Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte

Die Grundordnung der TH Köln sieht vor, dass die Studierendenschaft eine*n Beauftragte*n für die Belange der studentischen Hilfskräfte wählt.

Nach §46a des Hochschulgesetzes NRW hat der SHK-Rat folgende Aufgaben: Er überwacht die Beachtung geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung der Arbeitsbedingungen hin. Die Beauftragten behandeln zudem Beschwerden von Betroffenen.

Das heißt zum Beispiel:

  • Interessenvertretung der Hilfskräfte
  • Kooperation mit Gewerkschaften und hochschulpolitischen Organisationen für die Verbesserung von Hilfskraftverträgen
  • Beratungsangebote für allgemeine Fragestellungen
  • Individuelle Beratungen und Vermittlung bei Problemen

Studentische Hilfskräfte (SHKs) sind bislang vom Geltungsbereich des LPVG NRW ausgenommen, werden also nicht vom Personalrat vertreten. Deshalb gibt es die Vertretung für die Belange der studentischen Hilfskräfte. Auch wissenschaftliche Hilfskräfte (WHKs) eines Bachelor- oder Masterstudiengangs, die schon ein (anderes) Bachelorstudium abgeschlossen haben, zählen zum von der SHK-Vertretung vertretenen Personenkreis.

Vertretung für die Belange studentischer Hilfskräfte:

Beauftragter

Erik Weisshaar

Stellvertretung

Felicia Anais Gruber

Weitere Informationen


M
M