Studienabschlussstipendien
Besonders qualifizierte internationale Studierende können sich für ein Studienabschlussstipendium bewerben, wenn ein Abschluss innerhalb von 12 Monaten zu erwarten ist. Das Referat für Internationale Angelegenheiten vergibt diese aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) und des Auswärtigen Amtes.
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Das Hauptziel des Studienabschlussstipendiums ist es, internationale Studierende während der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit finanziell zu unterstützen, damit sie sich voll und ganz auf den Studienabschluss konzentrieren können. Antragsberechtigt sind internationale Studierende, die sehr gute oder gute Leistungen erbracht haben und die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden.
Wer kann sich auf ein Studienabschlussstipendium bewerben?
Bewerben können sich Studierende:
- die Bildungsausländer*innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind,
- die an der TH Köln eingeschrieben sind mit dem Ziel, einen Hochschulabschluss zu erlangen,
- die sich in der Endphase ihres Studiums befinden und deren bisherige Studienleistungen erwarten lassen, dass innerhalb von 12 Monaten ab Stipendienbeginn (01.09./01.03.) ein qualifizierter Studienabschluss erreicht wird,
- die sich während der Abschlussphase in Deutschland befinden.
Nicht bewerben können sich:
- Austauschstudierende oder Studierende der Deutschkurse,
- Studierende der Studiengänge mit Studiengebühren:
- 3D Animation for Film and Games,
- Behavioral Ethics, Economics and Psychology,
- Bibliotheks- und Informationswissenschaft,
- Digital Narratives,
- Entertainment Producing,
- Film,
- Game Development and Research,
- Insurance Management,
- Serial Storytelling,
- Steuerrecht und Steuerlehre,
- Versicherungsrecht,
- Web Science
- Personen, die den Master-Studiengang "Gender and Queer Studies" studieren. Bitte wenden Sie sich für Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten an die Universität zu Köln,
- Personen, die in den Studiengängen "Optometrie" oder "International Management and Intercultural Communication" eingeschrieben sind,
- Personen, die (auch) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder ihren Hochschulzugang in Deutschland erworben haben,
- Personen, die gleichzeitig ein Voll- oder Teilstipendium des DAAD oder ein Vollstipendium einer anderen Organisation erhalten,
- Studierende, die sich während der Stipendienlaufzeit im Ausland befinden.
Fristen
Die Bewerbungsfristen sind jeweils am:
- 15. Dezember (frühester Förderbeginn am 01. März)
- 15. Juni (frühester Förderbeginn am 01. September)
Die Auszahlung der Stipendien steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den DAAD und das Auswärtige Amt.
Stipendienhöhe und Laufzeit des Studienabschlussstipendiums
- bis zu 556 € pro Monat; (Studierende mit Versorgungsverpflichtungen (insbesondere alleinerziehende Studierende sowie Personen mit Kind[ern] oder pflegebedürftigen Angehörigen) sowie Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (Menschen mit Behinderung oder chronischen Krankheiten) können bis zu 992 € erhalten. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise bei.)
- Alleinerziehende Studierende können zusätzlich einen Antrag auf pauschalierte Kinderzulage stellen. (Für das 1. Kind: 400 € pro Monat, für jedes weitere Kind 100 € pro Monat.)
- Die Stipendien beginnen frühestens am 01.03. und am 01.09. eines jeden Jahres
- Laufzeit bis zu 6 Monate (Das Stipendium ist nicht verlängerbar.)
Das Studienabschlussstipendium kann sowohl für den Bachelor- als auch für den Masterabschluss beantragt werden.
Sie müssen anhand der bereits erworbenen und der noch zu erwerbenden Leistungspunkte nachweisen, dass Ihr Abschluss innerhalb der nächsten 12 Monate ab Stipendienbeginn (01.09./.01.03.) zu erwarten ist.
Das Studienabschluss-Stipendium endet spätestens im Monat der letzten Prüfung / des letzten Kolloquiums oder der Abgabe der Abschlussarbeit.
Bewerbungsunterlagen für ein Studienabschlussstipendium
Für die Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular.
-
Von gutachtender Person direkt zu senden: Gutachten einer betreuenden Person.
