Medienrecht und Medienwirtschaft (Master) – Berufsfelder
Die Berufsfelder für Absolvent*innen des Studiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft (Master) sind so unterschiedlich wie die verschiedenen Medienbereiche selbst:
Absolventinnen und Absolventen sind durch das Studium und die spezifischen und fachübergreifenden Studieninhalte befähigt, eine berufliche Tätigkeit im Berufsfeld der Medienwirtschaft, der Inhouse-Beratung in Medienunternehmen und im höheren Verwaltungsdienst aufzunehmen.
Auf Grundlage ihres interdisziliplinären Wissens können sie Fachabteilungen in Medienunternehmen beraten, als Bindeglied interdisziplinäre Prozesse moderieren und z. B. als Referent*in Ministerien, anderen öffentlichen Einrichtungen, Verbänden und Medienanstalten und -unternehmen eingesetzt werden.
Sie sind mit dem Master of Laws außerdem zur Promotion berechtigt.