Teilnahmebedingungen Sprachlernzentrum - Sprachlernangebot für Studierende
Änderungen vorbehalten. Zuletzt überarbeitet: 19.09.2024
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Zielgruppe
Die semesterbegleitenden Module und Workshops sowie die dazugehörigen Einstufungstests richten sich an ordentlich eingeschriebene Studierende und Austauschstudierende der TH Köln.
Für Zweithörer*innen, Gasthörer*innen, Beschäftigte und Teilnehmende in Vorbereitungskursen sowie Studierende anderer Hochschulen ist eine Teilnahme leider nicht möglich. Für Beschäftigte und Studienbewerber*innen stehen gesonderte Angebote zur Verfügung.
Die fakultätsgebundenen Angebote richten sich in erster Linie an die Studierenden der entsprechenden Fakultät(en); im Einzelfall können frei bleibende Plätze aber auch an Interessent*innen aus anderen Fakultäten vergeben werden.
Kosten
Die Teilnahme an den Sprachmodulen und Workshops ist kostenfrei. Es können Kosten für die Anschaffung eines Lehrwerks entstehen.
Einstufung
Eine Teilnahme ist nur an den Angeboten möglich, die Ihrer Niveaustufe entsprechen. Bevor Sie sich zu einem Sprachmodul oder Workshop anmelden, müssen Sie deshalb einen Einstufungstest ablegen. Die Einstufungstests werden jeweils zu Semesterbeginn angeboten.
Sie müssen keinen Einstufungstest ablegen, wenn Sie
- am Modul A1.1 Chinesisch, A1 DaF, A1.1 Deutsche Gebärdensprache, A1 Französisch, A1 Italienisch, A1 Schwedisch oder A1 Spanisch teilnehmen möchten und keine Vorkenntnisse haben.
- bereits im vorangegangenen Semester einen Einstufungstest des Sprachlernzentrums absolviert haben. Einstufungstestergebnisse sind 2 Semester lang gültig, d. h. in dem Semester, in dem sie ermittelt wurden und in dem darauffolgenden Semester.
- ein Zertifikat (nicht älter als 2 Jahre) vorlegen können, das belegt, dass Sie eine Niveaustufe mit einer Prüfung abgeschlossen haben. Schicken Sie vor der Einstufungstestphase einen Scan des Zertifikats per E-Mail an das Sprachlernzentrum. Bitte beachten Sie hierbei, dass Abitur- und Fachabiturzeugnisse leider nicht als Nachweis über den Abschluss einer Niveaustufe akzeptiert werden können.
- in den letzten 2 Jahren einen Kurs des Sprachlernzentrums erfolgreich abgeschlossen haben. In diesem Fall ist das Einreichen des Zertifikats nicht nötig. Sie können sich ohne erneute Einstufung zum nächsthöheren Kurs anmelden.
Modulanmeldung
Die verbindliche Anmeldung erfolgt online während der Anmeldephasen. Klicken Sie auf das Sprachlernangebot, wählen Sie den gewünschten Kurs oder Workshop und füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn zuvor das erforderliche Eingangsniveau nachgewiesen wurde. Achten Sie beim Ausfüllen des Anmeldeformulars auf die korrekte Schreibweise Ihres Vor- und Nachnamens (Groß- / Kleinschreibung) sowie Ihrer E-Mailadresse.
Nach dem Absenden Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Diese Bestätigung ist noch keine verbindliche Platzzusage!
Mehrfachanmeldungen zu Parallelkursen sind nicht zulässig. Teilnehmende, die sich für mehrere Kurse derselben Sprache und Niveaustufe anmelden, werden automatisch dem Kurs zugewiesen, in dem die meisten freien Plätze verfügbar sind. Alle weiteren Anmeldungen werden gelöscht.
Platzvergabe
Die maximale Teilnehmendenzahl in den semesterbegleitenden Kursen und Workshops ist begrenzt. Die Angabe, wie viele Teilnehmende für ein bestimmtes Angebot zugelassen werden, finden Sie auf dem jeweiligen Veranstaltungssteckbrief. Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie per E-Mail eine Mitteilung, ob Sie einen Platz erhalten haben oder ob Sie auf der Warteliste sind.
Grundsätzlich besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen Kursplatz. Dies gilt auch für Anmeldungen aus Studiengängen, in denen der Besuch von Kursen des Sprachlernzentrums obligatorisch ist.
Gibt es mehr Anmeldungen als Kursplätze, werden die Plätze bevorzugt an Studierende vergeben, die in der Vergangenheit schon einmal für ein Angebot in der jeweiligen Sprache auf der Warteliste standen. Die Restplätze werden anschließend durch Losverfahren vergeben.
Warteliste und Nachrückverfahren
Studierende, die zunächst keinen Kursplatz erhalten haben, werden auf die Warteliste genommen. Sollten Plätze im Modul frei werden, informieren wir Sie umgehend per E-Mail. Sie können in diesem Fall nachrücken, sofern Sie bereit sind, die versäumten Unterrichtseinheiten selbstständig nachzuarbeiten.
