Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterstützt und berät die Auszubildenden der TH Köln bei allen sozialen, personellen und wirtschaftlichen Fragestellungen.
Aufgaben
Gemeinsam mit dem Personalrat ist sie die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden. Sie kümmert sich speziell um ihre Situation und sorgt dafür, dass die Interessen der Jugendlichen vertreten werden.
Jugend- und Auszubildendenvertreterinnen und -vertreter sind meist selbst in der Ausbildung oder haben gerade erst ausgelernt. Deshalb bekommen sie hautnah mit, wo der Schuh drückt.
Alle Auszubildenen können sich jederzeit an die JAV wenden und einen Termin vereinbaren. Alle Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt.
Links
Wahlen
Wer darf kandidieren und wie geht das?
- Wählbar sind alle Beschäftigten, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und natürlich alle Azubis
- Jede Kandidatin / jeder Kandidat benötigt die Unterschriften von mindestens drei Befürwortern
Wer darf wählen?
- Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten, die am Wahltag unter 18 Jahre alt sind und alle Auszubildenden, die am Wahltag das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Wann wird gewählt und wie lange dauert eine Amtszeit?
- Neuwahlen finden zwischen April und Juni statt
- Die Amtszeit beginnt mit der Konstituierung und dauert regulär zwei Jahre