Praxisreferat

Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
Campus Südstadt
Ubierring 48, 50678 Köln
Raum 152

Yildiz Yanboludan

  • Campus Südstadt
    Ubierring 48
    50678 Köln
  • Raum 5
  • Telefon+49 221-8275-3046

B.A. Pädagogik der Kindheit und Familienbildung, B.A. Soziale Arbeit, Auslandspraktika

Sigrid Weidig

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    50678 Köln
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B.A. Soziale Arbeit, zeitabweichende Praxisphasen, Anerkennung von Bildungsabschlüssen, PraxisMesse

Praxis im Bachelorstudiengang Pädagogik der Kindheit und Familienbildung

Das Praxisstudium ist ein zentraler Bestandteil des Curriculums im Studiengang Pädagogik der Kindheit und Familienbildung. Während dieser Ausbildungszeit erwerben die Studierenden umfassende Kompetenzen für die pädagogische Unterstützung kindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse sowie für die Stärkung von Eltern und Familien im Erziehungsalltag.

Das Praxisstudium

Ein dialogisches und lebensweltorientiertes Verständnis von Bildung, Betreuung und Erziehung bildet die Grundlage für die Konzeption des Studiengangs Pädagogik der Kindheit und Familienbildung – das Praxisstudium ist ein zentraler Bestandteil des Curriculums. Während dieser Ausbildungszeit erwerben die Studierenden umfassende Kompetenzen für die pädagogische Unterstützung kindlicher Bildungs- und Entwicklungsprozesse sowie für die Stärkung von Eltern und Familien im Erziehungsalltag. Indem sie ihre theoretischen Kenntnisse mit einer praktischen, pädagogischen Tätigkeit kombinieren, werden sie intensiv auf den Beruf Pädagogin/Pädagoge der Kindheits- und Familienbildung vorbereitet. Das fachlich angeleitete Praxisstudium ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin bzw. Kindheitspädagoge.

Dem Praxisstudium gehen Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen voraus. In diesen Veranstaltungen erhalten die Studierenden grundlegende Informationen, Kenntnisse und Kompetenzen zur Organisation und Gestaltung des Praxisstudiums. Während der praktischen Phasen werden sie von der Fakultät begleitet.

In Gruppen werden die Lernerfahrungen durch Supervision/ Beratung aufgearbeitet und reflektiert. Außerdem ist das Praxisstudium mit verschiedenen Aufgabenstellungen und einer Auswertung verknüpft. Während des Bachelorstudiums durchlaufen die Studierenden zwei Praxisphasen.

Dem Praxisstudium gehen Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen voraus. In diesen Veranstaltungen erhalten die Studierenden grundlegende Informationen, Kenntnisse und Kompetenzen zur Organisation und Gestaltung des Praxisstudiums. Während der praktischen Phasen werden sie von der Fakultät begleitet.

In Gruppen werden die Lernerfahrungen durch Supervision/Beratung aufgearbeitet und reflektiert. Außerdem ist das Praxisstudium mit verschiedenen Aufgabenstellungen und einer Auswertung verknüpft. Während des Bachelorstudiums durchlaufen die Studierenden zwei Praxisphasen.

Praxisphase I (2./3. Semester)

In Modul 3.4 entwickeln und erweitern Studierende ihre Fähigkeiten in der Wahrnehmung der Bildungsprozesse von Kindern. Dabei entwickeln sie fachliche, auf kindliche Bildungsformen abgestimmte Kompetenzen, die auch die Kommunikation zwischen Eltern und ihren Kindern in den pädagogischen Einrichtungen beinhalten.