Informationen zum Gutachten
Bitte schicken Sie der Person, die ein Gutachten für Sie erstellt, diese Formulare. Das Gutachten muss direkt von der gutachtenden Person an Frau Ohlsen geschickt werden.
Zusätzlich per E-Mail:
in einem PDF in folgender Reihenfolge
- Motivationsschreiben: bitte erklären Sie auch, warum bei Ihnen eine besondere Bedürftigkeit vorliegt, gehen Sie auf Ihre persönliche Situation ein, benennen Sie Versorgungsverpflichtungen und/oder gesundheitliche Beeinträchtigungen.
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise über soziales/interkulturelles/ehrenamtliches Engagement während des Studiums an der TH Köln, falls vorhanden,
- Nachweis über Versorgungsverpflichtungen (Kind[er], pflegebedürftige Angehörige), falls vorhanden,
- Nachweis über gesundheitliche Beeinträchtigung, falls vorhanden,
- aktueller Notenspiegel mit Angabe des Notendurchschnitts (Ausdruck aus PSSO),
- Liste über noch offene Module/Prüfungen mit voraussichtlichem Datum der Fertigstellung (darf von Ihnen selbst erstellt sein),
- Kopie der Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt, falls vorhanden,
- Formular Angaben zur wirtschaftlichen Lage
- Nachweise über die Finanzierung des Studiums (Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Ggf. Kopien von Arbeitsverträgen/Stipendienverträgen, Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate).
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie Ihres Aufenthaltstitels
- Kopie der Seite Ihres Passes mit Ihren persönlichen Angaben
Antrag auf pauschalierte Kinderzulage
Alleinerziehende Studierende können zusätzlich einen Antrag auf pauschalierte Kinderzulage stellen.
Alleinerziehende sind Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kinderen zusammenleben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen.
Folgende Voraussetzungen müssen für die pauschalierte Kinderzulage erfüllt sein:
- Der*die Stipendiat*in erhält ein Vollstipendium (STIBET I-Höchstsatz: 992 € pro Monat).
- Das Vollstipendium wird für 6 Monate gewährt. (Das Kind / Die Kinder muss/müssen sich davon mindestens einen Monat in Deutschland aufhalten.)
- Vollständig ausgefüllter DAAD-Antrag auf Kinderzulage und Nachweis durch Vorlage der Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder
Höhe der pauschalierten Kinderzulage
- Erstes Kind: 400 €
- Jedes weitere Kind: 100 €
Wann entsteht Anspruch auf die pauschalierte Kinderzulage?
Die pauschalierte Kinderzulage entsteht für jeden angefangenen Monat mit Beginn des Aufenthalts des Kindes / der Kinder in Deutschland in voller Höhe und frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Der zweite Monat bzw. jeder folgende Monat beginnt mit dem Tag des Monats, der in seiner Zahl dem ersten Tag des vorangegangenen Monats entspricht. Wenn dieser Tag in seiner Zahl nicht vorhanden ist, beginnt ein folgender Monat mit Ablauf des letzten Tages des vorangegangen Monats.
Bei Rückfragen zum Studienabschlussstipendium sowie für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an Frau Ohlsen im Referat für Internationale Angelegenheiten.
Bitte die Bewerbung mit allen Unterlagen in einem PDF einreichen bei:
TH Köln
Referat für Internationale Angelegenheiten
Lis Ohlsen
E-Mail: lis.ohlsen@th-koeln.de
Tel: +49 221 8275 3826
Auswahlverfahren
Es werden nur vollständige Anträge in das Auswahlverfahren aufgenommen. Studierende der englischsprachigen Bachelor- und Masterstudiengänge dürfen Ihre Bewerbungsunterlagen in englischer Sprache einreichen. Alle anderen Bewerber*innen bitten wir, die Unterlagen auf Deutsch einzureichen.
Die Auswahlkommission besteht aus Vertreter*innen des Referats für Internationale Angelegenheiten der TH Köln. Eine Entscheidung wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen getroffen. Auswahlkriterien sind u.a. die Wahrscheinlichkeit des baldigen Studienabschlusses im Förderzeitraum, finanzielle Bedürftigkeit sowie gute Studienleistungen und soziales/interkulturelles/ehrenamtliches Engagement.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Die Auszahlung der Stipendien steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der Mittel durch den DAAD und das Auswärtige Amt.