Versicherungsrecht (Master) – Inhalte, Studienverlauf und Lernziele
Der Abschluss Master of Laws (LL.M.) qualifiziert für spezialisierte Aufgabenstellungen sowie Führungsaufgaben in allen Branchen mit versicherungsrechtlichem Bezug, zum Beispiel in Rechts- und Fachabteilungen von Versicherungs- oder Industrieunternehmen, Unternehmensberatungen oder Verbänden sowie Rechtsanwaltskanzleien.
Rechtsanwält:innen erwerben mit dem Abschluss zugleich die theoretischen Voraussetzungen für den Fachanwalt/die Fachanwältin Versicherungsrecht. Fachanwälte/Fachanwältinnen für Versicherungsrecht haben die Möglichkeit eines verkürzten Studiums zum LL.M.
Der Studiengang gliedert sich in neun Module, die auf drei Semester verteilt sind. Er schließt mit einer Masterthesis ab. In den ersten zwei Semestern sind jeweils vier Module zu absolvieren. Im dritten Semester sind Modul 9 und die Masterthesis vorgesehen.
Die Module 1 bis 8 sind zu Weiterbildungszwecken einzeln buchbar. Sie schließen nach erfolgreich bestandener Prüfung dann mit einem Hochschulzertifikat ab.
Modul 1: Versicherungsvertragsrecht
Die Absolvent:innen können komplexe versicherungsrechtliche Sachverhalte sowohl auf dem Gebiet des europäischen wie des deutschen Versicherungsrechts (etwa aus den Bereichen des Obliegenheiten- oder Prämienrechts) analysieren und bewerten und auf ihre Praxisrelevanz überprüfen. Hierfür ziehen sie die einschlägige Literatur zum allgemeinen Teil des VVG zurate, hinterfragen diese kritisch und setzen sie in Bezug zu Urteilen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts.
Modulinhalte:
Deutsches Versicherungsvertragsrecht, insbesondere
- Beratungs- und Informationspflichten
- gesetzliche und vertragliche Obliegenheiten
- Herbeiführung des Versicherungsfalls
- Rettungspflichten und Rettungskostenersatz.
- Internationales Versicherungsvertragsrecht
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Peter Schimikowski
Modul 2: Recht des Versicherungsvertriebs
Die Absolvent:innen können die wesentlichen gesetzlichen und sonstigen Regelungen des Vermittlerrechts fallbezogen eigenständig beurteilen und anwenden, indem sie
- die gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten in Bezug auf den jeweiligen Vertriebsweg analysieren und bewerten
- die Besonderheiten verschiedener Vertriebsformen einschätzen
- selbstständige Lösungen für Inhalt und Umfang der Verbraucherinformation, Intensität der Beratung und Gestaltung der Beratungsdokumentation erarbeiten
- bestehende Formen kritisch und ethisch reflektiert hinterfragen und optimieren und/oder Vorgänge im Hinblick auf ein mögliches Haftungsrisiko untersuchen und dieses rechtlich bewerten, um die verschiedenen Vertriebswege, namentlich im digitalen Bereich, auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
Modulinhalte:
- Allgemeine Grundlagen des Versicherungsvertriebs
- Herausforderungen der Digitalisierung des Versicherungsvertriebs
- Aktuelle Entwicklungen im Versicherungsvertriebsrecht
- Relevante Regelung der Gewerbeordnung
- Beratungs- und Dokumentationspflichten
- Vertretungsmacht
- Sonstige relevante Regelungen
- Recht der Versicherungsmakler*innen – IDD
- Haftungsrisiken im Versicherungsvertrieb
- Grundzüge des Handelsvertreterrechts
- Aufsichtsrechtliche Anforderungen an den Versicherungsvertrieb
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Simon Heetkamp
Modul 3: Recht der Sachversicherung
Die Absolvent:innen sind in der Lage, die Details der einschlägigen Klauselwerke unternehmensübergreifend einzuordnen, auf ihre Stärken und Schwächen hin zu analysieren und gegebenenfalls durch eine Neugestaltung der vertraglichen Regelungen wirtschaftlich und rechtlich zuverlässig zu optimieren. Mit den erworbenen Kompetenzen treffen die Absolvent:innen in Schadenfällen rechtssichere sowie wirtschaftlich und ethisch vertretbare Entscheidungen.
