Steuerrecht und Steuerlehre (Master) – Inhalte

Der Studiengang soll einmal pro Studienjahr angeboten. Der Studiengang hat einen Workload von 120 ECTS, die sich auf fünf Semester mit jeweils 24 ECTS pro Semester verteilen. Er besteht aus 18 Modulen (incl. Masterarbeit).

Im ersten Semester steht die Vermittlung der Grundlagen in den Fachbereichen Handels- und Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre sowie eine Vertiefung des Steuerrechts, ausgehend vom Niveau eines Bachelorstudienganges, im Vordergrund. In den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht und im Steuerrecht erlernen die Studierenden sowohl das fallbezogene wissenschaftliche Arbeiten als auch die Lösung praxisrelevanter Aufgabenstellungen.

Im zweiten, dritten und vierten Semester werden vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Ertragsteuern, Umsatzsteuer, Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Verfahrensrecht sowie handels- und steuerrechtliche Inhalte der Bilanzierung vermittelt. Das fünfte Semester schließt das Studium mit der Fertigstellung der Masterarbeit und einer Fallstudie ab. Parallel dazu liegt der Schwerpunkt auf dem Klausurentraining für die Steuerberaterprüfung.

Studienzeiten

Das Studium beginnt jährlich zum Sommersemester. Für besonders eilige Kandidatinnen und Kandidaten mit guten Vorkenntnissen im Steuerrecht, die über ausreichend Berufserfahrung verfügen, ist auch ein Beginn im Wintersemester möglich. Die Vorlesungszeit im Sommersemester dauert von Anfang April bis Ende Juli, im Wintersemester von Anfang Oktober bis Mitte Februar. Alle Prüfungen werden direkt nach Ende der Vorlesungszeit abgenommen. Die Vorlesungen finden ganztägig statt, entweder Freitag (ab Mittag) und Samstag oder Donnerstag (ab Mittag), Freitag und Samstag. Rund um Weihnachten sind zwei Wochen Ferien vorgesehen. Im letzten Semester finden nur in der zweiten Aprilhälfte und Anfang Mai Vorlesungen statt. Klausurentraining in Form von Fallstudien wird nach Ende der Vorlesungszeit im August und September direkt vor der Steuerberaterprüfung angeboten.

Der Abschluss

Das Studium schließt mit dem Grad des Master of Laws (LL.M.) ab. Direkt im Anschluss an das Studium kann die Prüfung zum/zur Steuerberater/-in absolviert werden.

Absolventinnen und Absolventen erlangen zudem die Promotionsberechtigung.

M
M