Data and Information Science (Bachelor) – Praxisphase – FAQ

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Welchen Anteil hat das Praxismodul am gesamten Studium?

Die im Praxismodul (DIS16) erzielte Note geht mit 10 % in die im Studiengang erreichte Gesamtnote ein.

Aus welchen Veranstaltungen besteht das Praxismodul?

Das Praxismodul besteht aus einer Praxisphase, die in der Regel im 4. Semester  durchgeführt wird, sowie vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Lehrveranstaltungen.

Folgende Teilmodule müssen erfolgreich absolviert werden:

DIS16a - Planung & Organisation der Praxisphase (3. Semester - unbenotet)
DIS16b - Projektmanagement (3. Semester - unbenotet)
DIS16c - Praxisphase (4. Semester - benotet)
DIS16d - Praxisbericht und Präsentation (5. Semester - benotet)

Welches Ziel wird mit der Praxisphase angestrebt?

Das Praxismodul soll die Studierenden durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Unternehmen oder anderen Informationseinrichtungen exemplarisch an die berufliche Tätigkeit eines Data Analysts bzw. Data Librarians heranführen.

Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die während des Praktikums gemachten Erfahrungen im weiteren Verlauf des Studiums zu reflektieren und auszuwerten.

Das Praxismodul dient somit zum einen dazu, die Berufswirklichkeit eines Data Analysts bzw. Data Librarians intensiver kennen zu lernen, eigene Stärken und Schwächen zu erkennen und die Schwerpunktwahl im 5 Semester zu erleichtern. Es hat aber gleichzeitig auch zum Ziel, die Motivation für die weiteren Studienabschnitte zu fördern.

Wie viele Credit Points erhalte ich für das Praxismodul?

Für das bestandene Praxismodul werden 30 CP (ECTS) vergeben.

Werden die Credit Points des Praxismoduls einer Studienrichtung zugerechnet?

Die ECTS des Praxismoduls können optional und auf Anfrage beim DIS-Praxisphasen-Team einer Studienrichtung (Data Analyst / Data Librarian) zugerechnet werden. Diese Entscheidung kann auch später im Studienverlauf getroffen werden, wenn Sie z.B. merken, dass Ihnen die ECTS der Schwerpunktmodule nicht ausreichen, um eine bestimmte Studienrichtung im Zeugnis ausgewiesen zu bekommen (mind. 60 ECTS notwendig).

Dabei gilt:

  • Praxissemester in einem Unternehmen = Studienrichtung „Data Analyst“
  • Praxissemester in einer Bibliothek oder Forschungseinrichtung = „Data Librarian“

Welche Personen gehören zum Praxisphasen-Team und wie kann ich sie kontaktieren?

Praxisphasen-Beauftragte für den Studiengang Data and Information Science:

Frau Prof. Ragna Seidler-de Alwis, MBA
Sprechzeiten: s. TH-Personenseite und nach Vereinbarung via E-Mail
E-Mail: ragna.seidler@th-koeln.de

Praxisphasen-Ansprechpartnerin für organisatorische und allgemeine Fragen (DIS):

Frau Silke Beck, M.A., M.L.I.S.
Sprechzeiten: s. TH-Personenseite und nach Vereinbarung via E-Mail
E-Mail: silke.beck@th-koeln.de
Tel.: 0221-8275-3473

Wie lang muss die Praxisphase mindestens sein?

Die vertraglich vereinbarte Praxisphasen-Dauer muss mindestens 140 Tage (20 volle Wochen à 7 Tage) betragen. Dieser Zeitraum schließt Wochenenden und Feiertage mit ein.

In welchem Zeitraum sollte die Praxisphase absolviert werden?

In der Regel sollte die Praxisphase im vierten Semester (zwischen März und September) absolviert werden.

Ausnahmen müssen individuell mit dem Praxisphasen-Team abgestimmt werden, um nicht mit dem Prüfungszeitraum im Februar, den Blockwochen im September und vor allem dem Beginn der regelmäßigen Lehrveranstaltungen Anfang Oktober zu kollidieren.

