Zweit- und Gasthörer*innen
Als Zweit- oder Gasthörer*in können Sie auch einzelne Studienveranstaltungen an der TH Köln besuchen.
Kleine Zweithörer*innen
Bewerbungsformular
Das Bewerbungsformular für kleine Zweithörer*innen steht Ihnen
- für das SoSe voraussichtlich ab Mitte Februar
- für das WiSe voraussichtlich ab Mitte August
zur Verfügung.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsfrist für einen Studienplatz als Kleine*r Zweithörer*in:
- der 15.03. eines jeden Jahres für das SoSe
- der 15.09. eines jeden Jahres für das WiSe
Eingang der Unterlagen an der TH Köln.
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können sich an der TH Köln als Kleine*r Zweithörer*in bewerben, um einzelne Veranstaltungen zu besuchen. Dabei ist es unerheblich, ob der Studiengang an der Ersthochschule eine Zulassungsbeschränkung hat oder nicht. Im Falle einer Zulassung erhält die*der Studierende*r die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen. Die Abschlussprüfung kann nur an der Ersthochschule abgelegt werden.
Beiträge/Nachweise
Kleine Zweithörer*innen zahlen einen Zweithörer*innenbeitrag in Höhe von 100,- Euro pro Semester. Den Semesterbeitrag zahlen Zweithörer*innen nur an ihrer Ersthochschule.
Große Zweithörer*innen
Studienangebot
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen können an der TH Köln als Große*r Zweithörer*in für einen weiteren Studiengang zugelassen werden, wenn sie die Voraussetzungen für die Einschreibung nachweisen und in zulassungsbeschränkten Studiengängen eine Zulassung zum Studium erhalten. Sofern Studierende an ihrer Ersthochschule bereits in einem zulassungsbeschränkten Studiengang eingeschrieben sind, ist eine Zulassung in einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang als Zweithörer*in nicht möglich.
Bewerbung
Studieninteressierte für eine sogenannte große Zweithörerschaft müssen sich genauso wie Ersthörer*innen um einen Studienplatz an der TH Köln bewerben. Erst im Falle einer Einschreibung erfolgt die Registrierung als Große*r Zweithörer*in.
Die Bewerbung erfolgt i.d.R. über ein Online-Bewerbungsportal. Für einige wenige Studiengänge erfolgt die Bewerbung über ein Bewerbungsformular. Bitte informieren Sie sich über die jeweiligen Bewerbungsmodalitäten über unser Studienangebot.
Beiträge/Nachweise
Den Semesterbeitrag zahlen Zweithörer*innen nur an ihrer Ersthochschule. Ein Zweithörerbeitrag ist nicht zu entrichten.
Die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule ist jedes Semester (bis zum 30.09. für das Wintersemester und bis zum 31.03. für das Sommersemester) einzureichen.
Gasthörer*innen
Informationen für Gasthörer*innen
- Antragsformular für Gasthörer*innen (pdf, 138 KB)
- Studienbüros Nähere Informationen über die Gasthörer*innenschaft erteilen die jeweiligen Studienbüros.
Personen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der TH Köln besuchen wollen, können auf Antrag als Gasthörer*in im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Der Nachweis einer Qualifikation oder einer besonderen studiengangbezogenen Eignung oder eines Praktikums ist nicht erforderlich.
Für die Zulassung als Gasthörer*in ist eine Gebühr nach dem Hochschulgebührengesetz in Höhe von 100,- Euro zu zahlen.
Gasthörer*innen werden nicht eingeschrieben, sie werden durch die Zulassung und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Hochschule ohne Mitglieder zu sein. Sie sind nicht berechtigt Prüfungen abzulegen. Sie können lediglich eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erhalten.