Praxisphase – FAQ

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Welchen Anteil hat das Praxismodul am gesamten Studium und aus welchen Veranstaltungen besteht es?

Die im Praxismodul (IPM) erzielte Note geht mit 10 % in die im Studiengang erreichte Gesamtnote ein.

Das Praxismodul besteht aus einer Praxisphase, die in der Regel im 4. Semester in einem Unternehmen oder anderen Informationseinrichtungen durchgeführt wird, sowie vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Lehrveranstaltungen.

Es besteht aus folgenden Teilmodulen:

Teilmodul IPM.1 - Planung & Organisation (3. Semester)
Teilmodul IPM.2 - Praxisphase (4 . Semester)
Teilmodul IPM.3 - Präsentation & Praxisbericht (5. Semester)

Welches Ziel wird mit der Praxisphase angestrebt?

Das Praxismodul soll die Studierenden durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Unternehmen oder anderen Informationseinrichtungen exemplarisch an die berufliche Tätigkeit eines Information Professionals heranführen.

Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die während des Praktikums gemachten Erfahrungen im weiteren Verlauf des Studiums zu reflektieren und auszuwerten.

Das Praxismodul dient somit zum einen dazu, die Berufswirklichkeit eines Information Professional intensiver kennen zu lernen und eigene Stärken und Schwächen zu erkennen. Es hat aber gleichzeitig auch zum Ziel, die Motivation für die weiteren Studienabschnitte zu fördern.

Wie viele Credit Points erhalte ich für das Praxismodul?

Für das bestandene Praxismodul werden 30 CP (ECTS) vergeben.

Welche Personen gehören zum Praxisphasen-Team und wie kann ich sie kontaktieren?

Praxisphasen-Beauftragte für den Studiengang Angewandte Informationswissenschaft:

Frau Prof. Ragna Seidler-de Alwis, MBA
Sprechzeiten: s. TH-Personenseite und nach Vereinbarung via E-Mail
E-Mail: ragna.seidler@th-koeln.de

Praxisphasen-Ansprechpartnerin für organisatorische und allgemeine Fragen (AIW):

Frau Silke Beck, M.A., M.L.I.S.
Sprechzeiten: s. TH-Personenseite und nach Vereinbarung via E-Mail
E-Mail: silke.beck@th-koeln.de
Tel.: 0221-8275-3473

Welche Veranstaltungen gibt es zur Vorbereitung der Praxisphase im 3. Semester und welche Themen werden dort angesprochen?

Zur Vorbereitung der Praxisphase wird im 3. Semester die Lehrveranstaltung IPM.1 - Planung & Organisation angeboten.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist Pflicht, da hier alle organisatorischen Themen zur Praxisphase besprochen und zahlreiche Hilfestellungen gegeben werden! Inhalte der Veranstaltung sind u.a.:

  • Organisatorische Abläufe
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen (Studien- bzw. Praxisphasen-Ordnung)
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Bewerbungstipps

Wie lang muss die Praxisphase mindestens sein?

Die vertraglich vereinbarte Praxisphasen-Dauer muss mindestens 140 Tage (20 volle Wochen à 7 Tage) betragen. Dieser Zeitraum schließt Wochenenden und Feiertage mit ein.

In der Regel sollte die Praxisphase zwischen März und September absolviert werden. Ausnahmen müssen individuell abgestimmt werden, um nicht mit dem Prüfungszeitraum im Februar, den Blockwochen im September und vor allem dem Beginn der regelmäßigen Lehrveranstaltungen Anfang Oktober zu kollidieren.

Muss die Praxisphase in Vollzeit absolviert werden?

Ja. In der Regel muss das Praktikum in Vollzeit durchgeführt werden. Über abweichende Regelungen in Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Bitte sprechen Sie bei Fragen zu möglichen Härtefall-Situationen das Praxisphasen-Team an.

Wie ist meine Rechtsstellung während des Praktikums?

