Eine persönliche Beratung ist jederzeit nach Absprache möglich
Ihre Anliegen werden von uns vertraulich behandelt.
Kontakte für queere Studierende und Beschäftigte
Auch queere Studierende und queere Beschäftigte können sich mit ihren Beratungsanliegen vertraulich an die Gleichstellungsbeauftragten wenden.
Beratungen
Weibliche Angehörige der TH Köln haben die Möglichkeit, sich von den Gleichstellungsbeauftragten beraten und unterstützen zu lassen. Beratungsanliegen können allgemein im Zusammenhang stehen mit Gleichstellung, Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder im Studium, aber auch Vorfällen von (sexualisierter) Diskriminierung oder Gewalt und anderen Themen.
Eine persönliche Beratung ist jederzeit nach Absprache mit dem Geschäftszimmer des Gleichstellungsbüros oder direkt mit den Gleichstellungsbeauftragten (s. linke Spalte) möglich.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Wir freuen uns über Mails oder nutzen Sie das anonymisierte
Mitteilungen
Haben Sie allgemein Anregungen oder Feedback zur Gleichstellungsarbeit an der TH Köln? Beobachten Sie Genderdiskriminierungen im Hochschulalltag? Ihre Beobachtungen und Ihre Meinung sind uns wichtig, deshalb schreiben Sie uns eine Mail an gleichstellungsbeauftragte@th-koeln.de oder nutzen Sie das Feedbackmanagement.
Beschwerdestelle TH Köln
- Hochschulreferat Justiziariat Die Aufgabe der Beschwerdestelle wird durch das Justiziariat wahrgenommen.
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Ordnung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der TH Köln (pdf, 629 KB)
- Information und Beratung bei Vorfällen von (sexualisierter) Diskriminierung oder Gewalt
Beschwerde
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat zum Ziel, Benachteiligungen unter anderem aufgrund des Geschlechts zu verhindern oder zu beseitigen ( § 1 AGG).
Beschäftigte und Personen, die eine Beschäftigung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens anstreben, haben nach § 13 AGG das Recht, Beschwerde bei der Beschwerdestelle der TH einzulegen, wenn sie Benachteiligungen nach AGG im Kontext der TH Köln erfahren haben.
Sonstige Angehörige der TH Köln haben gemäß der Ordnung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der TH Köln ebenfalls die Möglichkeit Beschwerden einzulegen, wenn sie Betroffene sexualisierter Diskriminierung und Gewalt nach § 3 der Ordnung zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt an der TH Köln sind.