Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)
Die folgenden Informationen gelten ausschließlich für Studieninteressierte, die sich für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge der TH Köln bewerben möchten.
Örtlich zulassungsbeschränkt sind Studiengänge, bei denen wir üblicherweise mehr Bewerbungen als Plätze zur Verfügung haben und somit ein Auswahlverfahren stattfindet. Oft wird hierfür der Ausdruck „NC-Studiengang“ verwendet. Ob der von Ihnen gewünschte Studiengang eine Zulassungsbeschränkung hat, können Sie im Studienangebot bei dem jeweiligen Studiengang nachlesen.
Bitte lesen Sie sich vor der Bewerbung diese Informationen sorgfältig durch.
Was ist das DoSV?
An zahlreichen Hochschulen bestehen örtliche Zulassungsbeschränkungen für bestimmte Studiengänge. Des Öfteren bewerben sich daher Studieninteressierte für mehrere Studiengänge an verschiedenen Studienorten. Demzufolge erhalten diese häufig mehrere Zulassungsangebote, die eine Zeit lang Studienplätze für andere Bewerber*innen blockieren und Nachrückverfahren erforderlich machen können.
Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt teilnehmende Hochschulen bei ihren Zulassungsverfahren für das erste Fachsemester von zumeist örtlich zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen durch einen Abgleich der Zulassungsangebote. Dieses verhindert mit Hilfe eines internetbasierten Datenabgleichs, dass Bewerber*innen mehrere Zulassungen erhalten. Lediglich für den bestmöglichen Studienwunsch auf der Prioritätenliste wird eine Zulassung ausgesprochen. Die Studienplätze hinsichtlich der nachrangig genannten Studienwünsche können unverzüglich an weitere Bewerber*innen vergeben werden.
Die Verfahren zur Zulassung führt dabei jede Hochschule nach ihren jeweiligen landesrechtlichen und hochschulinternen Regelungen selbst durch.
Die TH Köln nimmt mit allen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen am DoSV teil:
Zum Studienangebot
Bewerbungsphase für das Wintersemester 2024/2025: 29.04.2024 bis 15.07.2024
Innerhalb der Bewerbungsphase registrieren Sie sich zunächst auf hochschulstart.de. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie in ihrem Benutzerkonto (Menüpunkt „Meine Daten -> Persönliche Daten“) eine Bewerber-ID und BAN, die für die Online-Bewerbung an der TH Köln erforderlich ist.
Nach der Registrierung im Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren (hochschulstart.de) ist zusätzlich die Bewerbung über das CaMS, das Campusmanagementsystem der TH Köln vorzunehmen, dies ist ab Mai 2024 möglich.
Zum Campusmanagementsystem der TH Köln
Dieses Verfahren gilt für
- Deutsche,
- EU-/EWR-Staatsangehörige und deren Ehepartner*innen,
- Bewerber*innen mit Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder einem anderen EU-/EWR-Land,
- Bewerber*innen mit deutschem Bachelor-, Magister-, oder Diplomabschluss
- Beruflich Qualifizierte
Wenn Sie zu dieser Bewerber*innengruppe gehören und ausländische Zeugnisse haben, werden diese im Bewerbungsverfahren von der TH Köln geprüft und die Noten in das deutsche Notensystem umgerechnet. Eine vorherige Anerkennung ist nicht notwendig.
ACHTUNG:
Wenn Sie in dieser Liste nicht genannt sind, registrieren Sie sich bei hochschulstart.de und bewerben sich über uni-assist. Eine Bewerbung über das Campusmanagementsystem der TH Köln ist nicht möglich.
Bedeutung der Priorisierung
Die von Ihnen angelegten Bewerbungen werden vom System automatisch anhand des Zeitpunkts des Eingangs der jeweiligen Bewerbung in den Bewerbungsportalen der Hochschulen, bei hochschulstart.de oder bei uni-assist in eine Reihenfolge gebracht, die sogenannte Priorisierung. Sie können die in hochschulstart.de angelegte Reihenfolge Ihrer Studiengänge aktiv verändern, um die gewünschten Studiengänge auf Ihrer Liste nach oben zu verschieben.
Diese Priorisierung Ihrer Bewerbungen ist von entscheidender Bedeutung für Ihre spätere Zulassung:
Das DoSV ermittelt aufgrund der Priorisierung stets das für Sie beste Ergebnis. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vorher genau überlegen, welche Studienwünsche Ihnen am Wichtigsten sind und in welcher Reihenfolge sie somit stehen sollen. Bitte kontrollieren Sie deshalb bis spätestens zum 22.07.2024 die Priorisierung Ihrer Bewerbungen, also ob die von Ihnen präferierten Bewerbungen ganz oben stehen. Ab dem 23.07.2024 scheiden niedriger priorisierte Zulassungsangebote sofort aus und das am höchsten priorisierte Zulassungsangebot kann in eine Zulassung umgewandelt werden.
