„Im Zweifel auch für den Hass?“: Kölner Mediensymposium mit EuGH-Richter und Google-Manager
Die Meinungsvielfalt im Internet ist grenzenlos, inklusive Hetze und bewusster Falschmeldungen. Wie es um die Meinungsfreiheit im Netz und ihre Grenzen bestellt ist, diskutiert die Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln bei ihrem 8. Kölner Mediensymposium unter dem Titel "Im Zweifel auch für den Hass?" am Dienstag, 13. Juni 2017, um 17.00 Uhr auf dem Campus Südstadt, Ubierring 48.
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Redner sind unter anderem Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Union, Dr. Arnd Haller, Leiter Recht von Google Nordeuropa, sowie Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern. Der Eintritt ist frei.
"Die Meinungsfreiheit genießt besonderen Schutz, natürlich auch im Netz. Die Verbreitung von Hass und bewusst verzerrende Falschmeldungen strapazieren allerdings die Grenzen dieser Freiheit. Wir möchten mit unseren Gästen diskutieren, auf welchem Wege der Staat kontrollierend eingreifen kann oder muss", erläutert Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle. Fragen sind unter anderem, ob der Staat die Sozialen Medien ähnlich beaufsichtigen muss wie den Rundfunk oder ob er meinungsrelevante Inhalte in Sozialen Medien unkontrolliert lassen darf. Ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz des Bundes der richtige Weg oder sind die Länder als Medienregulierer gefragt? "Über allem steht die Frage, ob der Satz: ‚Im Zweifel für die Meinungsfreiheit‘ auch im Netz noch gültig ist", so Schwartmann.
Das 8. Kölner Mediensymposium wird gemeinsam von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln, der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) und der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) organsiert.
Programm
Begrüßung
- Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern und Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e. V. (DGG)
Impulsvorträge
- „Die Regulierung der Meinungsfreiheit im Netz“: Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln und Vorsitzender der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. (GDD)
- „Die Regulierung Sozialer Medien im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“: Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM)
- „Warum das Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht Hass bekämpft, sondern die Meinungsfreiheit einschränkt“: Dr. Arnd Haller, Leiter Recht von Google Nordeuropa
Podiumsdiskussion
- Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Kammerpräsident am Gerichtshof der Europäischen Union
- Dr. Arnd Haller
- Prof. Dr. Günter Krings
- Dr. Tobias Schmid
- Prof. Dr. Rolf Schwartmann
- Marie-Teresa Weber, Bereichsleiterin Verbraucherrecht & Medienpolitik der bitkom
Moderation
- Dr. Christian-Henner Hentsch, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht der TH Köln
Juni 2017