Bewerbungsfristen
Bachelorstudiengänge
Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge:
Für das erste Fachsemester endet die Bewerbungsfrist für das
- Sommersemester am 15. Januar eines jeden Jahres
und für das - Wintersemester am 15. Juli eines jeden Jahres
Bei dieser Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Tag des Einganges bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels (auch bei hochschulstart.de-Bewerbungen zu beachten).
Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge
Für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge wird die Bewerbungsfrist ggf. verlängert (siehe Studienangebot).
Masterstudiengänge
Bitte beachten Sie, dass Masterstudiengänge individuelle Bewerbungsfristen haben. Informieren Sie sich hierüber bitte in unserem Studienangebot.