Stipendien „NRWege ins Studium"
Studierende mit Fluchterfahrung können sich um das Stipendienprogramm „NRWege ins Studium“ bewerben. Das Sprachlernzentrum vergibt Stipendien aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW.
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Welche Stipendienarten gibt es?
Vollstipendium | Teilstipendium (Leistungsstipendium) als Ergänzung z.B. zum BAföG |
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Förderhöhe | bis zu 934 € monatlich für jeweils maximal ein Jahr (ab 01.01.2025: 992 € monatlich) |
bis zu 300 € monatlich für jeweils maximal ein Jahr |
Voraussetzungen | siehe unten |
siehe unten zusätzlich: überdurchschnittliche Studienleistungen |
Bewerbungsfrist | 15.06. / 15.12. | 15.06. / 15.12. |
Auswahlverfahren | Innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist | Innerhalb von 4 Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist |
Beginn des Förderzeitraums | 01.03. / 01.09. | 01.03. / 01.09. |
Wer kann sich um ein Stipendium bewerben?
Unter folgenden Voraussetzungen können Sie sich um ein Stipendium bewerben:
- Sie sind in einem Vollzeitstudiengang an der TH Köln eingeschrieben.
- Aufgrund Ihres bisherigen Bildungsweges ist zu erwarten, dass Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen werden.
- Sie haben einen Nachweis über eine Fluchterfahrung im Sinne des Programms „NRWege ins Studium".
- Sie haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben.
- Sie können Ihr Studium nicht auf andere Art finanzieren, bzw. Ihre monatlichen Einnahmen liegen unter 1.234 € (ab 01.01.2025: 1.292 €).
- Sie weisen nach, dass Sie BAföG beantragt haben. (Hinweis: Ein Vollstipendium kann nur vergeben werden, wenn Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachweisen, dass Ihr BAföG-Antrag abgelehnt wurde. Ein Teilstipendium kann auch als Ergänzung zum BAföG vergeben werden.)
- Sie legen ein Motivationsschreiben vor, in dem Sie Ihr Studieninteresse beschreiben und begründen, warum Sie finanzielle Unterstützung durch ein Stipendium im Programm NRWege benötigen.
- Sie sind bereit, Nachweise über die Studienergebnisse des vergangenen Zeitraums vorzulegen.
- Sie sind bereit, der TH Köln die im Rahmen der Förderung notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen und an Umfragen/Studien teilzunehmen.
- Sie sind bereit, an Sprachkursen oder Workshops der TH Köln teilzunehmen.
- Sie sind bereit, regelmäßig Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen und sich in das Programm einzubringen.
Zusätzlich bei Bewerbung für ein Anschlussstipendium oder bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester:
- Sie legen ein positives Gutachten einer Lehrperson vor, das die persönliche und fachliche Eignung für das Stipendium bestätigt.
Welche Bewerbungsunterlagen muss ich einreichen?
Bewerbungsunterlagen für Studierende
Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung das digitale Bewerbungsformular.
- vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular mit Angabe Ihrer Steuer-ID und Ihres Finanzamtes
Bitte reichen Sie zusätzlich folgende Unterlagen per E-Mail ein:
- Motivationsschreiben (max. zwei Seiten, ca. 600 Wörter)
- Lebenslauf
- Zulassungsbescheid für einen Studiengang und/oder Immatrikulationsbescheinigung der TH Köln (muss für das Sommersemester spätestens bis zum 15. März vorliegen und für das Wintersemester bis spätestens 15. September)
- Nachweis über erbrachte Studienleistungen: aktueller Notenspiegel mit Angabe des Notendurchschnitts
- Nachweis über das Vorliegen eines Fluchthintergrunds - Kopie Ihres Passes/Ausweises und Aufenthaltstitels mit Ihren persönlichen Angaben
- Nachweis über Deutschkompetenzen: Sprachnachweise aus studienvorbereitenden und/oder studienbegleitenden Sprachkursen
- BAföG: Bescheid über Erhalt oder Ablehnungsbescheid (ohne Bescheinigung des BAföG-Amtes können wir Ihnen kein Stipendium auszahlen)
- Auflistung Ihres finanziellen Bedarfs und Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über den Erhalt von staatlichen Leistungen und/oder öffentlichen Mitteln oder Stipendien
Unterlagen zum Gutachten für Lehrende
Zusätzlich bei Bewerbung für ein Anschlussstipendium oder bei einem Erstantrag ab dem 4. Fachsemester:
- Empfehlungsschreiben/Gutachten einer Lehrperson (muss von der Lehrperson direkt an Frau Dr. Berg gesendet werden)
- Bescheinigung "Übersicht über den Studienverlauf" (wird ausgestellt vom Studierenden- und Prüfungsservice/Studienbüro; enthält Informationen zu den bereits erzielten ECTS-Leistungspunkten und dem generellen Studienverlauf sowie zum voraussichtlichen Abschluss des Studiums)
- falls vorhanden: Kopie der Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt
- optional: Nachweis über außerfachliche Kompetenzen und soziales Engagement
- optional: Nachweis über ein Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung zur Studienwahl
Bitte schicken Sie alle Bewerbungsunterlagen per E-Mail (maximal 2 PDF-Dateien) an Dr. Mirjam Berg: stipendien-nrwege@th-koeln.de
Es werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen in das Auswahlverfahren aufgenommen und von der Auswahlkommission bewertet.
Was passiert nach meiner Bewerbung?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidet eine Auswahlkommission über die Stipendienbewerbungen.
Eine Entscheidung wird auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs/Gesprächs via Zoom getroffen. Auswahlkriterien sind u.a. gute Studienleistungen, Motivation, finanzielle Bedürftigkeit sowie die Wahrscheinlichkeit des Studienerfolgs.
Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung.
Was passiert, nachdem ich eine Zusage für das Stipendium erhalten habe?
Bei einer erfolgreichen Bewerbung wird zwischen den Stipendiat*innen und dem Sprachlernzentrum eine Stipendienvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet, dass die Stipendiat*innen
- die innerhalb des Förderzeitraums erbrachten Studienleistungen spätestens zwei Monate nach Abschluss des Stipendiums nachweisen,
- eine Mitteilungs- und Mitwirkungspflicht zu allen für das Stipendium relevanten Angelegenheiten haben,
- rückzahlungspflichtig sind, wenn grob fahrlässig oder vorsätzlich die mit dem Stipendium verfolgten Ziele nicht erreicht werden.