Anerkennung von Studienleistungen
Studienleistungen, die Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes erbracht haben, können in der Regel nach ihrer Rückkehr für Ihr Studium an der TH Köln angerechnet werden. Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt jedoch nicht automatisch.
Der Anerkennungsprozess von im Ausland erbrachten Studienleistungen wird an der TH Köln in den jeweiligen Fakultäten oder Instituten eigenständig geregelt. Um eine reibungslose Anerkennung gewährleisten zu können, sollten Sie bereits vor Ihrer Abreise die Anerkennungsfragen mit den Fachkoordinator*innen oder Prüfungsausschussvorsitzenden Ihrer Fakultät geklärt und sich über die genauen Anrechnungsmöglichkeiten informiert haben. Es empfiehlt sich, die getroffenen Vereinbarungen in einem Learning Agreement schriftlich festzuhalten. Lesen Sie hierzu auch die Informationen zur Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes.
Nach Abschluss Ihres Auslandsstudiums erhalten Sie von Ihrer Gasthochschule einen Notennachweis, ein sogenanntes Transcript of Records (ToR). Das ToR wird Ihnen entweder vor Ihrer Abreise ausgehändigt oder einige Woche später per Post oder E-Mail zugeschickt. Häufig wird das ToR auch an das Referat für Internationale Angelegenheiten der TH Köln geschickt. Sollte dies der Fall sein, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und sie über den Eingang des ToR informieren.
Anerkennung des Auslandssemesters
„Eigentlich habe ich damit gerechnet, dass sich mein Studium durch das Auslandssemester verlängert. Aber meine Leistungen aus dem Ausland wurden mir zu 100 Prozent anerkannt.“
- Anerkennung und Anrechnung im Studium Eine Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Das Transcript of Records reichen sie anschließend zusammen mit dem vor Ihrer Abreise erstellten Learning Agreement beim Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät oder Ihres Institutes ein. Es steht Ihnen frei, ob Sie alle oder nur einen Teil der im Ausland erbrachten Studienleistungen anerkannt bekommen möchten. Der Prüfungsausschuss entscheidet anschließend über die Anerkennung der erbrachten Studienleistungen und veranlasst die Eintragung Ihrer Noten.