In 3 Schritten zum Sprachkurs
Das Angebot für Studierende umfasst zurzeit Sprachmodule und Workshops in folgenden Sprachen: Chinesisch, Deutsch als Fremdsprache, Deutsche Gebärdensprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Schwedisch und Spanisch. Diese sind am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ausgerichtet und reichen je nach Sprache von den Niveaustufen A1 bis C2.
Bitte beachten Sie die folgenden drei Schritte bei der Anmeldung zu unseren Sprachkursen.
Schritt 1: Teilnahmevoraussetzungen prüfen
Teilnahmebedingungen
Nur ordentlich eingeschriebene Studierende im Fachstudium sowie Austauschstudierende der TH Köln können sich zu den Sprachmodulen und Workshops anmelden. Für Zweithörer*innen, Gasthörer*innen, Beschäftigte und Teilnehmende in Vorbereitungskursen sowie Studierende anderer Hochschulen ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Zu den fakultätsgebundenen Angeboten können sich nur Studierende der entsprechenden Fakultät(en) anmelden.
Schritt 2: Einstufungstest ablegen oder Sprachniveau nachweisen
Einstufungstests
Eine Anmeldung ist nur zu den Angeboten möglich, die Ihrer Niveaustufe entsprechen. Bevor Sie sich zu einem Sprachmodul oder Workshop anmelden, müssen Sie deshalb einen Einstufungstest ablegen. Die Einstufungstests werden jeweils zu Semesterbeginn angeboten.
Sie müssen keinen Einstufungstest ablegen, wenn Sie
- am Modul A1.1 Chinesisch, A1 DaF, A1.1 Deutsche Gebärdensprache, A1 Französisch, A1 Italienisch, A1 Schwedisch oder A1 Spanisch teilnehmen möchten und keine Vorkenntnisse haben.
- bereits im vorangegangenen Semester einen Einstufungstest des Sprachlernzentrums absolviert haben.
- ein Zertifikat (nicht älter als 2 Jahre) vorlegen können, das belegt, dass Sie eine Niveaustufe mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Schicken Sie vor der Einstufungstestphase einen Scan des Zertifikats per E-Mail an sprachlernzentrum@th-koeln.de. Bitte beachten Sie hierbei, dass Abitur- und Fachabiturzeugnisse leider nicht als Nachweis über den Abschluss einer Niveaustufe akzeptiert werden können.
- in den letzten 2 Jahren einen Kurs des Sprachlernzentrums erfolgreich abgeschlossen haben. In diesem Fall ist das Einreichen des Zertifikats nicht nötig. Sie können sich ohne erneute Einstufung zum nächsthöheren Kurs anmelden.
Schritt 3: Kursanmeldung durchführen
Termine - Wintersemester 2024/25
Anmeldung Einstufungstest: 09.09.-29.09.2024
Einstufungstests: 16.09.-03.10.2024
Modulanmeldung: 20.09.-07.10.2024
Laufzeit der Module: 14.10.-07.02.2025
Angaben unter Vorbehalt.
Termine - Sommersemester 2025
Anmeldung Einstufungstest: 04.03.-23.03.2025
Einstufungstests: 10.03.-27.03.2025
Modulanmeldung: 14.03.-31.03.2025
Laufzeit der Module: 07.04.-18.07.2025
Angaben unter Vorbehalt.
Sprachlernangebote für Studierende
Die verbindliche Anmeldung zu den Sprachmodulen erfolgt online während der Anmeldephasen. Klicken Sie auf das Sprachlernangebot, wählen Sie den gewünschten Kurs und schicken Sie das Online-Anmeldeformular ab.
Der Login zum Anmeldeformular erfolgt mit Ihrer campusID. Falls Sie noch keine campusID haben, warten Sie bitte möglichst mit der Anmeldung, bis Sie Ihre Benutzerdaten erhalten haben. Sollte Ihre campusID eine Woche vor Ablauf der Anmeldefrist noch nicht vorliegen, melden Sie sich bitte unter Angabe der Kennziffer und der Bezeichnung Ihrer gewünschten Veranstaltung per E-Mail bei uns. Sie erhalten dann einen Link zur Anmeldung als Gast.
Die maximale Teilnehmendenzahl in den semesterbegleitenden Kursen und Workshops ist begrenzt. Die Angabe, wie viele Teilnehmende für ein bestimmtes Angebot zugelassen werden, finden Sie auf dem jeweiligen Veranstaltungssteckbrief. Ihre Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn zuvor das erforderliche Eingangsniveau nachgewiesen wurde.
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie per E-Mail eine Mitteilung, ob Sie einen Platz erhalten haben oder ob Sie auf der Warteliste sind.
Gibt es mehr Anmeldungen als Kursplätze, werden die Plätze bevorzugt an Studierende vergeben, die in der Vergangenheit schon einmal für ein Angebot in der jeweiligen Sprache auf der Warteliste standen. Die Restplätze werden anschließend durch Losverfahren vergeben.
Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Kursplatz. Dies gilt auch für Anmeldungen aus Studiengängen, in denen der Besuch von Kursen des Sprachlernzentrums obligatorisch ist.