Als Zugangsvoraussetzungen müssen folgende Module abgeschlossen sein:

  • 2.1 Wahrnehmung, Beobachtung, Dokumentation
  • 3.1 Institutionen, Bildungsorte und Lernwelten
  • 3.2 Didaktik der Pädagogik der Kindheit

Geeignete Praxisstellen:
Im Fokus stehen Kinder zwischen 0 und 12 Jahren: Kindertageseinrichtungen; Ganztagsschulen; Horte und Schulsozialarbeit an Grundschulen.
Der Träger muss nach §75 KJHG/SGB VIII anerkannt sein, eine staatliche Anerkennung als Bildungs- oder Schulträger haben, oder Vergleichbares sein. (Einzelprüfung des Praxisreferates)

Praxisphase II (4./5. Semester)

In Modul 3.7 arbeiten die Studierenden im Kontext interkultureller und lebenslagenorientierter Fragestellungen in den Praxisfeldern mit Methoden der Familienbildung und -beratung sowie sozialraumorientierter Vernetzung.

Als Zugangsvoraussetzungen müssen folgende Module abgeschlossen sein:

  • 2.2 Qualitative und quantitative Sozialforschung
  • 3.3 Perspektive auf Familie
  • 3.6 Familienbildung und Familienberatung

Geeignete Praxisstellen
Im Fokus stehen die Bezugssysteme der Kinder zwischen 0 und 12 Jahren (Mütter, Väter, Eltern, Großeltern, Bezugspersonen, etc.). Einrichtungen, die primär in der Familienbildung (z. B. Kitas, Familienzentren, Familienbildungsstätten etc.) tätig sind, d. h. in der Beratung und Begleitung von Familien.
Der Träger muss im Sinne des Weiterbildungsgesetzes oder anderweitig anerkannt sein (Einzelprüfung des Praxisreferates).

Ressourcen der Praxisstelle

Um eine umfassende Ausbildung zu gewährleisten, müssen in der Praxisstelle ausreichend personelle und räumliche Ressourcen vorhanden sein. Die Anleitung erfolgt durch professionelle Fachkräfte, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsfeld haben, zum regulären Mitarbeiterstamm gehören (keine Ehrenamtlichen oder Honorarkräfte) und hauptsächlich in dem Aufgabengebiet arbeiten, in dem die Studierenden eingesetzt werden.

Bei der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle helfen:

  • Stellenangebote im Aushang vor den Büros des Praxisreferates
  • die Praxisbörse (siehe Infobox rechts)
  • die jeweils im Herbst stattfindende Praxismesse der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften
  • individuelle Beratungsangebote durch das Praxisreferat
  • Lehrende/Studierende

Formale Gestaltung und Anforderungen der Praxisphasen

Zeitmodelle
Es gibt zwei Varianten, wie die Praxiszeiten absolviert werden können:

  • Ein Frühstarter- Modell bei der die Praxiszeite von 400 Stunden auf das Semester verteilt erbracht werden kann,
  • im zweiten Modell werden die Stunden innerhalb der vorlesungsfreien Zeit (in zwölf Wochen) als Block abgeleistet. Die Semesterzeiten werden auf der Homepage der Fakultät bekannt gegeben.

Modulanforderung je Praxisphase
600 Stunden Arbeitsumfang unterteilt in:

  • 400 Stunden in der Praxiseinrichtung
  • 70 Stunden an der Hochschule (Orientierungsblock, Einführungsblock, Auswertungsblock, Sprechstunden, Beratungsgespräche)
  • 130 Stunden Selbststudium, Recherche, Lektüre, Verschriftlichung

Vertrag
Als vertragliche Grundlage dient eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden, der Einrichtung und der Fakultät. Die Vereinbarung muss im dreifachen Original vier Wochen vor Beginn dem Praxisreferat vorgelegt werden, mit den Unterschriften des Studierenden und der anleitenden Fachkraft der jeweiligen Einrichtung. Die jeweilige Praxisstelle ist vorab vom Praxisreferat der Fakultät zu genehmigen.

