Studiengangsleitung

Prof. Dr. Sven Schäfer

Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften (WI)

Prof. Dr. Volker Mayer

Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften (WI)

Studiengangsbetreuung

Katharina Sitter

Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Schmalenbach Institut für Wirtschaftswissenschaften (WI)

  • Campus Südstadt
    Claudiusstraße 1
    50678 Köln
  • Telefon+49 221-8275-5485

Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen (Master) – Studieninhalte

Der Studiengang Wirtschaftsprüfung, Steuern, Recht und Finanzen vermittelt zum einen die Kenntnisse und Fähigkeiten, die dem Berufsprofil des Wirtschaftsprüfers entsprechen, und qualifiziert zum anderen für verantwortliche Tätigkeiten und Führungspositionen im Finanzbereich von Unternehmen, dem Ressort des Chief Financial Officers (CFO).

Inhalte & Schwerpunkte

Der Masterstudiengang vertieft und erweitert ein wirtschaftswissenschaftliches,
juristisches oder wirtschaftsjuristisches Erststudium (Staatsexamen, Bachelor oder Diplom), insbesondere in den Fachgebieten Steuern, Prüfungswesen, externes Rechnungswesen, Controlling und Recht. Die Studierenden können im Rahmen des forschungsorientierten und dennoch praxisnahen Masterstudiums Kompetenzen erwerben, die sie befähigen, komplexen beruflichen Herausforderungen in den kaufmännischen, steuerlichen und juristischen Funktionen bzw. Unternehmensbereichen - wie in- und externem (Konzern-) Rechnungswesen, Steuern, Corporate Finance und Unternehmensbewertung, Recht, Mergers and Acquisitions (M&A) und Risikomanagement - auf der Basis eines fundierten betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Wissens zielorientiert zu begegnen. Außerdem werden die Studierenden für den Eintritt in die Wirtschaftsprüfung, Steuer-, Unternehmens- und Sanierungsberatung sowie Insolvenzverwaltungausgebildet. Die Studierenden werden gezielt auf die Steuerberater- und Wirtschaftsprüferexamina vorbereitet. Ein Auslandssemester ist nicht vorgesehen; außerhalb dieses Studiengangs abgelegte Prüfungsleistungen können wegen der Besonderheit des § 13b WPO nicht angerechnet werden.

Eingangskompetenzprüfung

Die Eingangskompetenzprüfung dient der Überprüfung und Sicherstellung eines
einheitlichen Eingangsniveaus der Studienbewerber in den Gebieten Angewandte
Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre und Recht und kann sich auf folgende
Prüfungsgebiete erstrecken:

  • Angewandte Betriebswirtschaftslehre (Kosten- und Leistungsrechnung, Planungs- und Kontrollinstrumente, Unternehmensführung und Unternehmensorganisation, Unternehmensfinanzierung sowie Investitionsrechnung, einschließlich methodischer Problemstellungen der externen Rechnungslegung der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung)
  • Volkswirtschaftslehre (Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik,
    Grundzüge der Finanzwissenschaft)
  • Wirtschaftsrecht (Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich Grundzüge des
    Arbeitsrechts und Grundzüge des internationalen Privatrechts, insbesondere
    Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht; Handelsrecht, insbesondere Handelsstand und -geschäfte einschließlich internationalem Kaufrecht; Gesellschaftsrecht wie  Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften; Recht der verbundenen Unternehmen; Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarktrechts; Umwandlungsrecht; Grundzüge des Insolvenzrechts; Grundzüge des Europarechts.)

Die Eingangskompetenzprüfung findet im Laufe des ersten Semesters statt; die
Anmeldung erfolgt beim Prüfungsamt.

Die Prüfung wird in schriftlicher Form mit einer Dauer von 120 Minuten abgenommen.
Von den Studierenden wird erwartet, die entsprechenden Zusatzprüfungen
(Eingangskompetenzprüfung) abzulegen, was Teil einer Qualitätssicherung im
Studiengang ist. ECTS werden hierfür nicht vergeben.

Studienfächer

Das Studium deckt alle praxisnahen Fachgebiete in den Bereichen der Volks- und
Betriebswirtschaftslehre, Steuerlehre und Rechtswissenschaft ab. Das Studienangebot
entspricht den Vorgaben des § 4 Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) vom
1. Januar 2008. Die Vorlesungen werden auf Deutsch gehalten. Ein Nachweis
fremdsprachlicher Kenntnisse ist nicht erforderlich.

Die Module des Studiengangs umfassen die Bereiche Steuern (16 Semesterwochenstunden), Prüfungswesen (14 Semesterwochenstunden), Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre (22 Semesterwochenstunden) und Recht (12 Semesterwochenstunden).

Abschlussarbeit

Im vierten Semester wird die Abschlussarbeit angefertigt.

Anrechnung von Studienleistungen nach § 13b WPO

Als herausragende Besonderheit beabsichtigt der Masterstudiengang die Anrechnungsmöglichkeiten für eine spätere verkürzte Ablegung des Wirtschaftsprüfer- Examens (§ 13b WPO). Durch Anrechnung der Prüfungsleistungen (reguläre Modulprüfungen im Studiengang) in den Prüfungsgebieten „Angewandte Betriebswirtschaftslehre/ Volkswirtschaftslehre“ und/ oder „Wirtschaftsrecht“ werden
„automatisch“ drei von sieben Klausuren bzw. zwei von vier Prüfungsgebieten des
Wirtschaftsprüfer-Examens in das Studium vorverlagert.

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