Anerkennung von Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen
Von Studierenden an anderen deutschen oder ausländischen Hochschulen erbrachte Prüfungsleistungen können als Leistungen im Bachelor-Studiengang Bauingenieurwesen anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung ist der Prüfungsausschuss.
Leistungen, die in vergleichbaren Studiengängen deutscher Hochschulen erbracht wurden, können i. d. R. anerkannt werden, wenn die fachlichen Inhalte und die Anforderungen vergleichbar sind.
Erbrachte Leistungen in anderen Studiengängen an deutschen Hochschulen sowie im Ausland erbrachte Leistungen können ebenfalls anerkannt werden. Zur Prüfung des Antrages kann der Prüfungsausschuss ggf. den für das Fach zustängigen Dozenten hinzuziehen. Zur Klärung der Vergleichbarkeit von Leistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht wurden, kann evtl. die Einschaltung der Kultusministerkonferenz mit ihrer "Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen" in Bonn erforderlich sein.