Schwerbehindertenvertretung der TH Köln
Die Schwerbehindertenvertretung der TH Köln ist neben dem Personalrat eine eigenständige gesetzliche Arbeitnehmervertretung für alle schwerbehinderten MitarbeiterInnen.
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe
- die berufliche Integration der Schwerbehinderten in den Dienststellen zu sichern,
- Ihre Interessen zu vertreten und
- Ihnen mit Rat und Tat helfend zur Seite zu stehen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen Behinderten/eine Behinderte oder die Behinderten als Gruppe berühren, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung zu hören.
Damit wird gewährleistet, dass die Schwerbehindertenvertretung in die Meinungsbildung des Arbeitgebers das einbringen kann, was aus ihrer Sicht im Interesse der Schwerbehinderten unter Berücksichtigung der Belange des Arbeitgebers notwendig ist.
Bei folgenden Angelegenheiten/Problemen hilft Ihnen der Vertrauensmann:
- Versetzung/Umsetzung
- Fehlzeiten
- Einstellung von Schwerbehinderten
- Rationalisierung
- Änderung der Arbeitsabläufe
- Änderung von Arbeitsanforderungen
- Verschlimmerung oder Veränderung der Behinderung
- Arbeitsplatzgestaltungen
- Tauglichkeitsanforderungen
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Benachteiligung von Frauen mit Behinderung