Sofern Sie mehr als 12 Bewerbungen im DoSV abgegeben haben, beachten Sie bitte, dass nur die zwölf am höchsten priorisierten Bewerbungen aktiv sind, d.h. am Vergabeverfahren teilnehmen können.
Unterscheidung von Zulassungsangebot und Zulassung
Zulassungsangebot: Ein Zulassungsangebot erhalten Sie, wenn eine Hochschule das Vergabeverfahren für einen Studiengang, auf den Sie sich beworben haben, durchgeführt hat und Ihnen einen Studienplatz anbieten kann. Sie können mehrere Zulassungsangebote für verschiedene Studiengänge erhalten.
Zulassung/ Zulassungsbescheid: Wenn Sie sich aktiv für ein bestimmtes Zulassungsangebot entscheiden oder aufgrund der unten aufgeführten Koordinierungsregeln automatisch eine Zulassung erteilt wird, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. In diesem Zulassungsbescheid erfahren Sie den Einschreibezeitraum und welche Unterlagen zur Einschreibung erforderlich sind. Alle anderen Zulassungsangebote scheiden dann aus dem Verfahren aus.
Koordinierungsphase für das Wintersemester 2024/2025: 16.07.2024 bis 24.08.2024
Während dieser Phase können Sie Zulassungsangebote für Ihre Bewerbungen erhalten. Überprüfen Sie in dieser Phase regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach (inklusive Ihres Spam- oder Junk-Ordners) und Ihr Benutzerkonto auf Hochschulstart darauf, ob Sie ein oder mehrere Zulassungsangebot/e oder Zulassungen erhalten haben.
Bitte denken Sie daran, die Priorisierung Ihrer Bewerbung bis zum 22.07.2024 auf hochschulstart.de zu überprüfen, da ab dem 23.07.2024 die nachfolgenden Regelungen greifen und niedriger priorisierte Studienangebote sofort ausscheiden. Eine Änderung der Priorisierung ist zwar grundsätzlich noch bis zum 21.08.2024 möglich. Es kann dann allerdings passieren, dass ein Studienangebot bereits weggefallen ist und somit nicht mehr umpriorisiert werden kann.
Darüber hinaus haben Sie auch noch die Möglichkeit ein Zulassungsangebot aktiv anzunehmen. Wenn Ihnen also ein Zulassungsangebot für eine niedriger priorisierte Bewerbung vorliegt, können Sie dieses Angebot annehmen. Damit scheiden alle anderen Bewerbungen endgültig aus dem Verfahren aus.
Vom 22.08.2024 bis 24.08.2024 ist das Portal von hochschulstart.de gesperrt. In diesem Zeitraum werden die letzten Zulassungen ermittelt und die Ablehnungsbescheide erstellt.
Koordinierungsregeln
Die folgenden Koordinierungsregeln gelten im Zeitraum vom 16.07.2024 bis 24.08.2024:
Regel 1:
- Sie haben nur eine aktive Bewerbung.
- Für diese haben Sie ein Zulassungsangebot erhalten.
⇒ Dieses Zulassungsangebot wird automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
Regel 2:
- Sie haben mehrere aktive Bewerbungen
- Alle Ihre Bewerbungen haben Zulassungsangebote erhalten.
⇒Das Zulassungsangebot für Ihre höchstpriorisierte Bewerbung wird automatisch in eine Zulassung umgewandelt .
⇒ Die anderen Zulassungsangebote scheiden automatisch aus.
Regel 3:
- Sie haben mehrere aktive Bewerbungen
- Mehr als eine Ihrer Bewerbungen hat ein Zulassungsangebot erhalten.
- Mindestens eine Bewerbung hat noch kein Zulassungsangebot.
⇒ Die niedriger priorisierten Zulassungsangebote scheiden automatisch aus.
⇒ Bewerbungen, für die noch kein Zulassungsangebot vorliegt, sowie das am höchsten priorisierte Zulassungsangebot bleiben weiterhin bestehen.
⇒ Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das vorliegende Zulassungsangebot aktiv anzunehmen und hierfür eine Zulassung zu erhalten. In diesem Fall scheiden alle anderen Bewerbungen aus dem Vergabeverfahren aus.
Regel 4:
- Sie haben eine oder mehrere aktive Bewerbungen.
- Bis zum Abschluss der Koordinierungsphase haben Sie noch keine Zulassung erhalten, es liegt jedoch ein Zulassungsangebot vor.