Ein Nachrücken von der Warteliste ist nur möglich, solange im Kurs noch nicht mehr Unterrichtseinheiten stattgefunden haben als maximal versäumt werden dürfen. Das Nachrückverfahren endet daher in der Regel nach Ablauf der dritten Kurswoche.
Wenn Sie kein Interesse mehr an einer Kursteilnahme haben, melden Sie sich bitte von der Warteliste ab. Nutzen Sie hierfür das Abmeldeformular und geben Sie als Grund für die Abmeldung "Abmeldung von der Warteliste" an.
Abmeldung
Kursplätze, die nicht wahrgenommen werden, müssen wieder abgesagt werden. Nur so können andere Personen auf frei gewordene Plätze nachrücken. Bitte nutzen Sie für Ihre Abmeldung das Abmeldeformular auf unserer Website.
Studierende, die zu Kursbeginn unentschuldigt nicht erscheinen oder den Kurs im Laufe des Semesters ohne vorherige Abmeldung abbrechen (eine Abmeldung bei der Lehrkraft reicht nicht aus!), werden für das Folgesemester für alle Veranstaltungen des Sprachlernzentrums gesperrt.
Bitte beachten Sie auch: Sollten Sie an der ersten Kurssitzung nicht teilnehmen können, melden Sie sich für diese Sitzung bitte per E-Mail an sprachlernzentrum@th-koeln.de unter Angabe Ihres Namens und des Sprachmoduls ab. Teilnehmende, die nicht zur ersten Sitzung erscheinen und sich nicht abgemeldet haben, verlieren ihren Anspruch auf einen Kursplatz.
Kursteilnahme
Aktive und konstruktive Mitarbeit ist die Grundvoraussetzung für den persönlichen Lernerfolg sowie für das Gelingen unserer Kurse für alle Teilnehmenden. Hierzu gehört neben einer selbstständigen Vor- und Nachbereitung der Kurstermine auch regelmäßiges und pünktliches Erscheinen.
Die regelmäßige aktive Teilnahme ist Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung und für die Ausstellung eines Zertifikats. Bitte beachten Sie die maximalen Fehlzeiten für das jeweilige Modul. Diese werden Ihnen nach erfolgter Zulassung zu einem Modul in einem Merkblatt mitgeteilt.
Die Anmeldung zum Modul bzw. die Platzzusage ist gleichzeitig auch die Anmeldung zur Modulprüfung. Eine separate Anmeldung zur Prüfung über PSSO ist nicht vorgesehen.
Die im Rahmen der Module vorgesehenen Leistungen müssen selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe sowie ohne Heranziehung nicht zugelassener Hilfsmittel erbracht werden. Die Hilfe durch andere Personen und die Nutzung von KI-Anwendungen sowie Übersetzungstools, ohne dass die Verwendung in der Aufgabe vorgesehen wäre, stellen eine unzulässige fremde Hilfe dar. Darüber hinaus ist die nicht gekennzeichnete Übernahme von Inhalten aus dem Internet, z.B. durch "Copy and Paste", nicht zulässig. Quellen, aus denen Inhalte übernommen oder zitiert wurden, müssen den akademischen Standards der Hochschule folgend korrekt und vollständig angegeben werden.
Das Sprachlernzentrum behält sich vor, Teilnehmende, die den Kursverlauf stören oder gefährden, von der weiteren Teilnahme an SLZ-Veranstaltungen auszuschließen.
Modulnote/Zertifikate/ECTS-Punkte
Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls erhalten die Teilnehmenden ein benotetes Zertifikat, auf dem Niveau und Umfang des Kurses sowie die Anzahl der ECTS-Punkte vermerkt sind. Ein Zertifikat kann nur ausgestellt werden, wenn die maximale Fehlzeit nicht überschritten wurde und wenn jede Leistungskomponente mit mind. 4,0 bestanden wurde.
Ordentlich eingeschriebenen Studierenden werden die ECTS-Punkte nicht automatisch angerechnet. Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls müssen Sie die Anrechnung beim Studierenden- und Prüfungsservice explizit beantragen. Lediglich den Austauschstudierenden werden die ECTS-Punkte der Module in Deutsch als Fremdsprache automatisch angerechnet.
Bitte klären Sie daher vor Semesterbeginn, ob die auf dem Zertifikat vergebenen ECTS-Punkte für Ihren Studiengang angerechnet werden können. Das Sprachlernzentrum kann hierzu keine verbindliche Auskunft geben.
Absage von Sprachkursen
Sprachmodule werden in der Regel erst bei einer Mindestanmeldezahl von acht Personen durchgeführt. Das Sprachlernzentrum behält sich vor, Kurse im Falle des Nichterreichens der vorgesehenen Teilnehmendenzahl abzusagen.
Wechsel von Lehrkräften und Veranstaltungsorten sowie Terminverschiebungen
Sollte die vorgesehene Lehrkraft kurzfristig ausfallen, behält sich das Sprachlernzentrum vor, Ersatzdozent*innen einzusetzen. In Ausnahmefällen behält sich das Sprachlernzentrum eine Verschiebung bzw. Änderung der Termine und Veranstaltungsorte vor.