Da Sie sich zum Semester in dem Sie Ihre Praxisphase durchführen wie gewohnt zurückmelden, behalten Sie Ihren Studierenden-Status und bleiben damit Mitglied der TH Köln.

Gleichzeitig unterliegen Sie in dieser Zeit jedoch den Weisungen und Vorschriften der Praxisstelle.

Welche Anforderungen bestehen an die Praxisstelle?

Als Praxisstelle für den Studiengang Angewandte Informationswissenschaft (AIW) kommen alle Unternehmen bzw. Organisationen in Frage, die einen informationswissenschaftlichen Hintergrund aufweisen, z.B. im Bereich Research, Informationsmanagement bzw. -technik oder -marketing.

WICHTIG: Die Praxisstelle muss mindestens 12 Mitarbeiter haben. Von diesen müssen mindestens 2 Mitarbeiter einen akademischen Studienabschluss besitzen, bevorzugt aus den Bereichen der Studienschwerpunkte.

Es muss ein konkreter betreuender Ansprechpartner zur Betreuung benannt werden.

Ist für den Zeitraum der Praxisphase eine Befreiung von den Semesterbeiträgen möglich?

Die Rückmeldung zum jeweils kommenden Semester erfolgt im Normalfall durch Zahlung der Semesterbeiträge.

Natürlich müssen Sie sich auch für das Semester zurückmelden, in dem Sie Ihre Praxisphase durchführen. Die fristgerechte Bezahlung des jeweils fälligen Semesterbeitrags ist für die Rückmeldung immer unbedingt erforderlich! Den aktuellen Betrag und die einzelnen Komponenten finden Sie auf den Seiten des Studierenden- und Prüfungsservice.

Wenn Sie Ihre Praxisphase außerhalb von NRW oder im Ausland zubringen, ist es möglich, die Zahlung eines geringeren Semesterbeitrags zu beantragen, da Sie sich in diesem Falle von der Zahlung des SemesterTickets befreien lassen können. Falls Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, weisen Sie bitte die Kolleginnen im Studierenden- und Prüfungsbüro ausdrücklich darauf hin (persönlich, telefonisch, per E-Mail)!

Weiterführende Informationen und individuelle Beratung zu Fristen, Verspätungsgebühren und der Rückforderung eventuell zu viel bezahlter Beiträge erhalten Sie im Studierenden- und Prüfungsservice bzw. direkt bei Frau Bompani (katia.bompani@th-koeln.de, 0221-8275-3132).

Wie beantrage ich die Befreiung vom SemesterTicket (NUR für Studierende die die Praxisphase außerhalb von NRW bzw. im Ausland absolvieren)?

Falls Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, wenden Sie sich bitte an den AStA der TH Köln.

Das Geld für ein ggf. bereits bezahltes SemesterTicket können Sie mit dem gängigen Rückerstattungsformular zurückfordern.

Bitte beachten Sie die Antragsfristen für die Rückerstattung:

Wintersemester: bis 30. November
Sommersemester: bis 31. Mai

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erbringen, um zur Praxisphase zugelassen werden zu können?

Für AIW-Studierende (d. h. ab dem Zulassungsjahrgang WS 2013/14) gilt:

Zur Praxisphase wird auf Antrag zugelassen, wer mindestens fünf Modulprüfungen bestanden hat, von denen mindestens drei aus dem ersten Semester (d. h. IT1, IR1, IB1 oder IM1) sein müssen. Hierbei handelt es sich immer um vollständig abgeschlossene Module, nicht um Teilmodule.

WICHTIGER HINWEIS:

Maßgeblich für eine Zulassung zur Praxisphase ist der PSSO-Nachweis darüber, dass die in der Prüfungsordnung bzw. die oben aufgelisteten Modulprüfungen bestanden sind. Dies wird vor der Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasen-Team überprüft.

Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das Praxisphasen-Team.

Welche Unterlagen müssen dem Praxisphasen-Team VOR Antritt des Praktikums vorliegen?

Sie finden die entsprechenden Vorlagen auch auf der Praxisphasen-Website und im jeweiligen Moodle-Kursraum zur aktuellen Praxisphase.