Muss die Praxisphase in Vollzeit absolviert werden?

Ja. In der Regel muss das Praktikum in Vollzeit durchgeführt werden. Über abweichende Regelungen in Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Bitte sprechen Sie bei Fragen zu möglichen Härtefall-Situationen das Praxisphasen-Team an.

Wie ist meine Rechtsstellung während des Praktikums?

Da Sie sich zum Semester, in dem Sie Ihre Praxisphase durchführen, wie gewohnt zurückmelden, behalten Sie Ihren Studierenden-Status und bleiben damit Mitglied der TH Köln.

Gleichzeitig unterliegen Sie in dieser Zeit jedoch den Weisungen und Vorschriften der Praxisstelle.

Welche Anforderungen bestehen an die Praxisstelle?

Als Praxisstelle für den Studiengang Data and Information Science (DIS) kommen alle Unternehmen bzw. Organisationen in Frage, die einen Praktikumsschwerpunkt im Bereich Data Analysis oder Data Librarian anbieten. 

Darüber hinaus bestehen folgende zwingende Anforderungen an die Praxisstelle:

  • mindestens 12 festangestellte Mitarbeiter
  • Zahlung einer Vergütung (Ausnahme: Bibliotheks-Praktika)
  • Nennung eines/einer konkreten betreuenden Ansprechpartner*in

Was, wenn eine Praktikumsstelle die Zulassungsanforderungen nicht erfüllt?

Spätestens vor einer Zusage oder Vertragsunterschrift ist zwingend mit dem Praxisphasen-Team abzuklären, ob die Praxisstelle die Anforderungen erfüllt. Dies gilt für alle Unternehmen, die nicht ausdrücklich vom Praxisphasen-Team empfohlen oder vorgestellt wurden. Erfüllt die Praktikumsstelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht, wird sie nicht zugelassen. Empfehlenswert ist daher eine frühzeitige Absprache, idealerweise noch vor dem Bewerbungsprozess.

Bevor ein Praktikum zugelassen werden kann, benötigt das Praxisphasen-Team folgende Informationen (aus verlässlicher Quelle, d.h. Stellenanzeige, Ansprechpartner*in im Unternehmen, Website o. ä.): 

  • Größe des Unternehmens (Anzahl der festen Mitarbeiter mind. 12)
  • geplante Tätigkeiten im Praktikum
     

Wie muss ich vorgehen, wenn ich ein Praktikum in einer Bibliothek absolvieren will (Data Librarian)?

Falls Sie ein Data-Librarian-Praktikum in einer Bibliothek absolvieren, setzen Sie sich bitte mit Frau Beck (silke.beck@th-koeln.de) in Verbindung. In diesem Fall gilt ein spezieller Vertrag und es müssen zusätzliche Formulare für die LBV-Vergütung ausgefüllt werden.

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erbringen, um zur Praxisphase zugelassen werden zu können?

Zur Praxisphase wird auf Antrag zugelassen, wer mindestens fünf Modulprüfungen bestanden hat, von denen mindestens drei aus dem ersten Semester sein müssen. Hierbei handelt es sich immer um vollständig abgeschlossene Module, nicht um Teilmodule.

WICHTIGER HINWEIS:

Maßgeblich für eine Zulassung zur Praxisphase ist der PSSO-Nachweis darüber, dass die in der Prüfungsordnung bzw. die oben aufgelisteten Modulprüfungen bestanden sind. Dies wird vor der Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasen-Team überprüft.

Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das Praxisphasen-Team.

Welche Unterlagen müssen dem Praxisphasen-Team VOR Antritt des Praktikums vorliegen?

