Mehrsprachige Fachkommunikation und Fachübersetzen (Master) – Studieninhalte

Fit für die Zukunft: Ihr Weg in die mehrsprachige Fachkommunikation und das Fachübersetzen von morgen

Studieninhalte

Von den angebotenen Fremdsprachen Englisch, Französisch und Spanisch können Sie entweder eine, zwei oder drei Sprachen studieren. Die gewählten Fremdsprachen sind gleichwertig.

Sie können aus einem breiten Veranstaltungsangebot auswählen und dabei eigene Studienschwerpunkte setzen. Im Rahmen des Studiums erwerben Sie Kenntnisse, Kompetenzen und Fähigkeiten auf folgenden Gebieten:

  • Wissenschaftliche Grundlagen und praktische Operationalisierung der Fachkommunikation und des Fachübersetzens
  • Fachübersetzen in den Bereichen Technik/IT, Wirtschaft, Recht und Kultur
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Technische Dokumentation
  • Sprach- und Übersetzungstechnologie
  • Persönliche und interpersonelle Kompetenz
  • Dienstleistungskompetenz
  • Wissenschaftskompetenz

Bei der Konzeption des Masterstudiengangs haben wir uns an das Kompetenzprofil der EU (EMT-Kompetenzprofil) angelehnt.

Der Masterstudiengang Mehrsprachige Fachkommunikation und Fachübersetzen ist modular aufgebaut. Die im Folgenden aufgeführten Module setzen sich aus unterschiedlichen Lehrveranstaltungen zusammen:

  • Wissenschaftliche Grundlagen der Fachkommunikation und des Fachübersetzens
  • Wissenschaftliche Vertiefung der Fachkommunikation und des Fachübersetzens
  • Fachkommunikationstechnologie
  • Praxis der Fachkommunikation und des Fachübersetzens
  • Projekt- und Prozessmanagement
  • Technische Dokumentation
  • Praktikum
  • Masterarbeit
  • Modulgruppe Fachtextübersetzen und Transkreation (Englisch, Französisch, Spanisch)

Bestandteil des Studiums ist ein obligatorisches, mindestens zweimonatiges Praktikum, das einen fachlichen Bezug zum Studium aufweisen und in einem der möglichen späteren Berufsfelder angesiedelt sein muss. Das Praktikum kann entweder im Block während der Semesterferien oder in zeitlich variablerer Form studienbegleitend absolviert werden. Unter bestimmten Bedingungen können vorab geleistete Praktika angerechnet werden. Alle Informationen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung.

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