Der Antrag dient zu Erfassung der Personalien der/des Studierenden bzw. der Einrichtung. Zusätzlich wird geprüft, ob die/der Studierende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, bzw. ob das Unternehmen/die Organisation als Praxisstelle zugelassen wird. Hier werden auch die verbindlichen Abgabetermine für die Prüfungsleistungen (Bericht, Präsentation, Einblick) vermerkt. Der Antrag wird durch den Vertrag ergänzt, der zwischen der/dem Studierenden und der Institution geschlossen wird.

Der Vertrag wird für die Zulassung des Unternehmens/der Institution benötigt. Idealerweise benutzen Sie bitte den offiziellen TH-Praxisphasen-Vertrag. Sollte das Praktikumsunternehmen einen "hauseigenen" Praktikantenvertrag der TH-Vertragsvorlage vorziehen, ist dies in der Regel unproblematisch. Der Vertrag muss dann aber auf jeden Fall vor der offiziellen Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasen-Team inhaltlich überprüft werden.

Ich absolviere mein Praktikum im Ausland - gibt es auch eine englische Version des TH-Praxisphasen-Vertrags?

Ja. Bei Bedarf steht eine englischsprachige Version des TH-Vertrags zur Verfügung.

Welche Unterlagen bekomme ich vom Praxisphasen-Team zurück?

Am Ende des 3. Semesters bzw. vor Antritt der Praxisphase erhalten Sie ein Exemplar des Antrags sowie ein Exemplar des Vertrags zurück. Hierin wird bestätigt bzw. informiert über

  • Ihre offizielle Zulassung zur Praxisphase
  • die Zulassung der Einrichtung
  • den betreuenden Dozent / die betreuende Dozentin während der Praxisphase
  • den vereinbarten Zeitraum für die Praxisphase (eventuelle Abweichungen müssen dem Praxisphasen-Team mitgeteilt werden)
  • die Abgabefristen für Ihre Praxisphasen-Prüfungsleistungen (Bericht, Präsentation und Einblick)

Was muss ich tun, wenn ich laut PSSO noch nicht zur Praxisphase zugelassen werden kann?

In diesem Fall ist es unerlässlich, in einem ersten Schritt die noch fehlenden Prüfungsleistungen zu erbringen.

Wenn nach bestandener Prüfung der aktualisierte PSSO-Eintrag vorliegt, müssen Sie den entsprechenden Auszug dem Praxisphasen-Team zukommen lassen. Erst wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen und alle notwendigen Module bestanden sind, können Sie zur Praxisphase zugelassen werden.

ACHTUNG: Der Beginn des Praktikums ist erst möglich, wenn ALLE Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine rückwirkende Zulassung ist nicht möglich!

Worauf ist beim obligatorischen Praxisphasen-Projekt zu achten?

Ein obligatorischer Bestandteil der mindestens 20-wöchigen Praxisphase ist die Durchführung eines eigenständigen Projektes im Praktikumsunternehmen.

Die Grundlagen, die in der Lehrveranstaltung IPX Projektmanagement (2. Semester) gelehrt werden, werden als bekannt vorausgesetzt.

Beim Praxisphasen-Projekt handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Aufgabe außerhalb (!) der Alltagsaufgaben, in der entweder ein abgegrenzter Teil (bei großen Projekten) oder aber die gesamte Aufgabe weitgehend selbstständig erfasst (Hintergründe, Ziele des Projekts), strukturiert, bearbeitet und auch bewertet (Ergebnisse!) wird.

Das Projekt sollte sich zeitlich mindestens über ein Drittel bis die Hälfte (gerne auch länger) der Praxiszeit erstrecken. Es muss jedoch nicht zwingend die gesamte Wochenarbeitszeit in Anspruch nehmen, sondern kann alternativ auch sinnvoll über den Gesamtzeitraum der Praxisphase gestreckt werden.