2 x Antrag auf Zulassung zur Praxisphase (unterschrieben)

3 x Praxisphasen-Vertrag der TH (DIS) bzw. Praktikumsvertrag des Unternehmens (jeweils 1 Original, 2 Kopien) (unterschrieben)

1 x erbrachter Nachweis über Studienleistungen (über PSSO ausdruckbar)

1 x Ausdruck der xls-Datei über die Dauer der Praxisphase

Falls Sie die Unterlagen elektronisch einreichen, reicht es, wenn Sie den Zulassungsantrag und den Praktikumsvertrag einmal anhängen.

Sie finden die entsprechenden Vorlagen auch auf der Praxisphasen-Website und im jeweiligen Moodle-Kursraum (Praxisphase) zur aktuellen Praxisphase.

Warum ist der Antrag auf Zulassung zur Praxisphase so wichtig?

Der Antrag ist die formale Zulassung zum Praxismodul und allen damit zusammenhängenden Prüfungsleistungen. Ohne den von der Praxisphasenbeauftragten unterschriebenen Antrag auf Zulassung zur Praxisphase kann das Praktikum bzw. das Modul nicht anerkannt werden.

Er enthält die verbindlichen Abgabetermine für die Prüfungsleistungen (Bericht, Präsentation).

WICHTIG: Mit der Zulassung zur Praxisphase (= durch die Praxisphasenbeauftragte unterschriebener Antrag auf Zulassung) sind Sie automatisch für die Prüfungsleistungen angemeldet. Es erfolgt keine gesonderte An- oder Abmeldung über PSSO!

Was passiert, wenn ich ohne offizielle Zulassung mit dem Praktikum beginne?

Die Zulassungsunterlagen müssen dem Praxisphasen-Team rechtzeitig und vollständig vor Beginn des Praktikums vorliegen. Die rückwirkende Zulassung oder Anerkennung eines Praktikums ist nicht möglich.

Praktikumszeiten, die ohne offizielle Zulassung absolviert wurden, müssen unter Ausstellung eines neuen Praktikumsvertrages nachgeholt werden.

Was muss ich beim Praktikumsvertrag beachten?

Der Vertrag wird für die Zulassung des Unternehmens/der Institution benötigt. Idealerweise benutzen Sie bitte den offiziellen TH-Praxisphasen-Vertrag.

Sollte das Praktikumsunternehmen einen "hauseigenen" Praktikantenvertrag der TH-Vertragsvorlage vorziehen, ist dies in der Regel unproblematisch. Der unternehmenseigene Vertrag muss dann aber auf jeden Fall vor der offiziellen Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasen-Team inhaltlich überprüft werden.

Auf keinen Fall dürfen beide Varianten parallel nebeneinander genutzt werden!

Was muss ich tun, wenn ich laut PSSO noch nicht zur Praxisphase zugelassen werden kann?

In diesem Fall ist es unerlässlich, in einem ersten Schritt die noch fehlenden Prüfungsleistungen zu erbringen.

Wenn nach bestandener Prüfung der aktualisierte PSSO-Eintrag vorliegt, müssen Sie den entsprechenden Auszug dem Praxisphasen-Team zukommen lassen. Erst wenn Ihre Unterlagen vollständig vorliegen und alle notwendigen Module bestanden sind, können Sie zur Praxisphase zugelassen werden.

ACHTUNG: Der Beginn des Praktikums ist erst möglich, wenn ALLE Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Eine rückwirkende Zulassung ist nicht möglich!

Worauf ist beim obligatorischen Praxisphasen-Projekt zu achten?

Ein obligatorischer Bestandteil der mindestens 20-wöchigen Praxisphase ist die Durchführung eines eigenständigen Projektes im Praktikumsunternehmen.

Die Grundlagen, die in der Lehrveranstaltung DIS16b - Projektmanagement (3. Semester) gelehrt werden, werden als bekannt vorausgesetzt.

Beim Praxisphasen-Projekt handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Aufgabe außerhalb (!) der Alltagsaufgaben, in der entweder ein abgegrenzter Teil (bei großen Projekten) oder aber die gesamte Aufgabe weitgehend selbständig erfasst (Hintergründe, Ziele des Projekts), strukturiert, bearbeitet und auch bewertet (Ergebnisse!) wird.