Modulinhalte:
- Gebäude- und Hausratversicherung
- Kaskoversicherung
- Kredit-, Kautions-, Vertrauensschadenversicherung
- Transportversicherung
- Elementarschadenversicherung
- All-Risk-Deckung
- Bauleistungsversicherung
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Karl Maier
Modul 4: Konfliktlösung bei versicherungsrechtlichen Streitigkeiten
Die Absolvent:innen sind in der Lage, in versicherungsrechtlichen Streitfällen eine Form der Konfliktlösung auszuwählen, die im konkreten Fall besonders erfolgsversprechend ist (Mediation, Schiedsverfahren, Ombudsmann, Gerichtsverfahren), um eine möglichst rasche, einvernehmliche und kostengünstige Regelung zu finden. Zudem können sie einzelne Formen der Konfliktlösung (insbesondere die Mediation) unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Besonderheiten weiterentwickeln.
Modulinhalte:
- Zivilprozessordnung
- Moot Court
- alternative Formen der Streitbeilegung, u.a. Mediation
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Karl Maier
Modul 5: Recht der Personenversicherung
Die Absolvent:innen sind in der Lage, die Details der einschlägigen Klauselwerke unternehmensübergreifend einzuordnen, auf ihre Stärken und Schwächen hin zu analysieren und gegebenenfalls durch eine Neugestaltung der vertraglichen Regelungen wirtschaftlich und rechtlich zuverlässig zu optimieren. Mit den erworbenen Kompetenzen treffen die Studierenden in Schadenfällen rechtssichere sowie wirtschaftlich und ethisch vertretbare Entscheidungen.
Modulinhalte:
- Private Unfallversicherung
- Lebensversicherung
- Private Krankenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Karl Maier
Modul 6: Recht der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung
Die Absolvent:innen können die relevanten haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlagen zur Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung auf versicherungsrechtliche Relevanz prüfen. Sie sind in der Lage, die Inhalte der einschlägigen Bedingungswerke sowohl für private wie gewerbliche und industrielle Risiken unternehmensübergreifend einzuordnen, auf ihre Stärken und Schwächen hin zu analysieren und gegebenenfalls durch eine Neugestaltung der vertraglichen Regelungen zu optimieren.
Modulinhalte:
- Kraftfahrthaftpflichtversicherung
- Allgemeine Haftpflichtversicherung (Privat-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisikoversicherung)
- Rechtsschutzversicherung
- Additiv: Internationale Programme, Cyber
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Peter Schimikowski
Modul 7: Versicherungsunternehmens- und -aufsichtsrecht
Die Absolvent:innen sind in der Lage, unternehmerische Fragestellungen, Anforderungen und Risiken zu erkennen, im Kontext der Rechtsregeln zu bewerten und eigene Positionen und Gestaltungsoptionen zu entwickeln. Sie können eigenständig rechtliche Antworten und Lösungen zu den Fragestellungen erarbeiten und Entscheidungsvorschläge erstellen.
Modulinhalte:
- Versicherungsspezifische Themen des Unternehmensrechts:
- Aktienrecht
- Versicherungsaufsichtsrecht
- Rechnungslegung
- Steuern
- Unternehmensbewertung, M&A-Prozess
- Additiv: D&O, Financial Lines
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Jochen Axer
Modul 8: Prüfung und Gestaltung von Versicherungsbedingungen
Die Absolvent:innen können Bedingungswerke im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, rechtliche Zulässigkeit und ethische Angemessenheit prüfen. Sie sind in der Lage, die Klauselwerke zu analysieren und Produktverbesserungen insbesondere im Hinblick auf Angemessenheit und Transparenz zu entwerfen.