Für die Durchführung des Projekts, bzw. für die Erstellung der Praxisphasen-Berichte ist es wichtig, die Ressourcen (z. B. Zeit) genau abzuklären und wichtige Meilensteine (Unter- und Zwischenziele) zu setzen. Für eine schöne Übersicht sorgen zusätzlich zeitbezogene Diagramme.

Gibt es Urlaub während der Praxisphase?

Grundsätzlich gilt: Pflichtpraktikanten haben keinen Urlaubsanspruch!

In den meisten Fällen werden Sie in Ihrem Pflichtpraktikantenvertrag jedoch trotzdem einen Passus zum Urlaub finden. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Bundesurlaubsgesetz, d. h. Ihnen stehen mindestens 24 Tage pro Jahr, also 2 Tage pro Monat zu. Sollte Ihnen in Absprache mit dem Praktikumsunternehmen Urlaub zustehen, ist Rücksprache mit dem Praxisphasen-Team notwendig. Grundsätzlich gilt, dass etwaige Urlaubstage zu den 140 Tagen Mindestpraktikumszeit hinzuaddiert werden müssen.

Können während der Praxisphase auch Prüfungsleistungen an der TH Köln erbracht werden?

Ja. Sie müssen dafür sogar vom Unternehmen freigestellt werden (vgl. § 30 Absatz 4 der Prüfungsordnung für den Studiengang AIW).

ACHTUNG: Die Details (z. B. der genaue Zeitraum der Abwesenheit) sind natürlich trotzdem immer mit dem Praktikumsunternehmen abzusprechen.

Die Freistellung für die Klausur gilt grundsätzlich nur für die Dauer der Prüfung, nicht automatisch für den ganzen Tag.

Hat die Praxisphase aufschiebende Wirkung auf Prüfungen?

Ja, die Praxisphase hat für die Einjahresfrist innerhalb derer eine Prüfung wiederholt werden muss prinzipiell eine aufschiebende Wirkung (um 1 Semester).

VORSICHT: Unabhängig davon ist es jedoch unabdingbar, dass Sie Ihren konkreten Fall VOR dem Antritt der Praxisphase mit dem Prüfungsamt abklären, um eventuelle Missverständnisse unbedingt auszuschließen. Dieser FAQ-Eintrag ist lediglich als Hinweis, nicht als verbindliche Aussage zu verstehen!

Bitte kontaktieren Sie zur konkreten Klärung auf jeden Fall  Frau Kocadayi im Prüfungsamt.

Können parallel zur Praxisphase andere Lehrveranstaltungen an der TH Köln besucht werden?

Nein, denn die Praxisphase ist als Vollzeit-Praktikum durchzuführen. Ein paralleler Besuch von Lehrveranstaltungen sowie die damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten sind damit ausgeschlossen.

Was passiert im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall müssen Sie umgehend, d. h. am ersten Krankheitstag, die Praxisstelle (NICHT das Praxisphasen-Team) informieren.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die in Ihrer jeweiligen Praxisstelle geltenden Regeln für Krankmeldungen. Prinzipiell müssen Sie aber spätestens ab dem 3. Arbeitstag, an dem Sie krank sind, der Praxisstelle ein Attest im Original vorlegen.

Sobald die Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie das Praktikum wegen Krankheit nicht weiterführen konnten, insgesamt 10 übersteigt, wird die Praxisphase um diese 10 Tage bzw. alle weiteren Fehltage verlängert. Das Praxisphasen-Team ist zeitnah über diesen Sachverhalt zu informieren.

In welchen Fällen sollte ich während der Praxisphase auf jeden Fall Kontakt mit dem Praxisphasen-Team aufnehmen?

Bei inhaltlichen Fragen über die Zielsetzung der Praxisphase, bei Problemen mit der Zuteilung eines geeigneten Projekts sowie bei Unstimmigkeiten mit der Ansprechperson in der Praxisstelle sollte auf jeden Fall Kontakt mit dem Praxisphasen-Team aufgenommen werden.

