Qualitätsverbesserungsmittel
Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium (Studiumsqualitätsgesetz) stellt das Land NRW jährlich Mittel zur Verbesserung der Lehr- und der Studienbedingungen zur Verfügung, die sogenannten Qualitätsverbesserungsmittel.
Springe zu
Leitlinie zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel
Was sind Qualitätsverbesserungsmittel?
Qualitätsverbesserungsmittel werden den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen als Kompensationsmittel für den Wegfall der Studienbeiträge seit dem Wintersemester 2011/2012 durch das Land NRW zur Verfügung gestellt. Bis zum Jahr 2020 wurden jährlich 249 Millionen Euro über alle Hochschulen bereitgestellt, ab dem Jahr 2021 wird der Betrag auf 300 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt. Die Verteilung auf die Hochschulen erfolgt nach dem Parameter Anzahl der Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit.
Wie erfolgt die hochschulinterne Verteilung der Qualitätsverbesserungsmittel?
Die der TH Köln zugewiesenen Qualitätsverbesserungsmittel werden anteilig an die Fakultäten verteilt bzw. für zentrale fakultätsübergreifende Maßnahmen verwendet. Die aktuelle prozentuale Verteilung zwischen Fakultäten und zentralen Maßnahmen kann der jeweils aktuellen Fassung der Leitlinie entnommen werden. Die Verteilung auf die Fakultäten/ Lehreinheiten erfolgt ebenfalls jeweils proportional den Studierenden in der 1,5-fachen Regelstudienzeit.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsformular
- Zum Download ILIAS-Login notwendig
Im Rahmen der fakultätsspezifischen Maßnahmen sind alle Mitglieder der jeweiligen Fakultät/ Lehreinheit antragsberechtigt. Zentrale Maßnahmen können von jedem Mitglied der Hochschule beantragt werden.
Wie erfolgt die Genehmigung der Maßnahmen?
Auf Fakultätsebene
Fakultätsspezifische Maßnahmen werden in der Qualitätsverbesserungskommission der Fakultät, in der die Studierenden mehrheitlich vertreten sein müssen, beraten. Zuvor wird die zustimmende Kenntnisnahme des Fachschaftsrats eingeholt.
Neue oder modifizierte Maßnahmen müssen vom Fakultätsrat beschlossen werden. Dazu ist die Mehrheit der Stimmen der Fakultätsratsmitglieder erforderlich. Damit sichergestellt wird, dass die geplanten Maßnahmen von den Studierenden eindeutig mitgetragen werden, muss zusätzlich auch die Mehrheit der studentischen Vertreter im Fakultätsrat der Maßnahme zustimmen („Doppelte Mehrheit“).
Kommt in der Fakultät kein Beschluss über eine Maßnahme zustande, entscheidet das Präsidium nach Anhörung der Beteiligten.
Auf zentraler Ebene
Die zentrale Qualitätsverbesserungskommission, in der Studierendenvertreterinnen und -vertreter die Mehrheit der Sitze haben, berät und bewertet Anträge zu zentralen Maßnahmen. Außerdem gibt sie eine Empfehlung zu den einzelnen Maßnahmen ab. Die Empfehlung der Kommission zu den einzelnen Maßnahmen ist die Grundlage für die Entscheidung über die Umsetzung, die das Präsidium trifft.
Nächster Termin der Zentralen Qualitätsverbesserungskommission
Freitag, 12.04.2024, 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
per Zoom. Die Einwahldaten werden der Einladung bekannt gegeben.
Wofür können Qualitätsverbesserungsmittel verwendet werden?
Die Qualitätsverbesserungsmittel sind gemäß Studiumsqualitätsgesetz zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden, insbesondere für die Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen hauptamtlichem Lehrpersonal und Studierenden (vgl. § 2 Studiumsqualitätsgesetz). Mindestens zwei Drittel der Qualitätsverbesserungsmittel müssen gemäß der ab dem Jahr 2021 geltenden Fassung der Studiumsqualitätsverordnung für hauptamtliches Lehrpersonal und hauptamtliches lehrunterstützendes Personal eingesetzt werden.
Die TH Köln hat eine hochschulinterne Leitlinie zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel formuliert. Diese gibt durch die darin definierten Handlungsfelder weitere Orientierungspunkte für geeignete Maßnahmen.