, dass ein Schengen-Visum für einen touristischen Aufenthalt nicht in ein Nationales Visum zu Studienzwecken, zur Studienvorbereitung oder zum Arbeiten für einen längerfristigen Aufenthalt umgewandelt werden kann und auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Das bedeutet, Sie müssen spätestens nach 90 Tagen ausreisen.

Wo, wann und wie beantrage ich mein Visum?

Ein Visum beantragen Sie bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland. Kontaktadressen der zuständigen Botschaften und Konsulate finden Sie auf der Website des Auswärtiges Amts. Dort finden Sie des Weiteren alle Informationen zur Visaantragstellung und Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig um Ihren Visumstermin für Studien- oder Forschungszwecke zu kümmern. In manchen Ländern beträgt die Wartezeit auf einen Termin mehr als 6 Monate. Einen Termin können Sie auch ohne Zulassungsbescheid oder Einladungsschreiben beantragen.

Für die persönliche Antragstellung müssen Sie dann Ihren Zulassungsbescheid oder ein Einladungsschreiben für die TH Köln vorweisen. Dies gilt auch für Austauschstudierende oder Gastwissenschaftler*innen, die ein Visum brauchen.

Welche weiteren Unterlagen Sie für die Beantragung des Visums brauchen, finden Sie auf der für Sie zuständigen Botschafts-Webseite.

Information zum Finanzierungsnachweis für internationale Studierende und Studienbewerber*innen

Um ein Visum zu erhalten, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen oder Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, müssen Sie nachweisen, dass Sie finanziell in der Lage sind, Ihr Studium zu finanzieren.

Zurzeit müssen Sie 992 € pro Monat, bzw. 11.904 € für ein Jahr nachweisen (Stand 08/2024).

Sie können ihre finanziellen Mittel zum Beispiel in Form von Einkommensnachweisen der Eltern, einem Sicherheitsbetrag auf einem Sperrkonto, einer Bankbürgschaft, einer Verpflichtungserklärung, einem anerkannten Stipendium oder einem Nebenjob in Deutschland nachweisen. Erkundigen Sie sich bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Land über die Bedingungen. Wenn Sie bereits in Deutschland sind, fragen Sie die Ausländerbehörde, bei der Sie gemeldet sind.

Das Sperrkonto

Viele internationale Studierende nutzen ein Sperrkonto, um die Sicherung ihres Lebensunterhaltes nachzuweisen. Der darauf überwiesene Geldbetrag zugunsten des Ausländeramts gesperrt.

Wichtiger Hinweis

Die TH Köln kann leider den Prozess der Visumsbearbeitung bei der Botschaft, dem Konsulat oder der zuständigen Ausländerbehörde nicht beeinflussen oder beschleunigen.

Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis?

Das Visum, das von der deutschen Botschaft im Heimatland ausgestellt wurde, gilt in der Regel nur für die Einreise nach Deutschland und das erste Jahr des Aufenthaltes in Deutschland. Deswegen müssen Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen innerhalb der Gültigkeit des Visums eine Aufenthaltserlaubnis bei dem für sie zuständigen Ausländeramt beantragen.

Bitte achten Sie daher auf die maximale Aufenthaltsdauer, die in Ihrem persönlichen Visum vermerkt ist.

Auch Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen, die visafrei einreisen durften, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beim Ausländeramt beantragen, wenn sie länger als drei Monate in Deutschland bleiben möchten. Bitte beachten Sie, dass eine Wiedereinreise nach einer Ausreise aus Deutschland nur mit einer erteilten Aufenthaltserlaubnis möglich ist. Auch eine Erwerbstätigkeit (Nebenjob) ist nur mit  einer Aufenthaltserlaubnis möglich.

Bild eines elektronischen Aufenthaltstitels Musterbild eines elektronischen Aufenthaltstitels (Bild: BAMF)

Die Aufenthaltserlaubnis muss schnellstmöglich während der Gültigkeit des Einreisevisums, bzw. innerhalb der ersten drei Monate nach Einreise beantragt werden. Sie wird in Form einer Chip-Karte erteilt und heißt elektronischer Aufenthaltstitel (eAT). Die Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel zwei Jahre gültig und muss danach immer wieder verlängert werden.

Folgende Unterlagen werden für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis benötigt:

  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag), kann in Papierform oder per Online-Formular eingereicht werden. Bitte suchen Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Ausländerbehörde nach dem Formular.
  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses mit Visumseintrag (falls vorhanden) und Einreisestempel
  • biometrisches Passfoto (35x45mm, nicht älter als 3 Monate)
  • Meldebescheinigung der Stadt, Mietvertrag, ggf. Wohnungsgeberbescheinigung
  • Für internationale Studierende: Studienbescheinigung der TH Köln
  • Für internationale Gastwissenschaftler*innen: Einladungsschreiben / Aufnahmevereinbarung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis: 992 € pro Monat, bzw. 11.904 € für ein Jahr  (Stand 08/2024).

In manchen Fällen fordert das Ausländeramt noch weitere Unterlagen. Dies teilen Ihnen die Sachbearbeiter*innen des Ausländeramts vor Ort mit.

Wir haben für Sie die wichtigsten Ausländerämter aufgelistet.

Achten Sie darauf, neben Ihrem Erstantrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auch die notwendigen Unterlagen einzureichen. Einen Termin erhalten Sie erst, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Ausländerämter, wie Sie die Unterlagen einreichen müssen. Jedes Ausländeramt hat seine eigene Vorgehensweise.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne auch an das Team International Degree-Seeking Students. Wir beraten Sie gerne.

Wo, wann und wie verlängere ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis wenden Sie sich bitte rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis) innerhalb der Gültigkeit Ihrer bisher erteilten Aufenthaltserlaubnis an Ihr zuständiges Ausländeramt.

Um Ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, wenden Sie sich bitte an

Für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind in der Regel folgende Unterlagen notwendig:

  • Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, kann in Papierform oder per Online-Formular eingereicht werden. Bitte suchen Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Ausländerbehörde nach dem Formular.
  • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • biometrisches Passfoto (35x45mm, nicht älter als 3 Monate)
  • Meldebescheinigung der Stadt, Mietvertrag, Wohnungsgeberbescheinigung
  • Für internationale Studierende: Studienbescheinigung der TH Köln
  • Für internationale Studierende: Studienverlaufsbescheinigung / Leistungsübersicht. Die Studienverlaufsbescheinigung beinhaltet Informationen zu Ihren bisherigen Studienleistungen und dem erwarteten Ende Ihres Studiums.
  • Für internationale Gastwissenschaftler*innen: Einladungsschreiben / Aufnahmevereinbarung
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Finanzierungsnachweis: 992 € pro Monat, bzw. 11.904 € für ein Jahr  (Stand 08/2024).

Bitte beachten Sie, dass Sie bei jeder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis nachweisen müssen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer Ihres Studiums in Deutschlands verfügen. Informieren Sie sich bei dem für Sie zuständigen Ausländeramt über Ihre Möglichkeiten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne auch an das Team International Degree-Seeking Students. Wir beraten Sie gerne.

Team International Degree-Seeking Students


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