Arbeiten

Eine Frau und ein Mann unterhalten sich an einem Messestand (Bild: Costa Belibasakis/FH Köln)

Neben dem Studium zu arbeiten bringt viele Vorteile mit sich: Studierende bessern mit Nebenjobs ihr Einkommen auf, machen wertvolle Erfahrungen in der Berufswelt und knüpfen erste Kontakte für ihre weitere Karriere. Besonders für internationale Studierende lohnen sich erste Einblicke in den deutschen Arbeitsalltag.

Vor dem Studium

Während der Zeit eines studienvorbereitenden Sprachkurses/Praktikums oder eines Studienkollegs dürfen Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach
§16b AufenthG genauso arbeiten wie während des Studiums.

Während des Studiums

Während ihres Studiums haben generell alle internationalen Studierenden das Recht, in Deutschland einem Nebenjob nachzugehen. Allerdings gelten für Bürger*innen der Europäischen Union (EU) andere Regelungen als für Nicht-EU-Bürger*innen:

Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Norwegen, Island und Liechtenstein – sowie der Schweiz sind auf dem Arbeitsmarkt deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass Studierende aus diesen Ländern den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt besitzen wie deutsche Studierende und ohne Genehmigung der Behörden so viel arbeiten dürfen wie sie möchten. Bitte beachten Sie jedoch die Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung.

Internationale Studierende mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach §16b Aufenthaltsgesetz dürfen im Jahr maximal 140 ganze Tage arbeiten. Hierzu zählen auch freiwillige Praktika. Die Ausländerbehörde dokumentiert diesen Arbeitsumfang im Zusatzblatt zu Ihrem Aufenthaltstitel.

Honorartätigkeiten, auch als Freiberufler*in oder Selbstständige müssen von der Ausländerbehörde genehmigt werden. Um eine Chance auf die Genehmigung zu erhalten, sollten auch hier die 140 ganzen Tage beachtet werden, um das Studium nicht zu gefährden.

Die 140 Tage werden als Arbeitstagekonto bezeichnet und können auch mit halben Tagen gefüllt werden. Dabei wird immer die für Sie günstigste Möglichkeit berechnet:

  • Arbeitszeiten mit bis zu vier Stunden am Tag gelten als halber Arbeitstag oder
     
  • während der Vorlesungszeit können Sie bis zu 20 Stunden die Woche arbeiten, egal wie Sie die Stunden verteilen. Sie werden dann pauschal als 2,5 Tage auf Ihr Arbeitstagekonto angerechnet.
    • Beispiel: 4 x 5 Stunden Arbeit pro Woche wären nach 140 Tage-Regel 4 ganze Arbeitstage, nach 20 Stunden-Regel aber nur 2,5 Arbeitstage
    • Beispiel: 5 x 3 Stunden Arbeit pro Woche (also weniger als 20 Stunden) gelten trotzdem als 2,5 Arbeitstage
  • Außerhalb der Vorlesungszeit können Sie ohne Einschränkung pro Woche arbeiten. Selbst wenn Sie die 20 Stunden überschreiten (z.B. auf eine Vollzeit-Tätigkeit von 40 Stunden), werden nur 2,5 Tage auf Ihr Arbeitstagekonto angerechnet.

Urlaubstage und Krankheitstage werden nicht auf das Arbeitstagekonto angerechnet.
Sie und Ihr Arbeitgeber müssen die Begrenzung Ihres Arbeitstagekontos eigenverantwortlich einhalten.

Studentische Nebentätigkeiten sind unbegrenzt erlaubt und umfassen Tätigkeiten an Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Studierendenwerken, ASten, Hochschulgemeinden.  Auch wenn Sie ein für das Studium erforderliches Pflichtpraktikum absolvieren, dürfen Sie die 140-Tage-Grenze überschreiten.

Wer mehr als die erlaubten Arbeitstage arbeiten möchte, braucht die Zustimmung der Ausländerbehörde.

Nebenjobsuche

Viele Studierende finanzieren sich einen Teil ihres Studiums durch einen Nebenjob.
Im Jobportal des Career-Service finden Sie Stellenangebote für Studierende und Absolvent*innen und können Ihr persönliches Bewerbungsprofil erstellen.  Auch auf der Website des Stellenwerks der Universität zu Köln finden Sie zahlreiche Jobangebote für Studierende.

Nach dem Studium

Als internationale*r Absolvent*in einer deutschen Hochschule stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, einen Arbeitsplatz in Deutschland zu finden. EU-Bürger*innen genießen dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige und haben somit uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Absolvent*innen aus allen anderen Ländern haben nach Ende Ihres Studiums 18 Monate Zeit, sich einen Job zu suchen, der ihrem Abschluss angemessen ist. Um sich die Zeit der Arbeitsplatzsuche zu finanzieren, dürfen internationale Absolvent*innen in diesen 18 Monate uneingeschränkt anderen Jobs nachgehen.

Die TH Köln unterstützt Sie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, der zu Ihrem Profil und Ihren Interessen passt. Unser Career Service bietet eine umfassende Beratung und gezielte Informationsveranstaltungen zu allen Aspekten rund um den Beruf.

Akademiker*innen-Service der Agentur für Arbeit

Ihre Ansprechpartner*innen für Akademische Berufe bei der Agentur für Arbeit Köln begleiten Sie kompetent und engagiert bei der Stellensuche. Sie bieten Beratung und Information zu Fragen: des Arbeitsmarktes, des Berufseinstiegs, der Vermittlung von Arbeitsstellen, der beruflichen Neuorientierung, der beruflichen Weiterbildung.


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