Das Projekt sollte sich zeitlich mindestens über ein Drittel bis die Hälfte (gerne auch länger) der Praxiszeit erstrecken. Es muss jedoch nicht zwingend die gesamte Wochenarbeitszeit in Anspruch nehmen, sondern kann alternativ auch sinnvoll über den Gesamtzeitraum der Praxisphase gestreckt werden.

Gibt es Urlaub während der Praxisphase?

Grundsätzlich gilt: Pflichtpraktikanten haben keinen Urlaubsanspruch!

In den meisten Fällen werden Sie in Ihrem Pflichtpraktikantenvertrag jedoch trotzdem einen Passus zum Urlaub finden. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Bundesurlaubsgesetz, d. h. Ihnen stehen mindestens 24 Tage pro Jahr, also 2 Tage pro Monat zu.

WICHTIG: Sollte Ihnen in Absprache mit dem Praktikumsunternehmen Urlaub zustehen, ist Rücksprache mit dem Praxisphasen-Team notwendig. Grundsätzlich gilt, dass etwaige Urlaubstage zu den 140 Tagen Mindestpraktikumszeit hinzuaddiert werden müssen.

Können während der Praxisphase auch Prüfungsleistungen an der TH Köln erbracht werden?

Ja. Sie müssen dafür sogar vom Unternehmen freigestellt werden (vgl. § 6 Absatz 4 der Praxisphasenphasenordnung für den Studiengang DIS).

ACHTUNG: Die Details (z. B. der genaue Zeitraum der Abwesenheit) sind natürlich trotzdem immer mit dem Praktikumsunternehmen abzusprechen.

Die Freistellung für die Klausur gilt grundsätzlich nur für die Dauer der Prüfung, nicht automatisch für den ganzen Tag.

Können parallel zur Praxisphase andere Lehrveranstaltungen an der TH Köln besucht werden?

Nein, denn die Praxisphase ist als Vollzeit-Praktikum durchzuführen. Ein paralleler Besuch von Lehrveranstaltungen sowie die damit verbundenen Vor- und Nacharbeiten sind damit ausgeschlossen.

Was passiert im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall müssen Sie umgehend, d. h. am ersten Krankheitstag, die Praxisstelle (NICHT das Praxisphasen-Team) informieren.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die in Ihrer jeweiligen Praxisstelle geltenden Regeln für Krankmeldungen. Prinzipiell müssen Sie aber spätestens ab dem 3. Arbeitstag, an dem Sie krank sind, der Praxisstelle ein Attest im Original vorlegen.

Sobald die Anzahl der Arbeitstage, an denen Sie das Praktikum wegen Krankheit nicht weiterführen konnten, insgesamt 10 übersteigt, wird die Praxisphase um diese 10 Tage bzw. alle weiteren Fehltage verlängert. Das Praxisphasen-Team ist zeitnah über diesen Sachverhalt zu informieren.

In welchen Fällen sollte ich während der Praxisphase auf jeden Fall Kontakt mit dem Praxisphasen-Team aufnehmen?

Bei inhaltlichen Fragen über die Zielsetzung der Praxisphase, bei Problemen mit der Zuteilung eines geeigneten Projekts sowie bei Unstimmigkeiten mit der Ansprechperson in der Praxisstelle sollte auf jeden Fall Kontakt mit dem Praxisphasen-Team aufgenommen werden.

Aber auch darüber hinaus steht das Praxisphasen-Team natürlich bei Fragen und Problemen zur Verfügung.

Ist eine gesonderte PSSO-Anmeldung zum Praxisphasen-Modul notwendig?

Nein. Mit der Zulassung zur Praxisphase (= durch die Praxisphasenbeauftragte unterschriebener Antrag auf Zulassung) sind Sie automatisch für die Prüfungsleistungen angemeldet. Es erfolgt keine gesonderte An- oder Abmeldung über PSSO.

