Curriculum 4.0

Lehr- und Lernkonzepte
Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln

Datenschutz und Barrierefreiheit lassen wir jetzt erst mal weg!?

Vortrag, 09. November 2021

Ein Vortrag von Prof.in Dr.in Isabel Zorn, Institut für Medienforschung und Medienpädagogik der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften zu den Herausforderungen an digitalisierte Bildungsangebote im demokratischen Rechtsstaat.

Auf einen Blick

Datenschutz und Barrierefreiheit lassen wir jetzt erst mal weg!? - Herausforderungen an digitalisierte Bildungsangebote im demokratischen Rechtsstaat.

Vortrag

Wann?

  • 09. November 2021
  • 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr
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Das Kolloquium findet online per Zoom statt, eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Meeting-ID: 426 611 3475
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Bei dem Kolloquium 4.0 werden die Vorträge aufgezeichnet, aber nicht die anschließenden Diskussionen.


Datenschutz und Barrierefreiheit lassen wir jetzt erst mal weg!? - Herausforderungen an digitalisierte Bildungsangebote im demokratischen Rechtsstaat.

Abstract

Der Einsatz digitale Technologien in Einrichtungen der Kindheitsbildung, Schule, non-formalen Bildung und Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit bedarf – anders als der private Einsatz – der Prüfung besonderer Anforderungen. Hier sind insbesondere Gesetze und Verpflichtungen zu berücksichtigen, z.B. Schulgesetze, Geheimhaltungspflichten, Datenschutz, Chancengleichheit. Dies ist oftmals während der in Eile erfolgten Anschaffungen zur Corona-Pandemie nicht ausreichend erfolgt.

Bei vielen digitalen Anwendungen fallen allerdings zum einen vielfältige Daten an, mit denen Profile und Vorhersagen über Adressat*innen und Fachkräfte der Sozialen Arbeit erstellt weden können. Zum anderen sind nicht alle Technologien für Alle gleich gut zugänglich. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sowie dem Gebot der Chancengleichheit gilt es für Fachkräfte und Verantwortliche, nicht nur medienpädagogische Perspektiven in den Blick zu nehmen, sondern sowohl Privatheits-, Überwachungs- und Datenschutzfragen zu adressieren als auch Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Einmal auf die Schnelle eingeführte Tools durch andere zu ersetzen, stößt regelmäßig auf große Widerstände und benötigt erneute mühsame Change-Prozesse. Es zeigt sich zunehmend ein diskursiver Streit, der im Beitrag untersucht werden soll. Darf mit dem Argument der zügigen Erreichbarkeit Vieler aber eine Vernachlässigung von Datenschutz und Barrierefreiheit erfolgen? Die rechtlichen Grundlagen werden erläutert. Diese dürfen nicht übertreten werden. Ansätze zur Öffnung der Angebote für Alle durch eine geeignete Softwareauswahl werden vorgestellt. Der Beitrag analysiert Argumentationen innerhalb dieses Spannungsfeld und diskutiert Lösungsansätze.

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