Blended Intensive Programmes (BIP)
Mit der Erasmus+ Programmgeneration 2021-2027 wurde die neue Mobilitätslinie Blended Intensive Programmes zur Förderung von gemeinsam entwickelten Lehrprojekten eingeführt. Das neue Format soll einen kurzen Studien- bzw. Fortbildungsaufenthalt im Ausland ermöglichen, der im Rahmen einer gemeinsam angebotenen Veranstaltung mehrerer europäischer Hochschulen durchgeführt wird.
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Ein zentrales Element der BIPs ist die verpflichtende virtuelle Komponente, die eine inhaltliche Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung der kurzen Mobilitätsphase ermöglicht.
Das neue Format soll ermutigen, mit Kolleginnen und Kollegen im Ausland Lerneinheiten zu konzipieren, die bisher wenig Erfahrung mit dieser Form der Zusammenarbeit gesammelt haben. Zugleich bietet das Format auch einen möglichen Zugang zur Auslandserfahrung für Studierende, denen längere Auslandsaufenthalte aus unterschiedlichen Gründen gegebenenfalls nicht möglich sind.
Voraussetzungen (Mindestkriterien zur Bewilligung von Mobilitätsmitteln)
- Zusammenarbeit von mindestens 3 europäischen Hochschulen (Inhaber einer Erasmus Charta of Higher Education) aus 3 unterschiedlichen Programmländern zur
- Entwicklung einer innovativen Veranstaltung für Studierende und/oder Mitarbeiter*innen, die sich neben
- einer virtuellen Phase (undefinierte Dauer)
- in einem der Länder, in denen die teilnehmenden Hochschulen angesiedelt sind, zu einer physischen Lernphase von mindestens 5 bis maximal 30 Tagen treffen.
- Während des Präsenztreffens müssen mindestens 15 Teilnehmer*innen angereist sein, es muss also mindestens 15 mobile Lernende geben, die sich variabel aus folgenden Zielgruppen zusammensetzen können: Studierende (SMS) denen am Ende des Projektes mindestens 3 ECTS an ihrer Heimatinstitution anerkannt werden sowie Angestellte der Hochschule in einer Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT).Die ECTS müssen am Ende des BIPs in Form eines Transcript of Records, oder eines inhaltlich ähnlichen Dokuments, bescheinigt werden.
- Idealerweise ist ein BIP in das Curriculum der teilnehmenden Lernenden integriert. BIPs können Teil der bereits existierenden Lehrpläne der Hochschulen sein oder diese sinnvoll ergänzen.
TH Köln als entsendende Hochschule
Ein BIP wird von einer Partneruniversität in einem europäischen Programmland koordiniert, während die TH Köln als Partneruniversität daran teilnimmt und mobile Studierende und Personal zum BIP entsendet.
Die Teilnehmenden der TH Köln können einen Mobilitätszuschuss als Unterstützung für ihre Teilnahme am Programm beantragen.
Der Antrag für die Teilnahme an einem BIP im Ausland muss vom Fachbereich für die Gruppe jeweils bis zum 01.12. oder 01.06. mit mindestens 3 Monaten Vorlauf zum geplanten BIP für das darauffolgende Semester beim Referat für Internationale Angelegenheiten gestellt werden.
Im Falle einer Genehmigung müssen die administrativen Bedingungen des Programms eingehalten werden (wie z.B. Learning Agreement, Certificate of Attendance, Transcript of Records).
Förderung für studentische Teilnehmer*innen
Mobilitätsdauer | Wieviel | Mögliche Top-Ups |
---|---|---|
Tag 1 - 14 | 79,-€/Tag | Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen* erhalten einmalig 100,-€ zusätzlich. |
Tag 15 - 30 | 56,-€/Tag | Teilnehmer*innen mit geringeren Chancen* erhalten einmalig 150,-€ zusätzlich. |
Nachhaltiges Reisen |
bis zu vier zusätzliche Fördertage. |
*Studierende und Graduierte mit geringeren Chancen* erhalten bei der short-term mobility Reisekostenzuschüsse (s. Reisekosten für Hin- und Rückfahrt)
* Im Projekt 2023:
• Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
• Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
• Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
• erwerbstätige Studierende
Eine Übersicht der Reisekostenzuschüsse finden Sie auf den Seiten des DAAD.
Förderung für Lehrende und Mitarbeiter*innen
Die Förderraten (Tagegelder und Reisekostenpauschale) finden Sie hier.
TH Köln als durchführende Hochschule
Die koordinierende Hochschule trägt die Hauptverantwortung für die Organisation, den Antragsprozess und die Verwaltung eines BIPs und erhält dafür finanzielle Unterstützung in Form von OS-Mitteln (Organisationsmittel). In den meisten Fällen ist die koordinierende Hochschule auch Gastgeber.
Wie können Sie sich bewerben?
Wenn Sie Interesse haben ein BIP durchzuführen, können Sie sich beim Referat für Internationale Angelegenheiten bis zum 31. Januar jeden Jahres für die Fördermittel bewerben.
Das Referat für Internationale Angelegenheiten beantragt Organisationsmittel (OS) für das BIP dann im Februar im Antrag KA131.
Wie wird das BIP finanziert?
Die Höhe der OS-Summe richtet sich nach der geplanten Anzahl an mobilen Teilnehmenden, die bei mindestens 15 liegt und bei maximal 20 Personen gedeckelt ist.
Pro mobilem Teilnehmenden stehen den Hochschulen € 400 zu, das bedeutet, mindestens erhält ein förderfähiges BIP € 6.000, maximal € 8.000 als OS.
Eine Aufwandspauschale bleibt dem Referat für Internationale Angelegenheiten für administrative Zwecke reserviert, während der verbleibende Betrag dem jeweiligen Fachbereich zur Verfügung steht.
Die OS-Mittel können für verschiedene Zwecke im Rahmen der Programmvorbereitung und -durchführung und der allgemeinen Verwaltung des BIPs eingesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen diese Mittel das Programmmanagement und können beispielsweise für Personalkosten wie studentische Hilfskräfte, Material, Raumkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Bewirtung (anteilig), Aktivitäten etc. verwendet werden.