Kontakt

Studienbüros der TH Köln
Bei Fragen rund um eine Zweit- oder Gasthörerschaft wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice.

Zweit- und Gasthörer*innen

Drei Studierende in der Bibliothek (Bild: adobe stock)

Als Zweit- oder Gasthörer*in können Sie auch einzelne Studienveranstaltungen an der TH Köln besuchen.


Kleine Zweithörer*innen

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können sich an der TH Köln als Kleine*r Zweithörer*in bewerben, um einzelne Veranstaltungen zu besuchen. Dabei ist es unerheblich, ob der Studiengang an der Ersthochschule eine Zulassungsbeschränkung hat oder nicht. Im Falle einer Zulassung erhält die*der Studierende*r die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen. Die Abschlussprüfung kann nur an der Ersthochschule abgelegt werden.

Beiträge/Nachweise
Kleine Zweithörer*innen zahlen einen Zweithörer*innenbeitrag in Höhe von 100,- Euro pro Semester. Den Semesterbeitrag zahlen Zweithörer*innen nur an ihrer Ersthochschule.

Große Zweithörer*innen

Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können an der TH Köln als Große*r Zweithörer*in für einen weiteren Studiengang zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Einschreibung nachweisen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten. Sofern Studierende an ihrer Ersthochschule bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind, ist eine Zulassung in einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang als Zweithörer*in nicht möglich.

Bewerbung
Studieninteressierte für eine sogenannte große Zweithörerschaft müssen sich genauso wie Ersthörer*innen um einen Studienplatz an der TH Köln bewerben. Erst im Falle einer Einschreibung erfolgt die Registrierung als Große*r Zweithörer*in.

Die Bewerbung erfolgt i.d.R. über ein Online-Bewerbungsportal. Für einige wenige Studiengänge erfolgt die Bewerbung über ein Bewerbungsformular. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten über unser Studienangebot.

Beiträge/Nachweise
Den Semesterbeitrag zahlen Zweithörer*innen nur an ihrer Ersthochschule. Ein Zweithörerbeitrag ist nicht zu entrichten.

Die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule ist jedes Semester (bis zum 30.09. für das Wintersemester und bis zum 31.03. für das Sommersemester) einzureichen.

Gasthörer*innen

Personen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der TH Köln besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation oder einer besonderen studiengangbezogenen Eignung oder eines Praktikums ist nicht erforderlich.

Für die Zulassung als Gasthörer*in ist eine Gebühr nach dem Hochschulgebührengesetz in Höhe von 100,- Euro zu zahlen.

Gasthörer*innen werden nicht eingeschrieben, sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule ohne Mitglieder zu sein. Sie sind nicht berechtigt Prüfungen abzulegen. Sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.

Kontakt

Studienbüros der TH Köln
Bei Fragen rund um eine Zweit- oder Gasthörerschaft wenden Sie sich bitte an die Studienbüros des Studierenden- und Prüfungsservice.


M
M