Aber auch darüber hinaus steht das Praxisphasen-Team natürlich bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

Welche Vorarbeiten sollte ich während der Praxisphase für den Bericht und die Präsentation erledigen?

Bereits während der Praxisphase sollten für den Bericht, die Präsentation und den Praxisphasen-Einblick Informationen festgehalten und Fotos angefertigt werden.

Achtung: Verwendung unbedingt mit dem Unternehmen abklären!

Ist eine gesonderte PSSO-Anmeldung zum Praxisphasen-Teilmodul IPM.3 Präsentation & Praxisbericht notwendig?

Nein.

Die Anmeldung zu den Teilmodulprüfungen läuft direkt über das Praxisphasen-Team und wird Ihnen im Vorfeld der Praxisphase erläutert (Block-LV "Planung und Organisation der Praxisphase"). Nach erfolgreichem Absolvieren aller IPM-Teilmodulprüfungen wird eine Gesamtnote ans Prüfungsamt gemeldet.

Fließt die praktische Arbeit während des Praktikums in die Bewertung des Praxismoduls ein?

Ihre Praktikumsbetreuer im Unternehmen erhalten vom Praxisphasen-Team ein Bewertungsformular mit dem sie Ihre fachlichen Kompetenzen und Ihre Softskills benoten. Diese Note fließt in die Bewertung des Praxismoduls ein.

Wie soll der Praxisphasen-Bericht gestaltet werden?

Die Dokumentvorlage für den Praxisphasen-Bericht (docx-Format) beinhaltet Informationen zu Umfang und Inhalt des Berichts. Sie kann als Formatvorlage verwendet werden.

Bitte berücksichtigen Sie die institutsinternen "Informationen zur Abschlussarbeit" bei der Erstellung Ihres Berichts.

Wann muss der Praxisphasen-Bericht abgegeben werden?

Der Abgabetermin für den Praxisphasen-Bericht liegt i. d. R. 4 Wochen nach Ende des Praktikums und wird daher jeweils individuell festgelegt. Der Bericht ist in zweifacher Ausfertigung (eine PDF-Version und ein Printexemplar) abzugeben.

Die Abgabe Ihres Praxisphasen-Berichts in digitaler Form erfolgt ausschließlich über den aktuellen Moodle-Kursraum zur jeweiligen Praxisphase – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung. Bitte konvertieren Sie Ihren Bericht vor dem Upload in Moodle ins PDF-Format. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

WICHTIG

Die festgelegte bzw. errechnete Deadline für die Abgabe Ihres Berichts ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird der Bericht als "nicht bestanden" bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig (!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasen-Teams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Abgabetermin für den zweiten Versuch ist dann jeweils der 15.02. des Folgejahres. Sollte ein dritter Versuch notwendig werden, muss dieser am 31.08. des Folgejahres vorliegen.

Wie wird der Praxisphasen-Bericht eingereicht?

Laden Sie die digitale Version Ihres Praxisphasen-Bericht (PDF-Format) spätestens bis zum für Sie geltenden Abgabedatum im aktuellen Moodle-Kursraum hoch. Dort finden Sie einen Link "Abgabefunktion für Ihren Praxisphasen-Bericht". Das entsprechende Abgabedatum finden Sie auf Ihrem genehmigten Antragsformular auf Zulassung zur Praxisphase.

Daneben müssen Sie dem Praxisphasen-Team - ebenfalls bis zum für Sie geltenden Abgabedatum - noch eine gedruckte Version Ihres Berichts zur Verfügung stellen. Abgabe bei Frau Beck durch Einreichen in deren Postfach im Institut für Informationswissenschaft oder auf dem Postweg an:

Technische Hochschule Köln
z. H. Fr. Silke Beck
Institut für Informationswissenschaft
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln

Wie wird der Praxisphasen-Bericht bewertet?