Modulinhalte:
- Recht der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Produktentwicklung
Modulverantwortlicher: Prof. Dr. Peter Schimikowski
Modul 9: Anglo-American Insurance Law (inkl. einwöchigem Studienaufenthalt an der University of Limerick)
Die Absolvent:innen können englischsprachige Versicherungsverträge auf der Basis der englischen Gesetzgebung und Rechtsprechung analysieren und mit der Rechtslage in Deutschland vergleichen. Sie können englischsprachige Schriftsätze verstehen, deren Inhalte beurteilen und kommentieren sowie Besprechungen auf dem Gebiet des Versicherungsrechts in englischer Sprache führen.
Modulinhalte:
- History of modern law
- Private insurance and the Common Law
- Insurance and contract
- Warranties in Anglo American Insurance Law
- UK Insurance Legislation
Modul 10: Masterthesis
Die Masterthesis ist eine schriftliche Arbeit. Sie behandelt Aspekte der aktuellen Forschungsaktivitäten der Forschungsstelle Recht am Institut für Versicherungswesen der TH Köln. Die Masterarbeiten sind damit Teil der angewandten Forschung und die Studierenden direkt in die Forschungsarbeit eingebunden.
Die Kandidatin / der Kandidat kann Vorschläge für das Thema der Masterarbeit machen und die Prüfer:innen eigenständig wählen. Erstprüfer:innen sind die Modulverantwortlichen des Masterstudiengangs Versicherungsrecht (Professor:innen der TH Köln). Als Zweitprüfer:in kann jede:r bestellt werden, der/die mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.
Zur Unterstützung der Themenwahl und des Selbststudiums finden Workshops statt.
Studienablauf
Die zwei- bis dreitägigen Präsenzveranstaltungen finden alle sechs Wochen statt. Im Rahmen dieser Lehrveranstaltungen werden z. B. neue Sachverhalte vorgestellt, Studieninhalte vertieft bzw. inhaltliche und organisatorische Fragen geklärt. Ein hoher Anteil der Lehre besteht daraus, fall- und projektbasiert die praktische Umsetzung der Seminarinhalte zu diskutieren, Erfahrungen in der Lerngruppe und mit den Lehrenden auszutauschen und zu reflektieren. Die Präsenzveranstaltungen werden in der Regel in Seminarform durchgeführt und erfordern die aktive Mitarbeit der Studierenden.
In Ergänzung zu den Präsenzveranstaltungen werden E-Learning-Einheiten angeboten, die von den Studierenden in ihrer Selbstlernzeit in Gruppenarbeit oder individuell online bearbeitet werden. In der „Kontaktzeit E-Learning“ geben die Lehrenden ein direktes Online-Feedback auf Fragen oder Beiträge, z. B. durch Kommentare in einem Forum oder live in Virtual Classrooms. Die Ausarbeitungen in den Onlinephasen werden als unbenotete Prüfungsvorleistungen gewertet. Jedes Modul schließt mit einer benoteten Prüfung ab.
Lernziele
Die Absolvent:innen sind in der Lage, in versicherungsrechtlichen Fragen Verhandlungen zu führen, versicherungsrechtliche Sachverhalte in ihrer Komplexität zu bewerten, zu interpretieren und zu systematisieren sowie in versicherungsrechtlichen Fragen rechtssichere, ethisch vertretbare und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.
Hierfür bedienen sie sich ihrer Kenntnis gesetzlichen Regelungen und der einschlägigen Klauselwerke, die sie unternehmensübergreifend einordnen, auf ihre Stärken und Schwächen hin analysieren und gegebenenfalls durch eine Neugestaltung der vertraglichen Regelungen optimieren. Zudem können sie in der fachspezifischen Terminologie der Jurist:innen und Versicherungswirtschaftler:innen kommunizieren.
So können sie strategische Management-Entscheidungen vorbereiten und gestalten, Verträge schließen bzw. Konflikte in Versicherungsangelegenheiten mit internationalen Bezügen prüfen, verhandeln und lösen.