⇒ Das vorliegende Zulassungsangebot wird jetzt automatisch in eine Zulassung umgewandelt.
⇒ Für die anderen Bewerbungen erhalten Sie Ablehnungsbescheide.
Sollten Sie bis zum Abschluss der Koordinierungsphase kein Zulassungsangebot erhalten, ist leider keine Zulassung möglich.
Koordiniertes Nachrückverfahren für das Wintersemester 2024/2025: 25.08.2024 bis 30.09.2024
Falls noch Studienplätze in den DoSV-Studiengängen frei bleiben, wird die TH Köln diese über das koordinierte Nachrückverfahren von hochschulstart.de vergeben.
Bewerber*innen, denen in der Koordinierungsphase kein Studienangebot unterbreitet werden konnte, haben dadurch die Möglichkeit evtl. noch einen Studienplatz zu erhalten. Dafür bewerben Sie sich bitte vom 25.08.2024 bis 27.08.2024 auf hochschulstart.de. Hochschulstart.de wird Sie rechtzeitig über dieses Angebot per Mail informieren. Falls Sie bereits eine oder mehrere Bewerbungen abgegeben haben, prüfen Sie bitte, ob alle Bewerbungen auch jetzt noch weiterhin gelten sollen.
Auch wenn Sie sich bisher noch nicht beworben haben, können Sie sich neu bewerben und nachrangig berücksichtigt werden. Hier haben Sie sogar die Möglichkeit, sich bis zum 30.09.2024 zu bewerben.
Im koordinierten Nachrückverfahren spielt die Priorisierung keine Rolle. Sie können auch hier max. eine Zulassung erhalten.
Weitere Informationen zum Koordinierten Nachrücken und zum Losverfahren in der Studienplatzbörse finden Sie auf der Informationsseite von hochschulstart.de.
Bescheide im DoSV und Einschreibezeitraum
Die TH Köln erstellt die Zulassungsbescheide selbst und stellt Ihnen diese im Campusmanagementsystem der TH Köln unter „Meine Bewerbung“ – „Posteingang“ zur Verfügung. Per Mail informieren wir Sie außerdem darüber, dass ein Dokument im Campusmanagementsystem der TH Köln für Sie vorliegt. Im Zulassungsbescheid erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Einschreibung.
Hinweis für Bewerber*innen über uni-assist: Nachdem uni-assist Ihre Bewerbung an uns weitergeleitet hat, werden wir für Sie einen Account im Campusmanagementsystem der TH Köln anlegen. Dies passiert frühestens Anfang Dezember für das Verfahren zum Sommersemester bzw. frühestens Anfang Mai für das Verfahren zum Wintersemester. Anschließend erhalten Sie die hierfür erforderlichen Informationen per Mail.
Tipp: Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr gesamtes E-Mail-Postfach einschließlich der Junk-/Spam-Ordner auf E-Mails von Hochschulstart und der TH Köln.
Zeitpunkt der Versendung: Zum Vergabeverfahren zum Sommersemester werden die Zulassungsbescheide von Ende Januar bis Ende Februar erstellt und die Ablehnungsbescheide Ende Februar. Zum Vergabeverfahren für das Wintersemester werden die Zulassungsbescheide von Ende Juli bis Ende August erstellt und die Ablehnungsbescheide Ende August.
Einschreibezeitraum: Bei einer Online-Einschreibung haben Sie ca. eine Woche nach Zustellung des Zulassungsbescheides Zeit, Ihre Einschreibeunterlagen einzusenden. Die genauen Daten für Ihre Einschreibung finden Sie im Zulassungsbescheid. Deshalb kontrollieren Sie Ihr Mailpostfach, inkl. Junk bzw. Spam-Ordner sowie Ihren Account im Campusmanagementsystem der TH Köln in diesem Zeitraum regelmäßig,
Die Einschreibung müssen Sie in dem genannten Zeitraum wahrnehmen. In begründeten Einzelfällen können wir den Einschreibezeitraum verlängern. Aber auch in diesem Fall ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist bei uns melden. Nach Ablauf der Einschreibefrist ist keine Einschreibung mehr möglich.
Die Ablehnungsbescheide werden im DoSV immer von hochschulstart.de erstellt. Nach der Koordinierungsphase werden diese im DoSV-Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
Rückstellung:
Studieninteressierte mit einer Zulassung, die einen Dienst antreten (Bundeswehr- oder Freiwilligendienst) können Ihre Zulassung im DoSV-Bewerbungsportal rückstellen und zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen. Dies ist nur möglich, solange ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung vorliegt, d.h. bis zum Ablauf der Einschreibefrist.