Insgesamt sind 100 Punkte zu erreichen. Diese verteilen sich auf verschiedene Aspekte des Berichts, die jeweils unterschiedlich gewichtet sind. Beachten Sie bitte, dass v.a. der Reflexion, dem Projektbericht und den formalen Kriterien (Rechtschreibung, Grammatik, Abbildungsbeschriftungen, Fußnoten und Quellenverzeichnus, etc.) gesteigerte Bedeutung zukommt!

Die "Bindeart" der gedruckten Fassung (Ringbindung oder andere Bindung, im Schnellhefter etc.) hat keinen Einfluss auf die Benotung.

Wann ist Abgabetermin der Praxisphasen-Präsentation?

Die zu erstellende Praxisphasen-Präsentation ist spätestens am 16. September einzureichen.

WICHTIG:

Die festgelegte Deadline für die Abgabe Ihrer Präsentation ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird die Präsentation als „nicht bestanden“ bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig (!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasen-Teams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Abgabetermin für den zweiten Versuch ist dann jeweils der 15.02. des kommenden Jahres. Sollte ein dritter Versuch notwendig werden, muss dieser am 15.08. des kommenden Jahres vorliegen.

Die Abgabe Ihrer Praxisphasen-Präsentation erfolgt in digitaler Form und ausschließlich über Moodle – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung. Bitte konvertieren Sie Ihre Präsentation vor dem Upload in Moodle ins PDF-Format. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Welche Unterlagen müssen nach der absolvierten Praxisphase eingereicht werden?

Nach der Praxisphase muss uns das vom Unternehmen ausgefüllte Bewertungsformular inkl. Praktikumsbescheinigung vorgelegt werden, denn die Bewertung Ihrer praktischen Tätigkeit durch die Praktikumsstelle fließt in die Modulnote mit ein. Dieses Formular geht Ihrem Praktikumsunternehmen in der Regel als E-Mail zu und muss IM ORIGINAL und von Ihrem Praktikumsbetreuer im Unternehmen UNTERSCHRIEBEN eingereicht werden.

Darüber hinaus enthält das Bewertungsformular auch gleich die obligatorische Praxisphasen-Bescheinigung, d. h. den Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums.

Sowohl die Bewertung als auch die Praxisphasen-Bescheinigung über den vertraglich vereinbarten Praktikumszeitraum müssen dem Praxisphasenteam zwingend vorliegen, bevor Ihre Modulnote ans Prüfungsamt gemeldet werden kann.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Praxisphasen-Bescheinigung tatsächlich eine Praktikumsdauer von mindestens 140 Tagen (inklusive Wochenenden und Feiertage!) bestätigt und nicht vom im Praxisphasen-Antrag vereinbarten Zeitrahmen abweicht. Sollte sich dieser im Laufe Ihres Praktikums ändern, muss das Praxisphasen-Team auf jeden Fall im Vorfeld informiert werden.

Wann werden die 30 ECTS in PSSO eingetragen?

Die Credit Points für das Praxismodul werden in PSSO gut geschrieben, wenn

a) das Teilmodul IPM.1 (Planung & Organisation) erfolgreich absolviert wurde sowie

b) dem Praxisphasen-Team die Bescheinigung des Unternehmens über die erfolgreiche Ableistung der Praxisphase vorliegt (s. „Welche Unterlagen müssen nach der absolvierten Praxisphase eingereicht werden?“)

c) der Praxisphasen-Bericht gemäß den formulierten Anforderungen eingereicht und als bestanden bewertet wurde und

d) die Präsentation über die Praxisphase gemäß den formulierten Anforderungen vorliegt und Sie erfolgreich an der für die Nachbereitung der Praxisphase vorgesehenen Veranstaltung teilgenommen haben.

Was passiert, wenn die Praxisphase nicht anerkannt wird?

Wird die Praxisphase nicht anerkannt, so ist sie unverzüglich zu wiederholen.

Sollten Sie aus nachweislich unverschuldeten Gründen nur einen Teil des Praxismoduls wie vorgesehen absolvieren können, ist zwingend Rücksprache mit dem Praxisphasen-Team erforderlich.


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