Versicherung
Da das Praxisstudium zum Pflichtbereich des Studiengangs gehört, sind die Studierenden auch während der Praxisphasen im Inland kranken- und unfallversichert. Eine Haftpflichtversicherung existiert dagegen nicht. Für Aufenthalte im Ausland raten wir, dringend eine Unfallversicherung und Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Zielvereinbarung
Gemeinsam mit der Praxiseinrichtung erstellen die Studierenden vorab ihre konkreten, individuellen (Aus-)Bildungsziele. Diese Zielvereinbarungen müssen drei Wochen nach Beginn der Praxisphase dem Praxisreferat im zweifachen Original zur Genehmigung vorgelegt werden.

Begleitung durch die TH Köln
Während des Praxisstudiums werden die Studierenden in Beratungs- und Einzelgruppen durch die Lehrenden der Fakultät für Angewandte Sozialwissenschaften betreut. Im Vordergrund stehen dabei die Persönlichkeitsentwicklung, die Entwicklung fachlicher und sozialer Kompetenzen und einer beruflichen Identität und eines professionellen Selbstverständnisses als Kindheits- und FamilienpädagogInnen sowie die Reflexion konkreter Fach- und Forschungsaufgaben. Die Teilnahme an diesen Seminaren und Einzelberatungen ist Pflicht.

Bescheinigungen
Nach Beendigung der Praxisphasen müssen die Studierenden neben der Bescheinigung über die 400 Stunden auch eine Bescheinigung über begleitende Veranstaltungen und Dokumente (Laufzettel) beim Praxisreferat einreichen. Außerdem empfiehlt sich ein aussagekräftiges persönliches Zeugnis durch die Einrichtung ausstellen zu lassen, das die Studierenden später ihrer Bewerbungsmappe beilegen können.

Vergütung
Eine finanzielle Vergütung der Praxisphasen ist gesetzlich nicht vorgegeben, wird aber von der Fakultät begrüßt. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) erteilt dazu eine„Kann-Regelung“, nach der„mit Rücksicht auf die jeweilige Arbeitsleistung, die von Studierende(n) von Fachhochschulen, die während der Praxissemester eine berufspraktische Tätigkeit ausüben, eine Vergütung von

  • im ersten Praxissemester bis zu 500 Euro monatlich,
  • im zweiten Praxissemester bis zu 650 Euro monatlich bezahlt werden kann.“ (Praktikanten-Richtlinien vom 13.11.2009 VKA)

Auslandsaufenthalt

Bei sehr guten Sprachkenntnissen in der jeweiligen Landessprache ist ein Praxisstudium im Ausland möglich. Eine individuelle Beratung durch das Praxisreferat ist vorab unbedingt notwendig.

Weitere Informationen finden Sie auch hier: International Office der TH Köln

Praxisbörse online

Auf den Internetseiten des Praxisreferates können Studierende gezielt nach Stellen für Praktika, Honorartätigkeiten oder Angebote für den Berufseinstieg suchen. Studierende und Träger registrieren sich einmalig, können ein eigenes Profil anlegen und jederzeit aktualisieren.
http://praxisreferat.web.fh-koeln.de/

An wen wende ich mich, in Fällen von sexueller Belästigung, Gewalt oder anderem Fehlverhalten in der Praxisstelle?

Immer wieder erfahren Studierende in ihren Praxisstellen Formen der sexuellen Belästigung oder werden Zeuginnen und Zeugen von Gewalthandlungen gegenüber Klientinnen und Klienten oder erfahren von betrügerischem Verhalten in Praxiseinrichtungen. Was ist in solchen Fällen zu tun?
Die Fakultät sieht sich hier mit in der sozialen Verantwortung. Das Praxisreferat ist Anlaufstelle für alle Fälle von sexueller Belästigung, Gewalt oder anderem Fehlverhalten, mit denen Studierende im Praxisstudium konfrontiert sind. Wir bitten darum, dass Sie diese Anlaufstelle nutzen, damit die Fakultät für Sie beratend tätig werden kann.

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