Unterlagen
Sie haben Ihren Auslandsaufenthalt erfolgreich hinter sich gebracht? Wir hoffen, dass Sie während Ihrer Zeit im Ausland wertvolle Erfahrungen sammeln konnten. Nach Ihrer Rückkehr gilt es nun einige Nachbereitungen zu treffen und je nach Programm entsprechende Abschlussunterlagen einzureichen.
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Erasmus+ Praktikum
Die folgenden Unterlagen vervollständigen Sie bitte bis spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Erasmus+ Praktikums. Erst nach Vorlage aller Unterlagen können wir Ihnen die zweite Erasmus+ Förderrate auszahlen. Sollten die Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen, muss der gesamte Mobilitätszuschuss zurückgefordert werden.
- Das Traineeship Certificate - Learning Agreement Teil 3: "After the Mobility" in Mobility Online hochladen.
- Einen ausführlichen Abschlussbericht als PDF-Version im Online-Bewerbungsportal hochladen. Darin schildern Sie bitte auf maximal vier Seiten Ihre Erfahrungen zu den Themen Vorbereitung, Planung, Organisation und Bewerbung für das Praktikum, zur Unterkunft, zu den Praktikumsaufgaben, zum Alltag und Freizeit sowie ein persönliches Fazit.
- Alle Studierenden die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme den EU-Online-Survey auszufüllen. Einen entsprechenden Link bekommen Sie nach Abschluss des Praktikums automatisch zugeschickt. Bitte beachten Sie unbedingt diese E-Mail und die in Ihrer Mail genannte Eingabefrist.
Erasmus+ Studium
Die folgenden Unterlagen laden Sie bitte spätestens vier Wochen nach Abschluss Ihres Erasmus+ Studien Semesters in Mobility Online hoch. Sollten die Dokumente nicht rechtzeitig vorliegen, kann es zu einer Einbehaltung bzw. Rückforderung des Erasmus+ Mobilitäszuschuss kommen.
- ausführlicher Erfahrungsbericht - In dem Bericht schildern Sie bitte auf maximal vier Seiten Ihre Erfahrungen zu den Themen Vorbereitung, Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule, Unterkunft, Studium an der Gasthochschule, Alltag und Freizeit sowie ein persönliches Fazit.
- Den Letter of Confirmation reichen Sie bitte im Original mit Unterschrift und Stempel der Partnerhochschule bei uns ein. Beachten Sie, dass keine Änderungen mit TippEx akzeptiert werden.
- Den online auszufüllenden Fragebogen der EU (EU Survey) Einen entsprechenden Link bekommen Sie nach Abschluss des Auslandssemesters automatisch zugeschickt. Bitte beachten Sie unbedingt diese E-Mail und die in Ihrer Mail genannte Eingabefrist.
Folgende Unterlagen müssen spätestens bis zum 31.03. bzw. 31.08. bei uns eingegangen sein, die Bearbeitung und Erstellung liegt nicht nur in Ihrer Hand, Sie sind jedoch verantwortlich dafür, diese innerhalb der Fristen zu erhalten:
- Das Transcript of Records wird Ihnen von der Gasthochschule ausgestellt. Sie können dieses als Kopie/Scan in Mobility Online hochladen. Wenn das Transcript of Records direkt von der Partnerhochschule an das Referat für Internationale Angelegenheiten geschickt wird, werden Sie per E-Mail von uns darüber benachrichtigt.
- Learning Agreement - Teil 3: "After the Mobility" muss in Mobility Online hochgeladen werden.
- Antrag an den Prüfungsausschuss für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen. Nicht in jeder Fakultät erfolgt die Anerkennung automatisch nach Ihrer Rückkehr. Informieren Sie sich über die einzelnen Schritte bitte frühzeitig bei dem Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät.
PROMOS
Nach Abschluss Ihres durch ein PROMOS-Stipendium geförderten Auslandsaufenthaltes reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Referat für Internationale Angelegenheiten ein:
- Ihren ausführlichen Erfahrungsbericht laden Sie bitte als PDF-Dokument in Mobility Online hoch.
- Eine Bescheinigung über den Auslandsaufenthalt (Studium = Notenspiegel der ausländischen Hochschule, Praktikum = Bestätigung der Praktikumsstelle, Summer School/Sprachkurse = Teilnahmebescheinigung) senden Sie parallel per E-Mail an Jörg Schmitz-Michiels.