Nach erfolgreichem Absolvieren aller mit der Praxisphase zusammenhängenden (DIS16a, DIS16b und DIS16c) Teilmodulprüfungen werden die Noten vom Praxisphasen-Team ans Prüfungsamt gemeldet.

Fließt die praktische Arbeit während des Praktikums in die Bewertung des Praxismoduls ein?

Ja. Ihre Praktikumsbetreuer im Unternehmen erhalten vom Praxisphasen-Team ein Bewertungsformular, mit dem sie Ihre fachlichen Kompetenzen und Ihre Softskills benoten. Diese Note fließt in die Bewertung des Praxismoduls ein.

Wie soll der Praxisphasen-Bericht gestaltet werden?

Die Dokumentvorlage für den Praxisphasen-Bericht (docx-Format) beinhaltet Informationen zu Umfang und Inhalt des Berichts. Sie kann als Formatvorlage verwendet werden. Nutzen Sie bitte ausschließlich diese und lesen Sie sich die Anmerkungen gut durch. Hier finden Sie alle relevanten inhaltlichen und formalen Hinweise zur Berichterstellung, die für eine gute Benotung notwendig sind. 

Bitte berücksichtigen Sie die institutsinternen "Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Abschlussarbeiten" bei der Erstellung Ihres Berichts.

Wann muss der Praxisphasen-Bericht abgegeben werden?

Der Abgabetermin für den Praxisphasen-Bericht liegt i. d. R. 4 Wochen nach Ende des Praktikums und wird daher jeweils individuell festgelegt. Sie finden den für Sie gültigen Abgabetermin auf den Zulassungsunterlagen. Der Bericht ist in zweifacher Ausfertigung (eine PDF-Version und ein Printexemplar) abzugeben.

WICHTIG

Die festgelegte bzw. errechnete Deadline für die Abgabe Ihres Berichts ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird der Bericht als "nicht bestanden" bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig (!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasen-Teams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Abgabetermin für den zweiten Versuch ist dann jeweils der 15.02. des Folgejahres. Sollte ein dritter Versuch notwendig werden, muss dieser am 31.08. des Folgejahres vorliegen. Sie sind automatisch für zusätzliche Prüfungsversuche angemeldet.

Wie wird der Praxisphasen-Bericht eingereicht?

Der Bericht muss sowohl im PDF-Format als auch als gedrucktes Exemplar eingereicht werden.

Die Abgabe Ihres Praxisphasen-Berichts in digitaler Form erfolgt ausschließlich über den aktuellen Moodle-Kursraum zur jeweiligen Praxisphase – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung. Bitte konvertieren Sie Ihren Bericht vor dem Upload in Moodle ins PDF-Format. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Laden Sie die digitale Version Ihres Praxisphasen-Bericht (PDF-Format) spätestens bis zum für Sie geltenden Abgabedatum im aktuellen Moodle-Kursraum hoch. Dort finden Sie einen Link "Abgabefunktion für Ihren Praxisphasen-Bericht". Das entsprechende Abgabedatum finden Sie auf Ihrem genehmigten Antragsformular auf Zulassung zur Praxisphase.

Daneben müssen Sie dem Praxisphasen-Team - ebenfalls bis zum für Sie geltenden Abgabedatum - noch eine gedruckte Version Ihres Berichts zur Verfügung stellen. Abgabe bei Frau Beck durch Einreichen in deren Postfach im Institut für Informationswissenschaft oder auf dem Postweg an:

Technische Hochschule Köln
z. H. Fr. Silke Beck
Institut für Informationswissenschaft
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln

Wann ist Abgabetermin der Praxisphasen-Präsentation?

Der Abgabetermin für die Präsentation ist für alle einheitlich und wird für jeden Praktikumsdurchgang neu festgelegt. Sie finden den jeweils gültigen Abgabetermin auf Ihren Zulassungsunterlagen.

Wie soll die Präsentation gestaltet werden?

