Bildungsförderung und -finanzierung für Unternehmen und Arbeitgeber*innen
Sie möchten Ihren Angestellten eine berufliche Weiterbildung ermöglichen? Finden Sie hier Informationen zu Bildungsförderung und steuerlichen Begünstigungen für Unternehmer*innen.
Von beruflicher Weiterqualifizierung profitieren beide: Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber*in. Doch Weiterbildungen sind immer auch eine finanzielle Investition, die gut überlegt sein will. Sie denken darüber nach, Ihren Angestellten die Teilnahme an einer entsprechenden Bildungsmaßnahme zu gewähren?
Dann informieren Sie sich hier über Förderungen und steuerliche Begünstigungen, die Sie bei Ihrem Vorhaben unterstützen können.
FÖRDERUNGEN VOM BUND
1. Erstattung der Lehrgangskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
Der Staat fördert die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten, indem er Lehrgangskosten – je nach Betriebsgröße – teilweise oder vollständig erstattet. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zu erhalten. Für diese Förderungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So sollte die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 120 Stunden umfassen und von einem zugelassenen Träger angeboten werden.
Mehr Informationen zum Programm „WEITER.BILDUNG! – die Qualifizierungsoffensive“ der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier.
2. Berufliche Weiterbildung und Kurzarbeit
Ab dem 1. Januar 2022 werden Betrieben für sich in Kurzarbeit befindende und sich gleichzeitig beruflich weiterbildende Beschäftigte 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Zusätzlich können die Lehrgangskosten bezuschusst werden. Voraussetzungen hierfür sind, dass die Bildungsmaßnahme mindestens einen zeitlichen Umfang von 120 Stunden vorsieht und Maßnahme sowie Träger zugelassen sind. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße werden zwischen 15 und 100 Prozent erstattet. Ausnahme: Maßnahmen, die auf ein nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten. Hier können keine Lehrgangskosten erstattet werden.
Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Bezuschussung von Lehrgangskosten nach § 106a SGB III endet spätestens am 31. Juli 2023.
Mehr Informationen zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und zur Bezuschussung während der Kurzarbeit gibt es hier.
FÖRDERUNGEN DER LÄNDER
1. Bildungsschecks in NRW
Betriebe in NRW mit bis zu 249 Beschäftigten können jährlich bis zu zehn Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden erhalten. Mehr Infos dazu hier.
Auch in anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, Förderschecks in Anspruch zu nehmen. Mehr Infos dazu hier.
2. Bildungsurlaub
In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub (in manchen Bundesländern auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit bezeichnet). Sie als Arbeitgeber*in stellen Ihre Mitarbeiter*innen zusätzlich zum regulären Urlaubsanspruch für bis zu fünf Tage im Jahr bezahlt frei. Lehrgangs- und Fahrtkosten sowie Ausgaben für Arbeitsmittel wie Fachliteratur übernimmt der*die Angestellte selbst.
Mehr Infos zum Bildungsurlaub gibt es hier.
MÖGLICHKEITEN DER FINANZIERUNG
1. Gemeinsame Finanzierung
Ein beliebtes Modell der Weiterbildungsfinanzierung: Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in übernehmen die Kosten nach Absprache gemeinsam, da beide von der Erlangung neuer Kenntnisse und Handlungskompetenzen profitieren.
2. Zeitliche Freistellung für Weiterbildungsmaßnahmen
Arbeitgeber*innen sind in der Regel nicht verpflichtet, die Kosten für eine Weiterbildung zu zahlen. Vor allem dann, wenn die Bildungsmaßnahme nicht in direktem Zusammenhang mit den im Beschäftigungsverhältnis ausgeübten Tätigkeiten steht, müssen Angestellte die Kosten oft selbst tragen. Sie als Arbeitgeber*in können Ihren Mitarbeiter*innen aber auch auch auf andere Art und Weise entgegenkommen. Beispielsweise, indem Sie sie für Weiterbildungsmaßnahmen für einen gewissen Zeitraum von der Arbeit freistellen.
STEUERLICHE BEGÜNSTIGUNGEN
Als Unternehmer*in können Sie die Kosten für die berufliche Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Hierbei können die Teilnahmegebühren zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Bei weiteren Kosten wie Reisekosten, Verpflegung, Arbeitsmittel usw. gelten die gesetzlichen Pauschalen.
Mehr Infos zu steuerlichen Begünstigungen für Arbeitgeber*innen und Unternehmen gibt es zum Beispiel hier.