Eine Vorlage für die Präsentation gibt es nicht. Inhaltlich sollte Ihre Präsentation folgende Informationen enthalten:

  • Infos zum Unternehmen (Name? Was macht das Unternehmen? In welchem Bereich des Unternehmens hat das Praktikum stattgefunden?)
  • Motivation: Warum wollten Sie Ihre Praxisphase in diesem Unternehmen / Bereich absolvieren? Welche Ziele und Erwartungen waren mit dem Praktikum verbunden?
  • Was waren Ihre täglichen / regelmäßigen Aufgaben? Was hat am meisten Spaß gemacht / fachlich am meisten gebracht (Bezug zum Studium)?
  • Projekt in der Praxisphase: Was? Warum? Wesentliche Aufgaben? Ergebnis des Projektes?
  • Fazit: Erwartungen / Ziele erfüllt? Was hat positiv überrascht?
  • Kontaktdaten (Ihre eigenen / Ansprechpartner*in im Unternehmen)

Bei Bedarf dürfen Sie natürlich gerne Aspekte ergänzen, die Ihnen im Hinblick auf Ihr Praktikum noch wichtig oder erwähnenswert erscheinen.

Wie wird die Präsentation eingereicht?

Die Präsentation muss nur elektronisch eingereicht werden.

Die Abgabe erfolgt ausschließlich über den aktuellen Moodle-Kursraum zur jeweiligen Praxisphase – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung. Bitte konvertieren Sie Ihre Präsentation vor dem Upload in Moodle ins PDF-Format. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Wann muss ich die Präsentation halten?

Die eigentliche Präsentation Ihrer Praxiserfahrungen findet im Rahmen der Praxisphasen-Blocklehrveranstaltung statt. Sie gehört als Prüfungsleistung zum Teilmodul DIS16d - Praxisbericht und Präsentation.

Was passiert, wenn ich Bericht und/oder Präsentation nicht (fristgerecht) einreiche?

Die festgelegte bzw. errechnete Deadline für die Abgabe Ihrer Prüfungsleistungen ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird die Prüfungsleistung als "nicht bestanden" bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig (!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasen-Teams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Abgabetermin für den zweiten Versuch ist dann jeweils der 15.02. des Folgejahres. Sollte ein dritter Versuch notwendig werden, muss dieser am 31.08. des Folgejahres vorliegen.

Sie sind automatisch (!) für zusätzliche Prüfungsversuche angemeldet.

Welche Unterlagen müssen nach der absolvierten Praxisphase eingereicht werden?

Nach der Praxisphase muss dem Praxisphasen-Team das vom Unternehmen ausgefüllte Bewertungsformular inkl. Praktikumsbescheinigung vorgelegt werden (Unterschrift plus Stempel der Praktikumseinrichtung!). Eine elektronische Zusendung an silke.beck@th-koeln.de ist ausreichend.

Sowohl die Bewertung als auch die Praxisphasen-Bescheinigung über den vertraglich vereinbarten Praktikumszeitraum müssen dem Praxisphasen-Team zwingend vorliegen, bevor das Praxismodul abgeschlossen werden kann. Ohne das Formular ist keine PSSO-Anmeldung zu den Projektmodulen (Zulassungsvoraussetzung = absolviertes Praxissemester) sowie keine Meldung der PP-Modulnote möglich.

Deadline für die Abgabe: Ende September
 

Bis wann muss die Praktikumsbescheinigung vorliegen?

Deadline für die Abgabe: Ende September

Ansonsten ist keine Zulassung für die Projektmodule (DIS18, DIS22, DIS29) möglich. Falls Ihr Praktikum länger dauert, setzen Sie sich bitte mit dem Praxisphasen-Team in Verbindung.

Was passiert, wenn die Praxisphase nicht anerkannt wird?

Wird die Praxisphase nicht anerkannt, so ist sie unverzüglich zu wiederholen.

Sollten Sie aus nachweislich unverschuldeten Gründen nur einen Teil des Praxismoduls wie vorgesehen absolvieren können, ist zwingend Rücksprache mit dem Praxisphasen-Team erforderlich.


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