Communication Systems and Networks (Master) – Bewerbung
Sie möchten sich für den Masterstudiengang Communication Systems and Networks an der TH Köln bewerben? Alle Informationen rund um die Bewerbung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Auf einen Blick
Kategorie | Beschreibung |
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Studiengang | Communication Systems and Networks |
Abschluss | Master of Science (M.Sc.) |
Studienform | Vollzeitstudiengang |
Studienbeginn | Winter- und Sommersemester |
Regelstudienzeit | 3 Semester |
Studienumfang | 90 ECTS |
Unterrichtssprache | Überwiegend Englisch |
Studienort | Campus Deutz |
Zulassungsbeschränkt | Nein (Freie Vergabe) |
Hinweis | Internationaler Doppelabschluss möglich Mehr |
Flyer | Alle Infos als PDF zum Ausdrucken Mehr (pdf, 138 KB) |
Zulassungsvoraussetzungen
Hochschulabschluss
Zugangsvoraussetzung ist ein anerkannter erster Hochschulabschluss in einem einschlägigen naturwissenschaftlichen oder technischen Studiengang im Umfang von mindestens 210 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) und einer Gesamtnote 2,3 oder besser, durch den die erforderliche fachliche Vorbildung für den Masterstudiengang nachgewiesen wird. Einschlägig ist jeder Studiengang der Kompetenzen aus den Bereichen Mathematik, Physik, Elektrotechnik und Informatik im Umfang von mindestens 110 Leistungspunkten vermittelt. Liegen die o.g. Voraussetzungen nicht in vollem Umfang vor, so kann eine Zulassung nur mit der Auflage erfolgen, fehlende Vorkenntnisse durch erfolgreichen Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen aus Bachelorstudiengängen bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachzuweisen. Dies geschieht regelmäßig, wenn die Studienbewerber*in im ersten Studiengang weniger als 210 Leistungspunkte oder weniger als 110 Leistungspunkte (hinsichtlich der Einschlägigkeit) erworben hat. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt. Bei weniger als 80 Leistungspunkten in den o. g. Kompetenzfächern sowie bei einer Gesamtnote schlechter als 2,3 ist eine Zulassung nicht möglich. Bewerber*innen nehmen an einem Auswahlverfahren teil. Dabei werden auf Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen die folgenden Kriterien überprüft und bewertet: a) Bisherige Studieninhalte und deren fachliche Einschlägigkeit b) Bisherige Studienleistungen c) Bisheriger akademischer und beruflicher Werdegang d) Gegebenenfalls Studiengangsrelevanz der Inhalte der bisherigen Berufstätigkeit e) Persönliche Motivation zur Aufnahme des Masterstudiums. |
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Bewerber*innen mit ausländischen Zeugnissen beachten bitte die Hinweise zu Bewerbung und Deutschkenntnissen. | |
Ausnahmen
Studienbewerber*innen, die ihr einschlägiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, können zugelassen und eingeschrieben werden wenn sie zum Bewerbungszeitpunkt nachweisen, - dass Ihnen noch 30 Leistungspunkte zur Erlangung ihres Abschlusses fehlen (also mindestens 150 von 180 Leistungspunkten bei 6-semestrigen Studiengängen, 179 von 210 Leistungspunkten bei 7-semestrigen Studiengängen). Bei einer geringeren Anzahl an Leistungspunkten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den Prüfungsausschuss. Außerdem: - eine vorläufige Durchschnittsnote von 2,3 In diesen Fällen erfolgt die Einschreibung mit der Auflage, dass der erfolgreiche Abschluss mit einer Mindestnote von 2,3 bis zum Ende der Rückmeldefrist zum 2. Semester nachgewiesen wird, andernfalls erfolgt die Exmatrikulation. Bitte beachten Sie: Bei Erreichen der Kriterien nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist eine Berücksichtigung nicht mehr möglich. |
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Nachweis von Englischkenntnissen Nachweis von guten Englischkenntnissen durch eine der folgenden Qualifikationen: - TOEFL paper-based (550 Punkte) Als gleichwertig anerkannt wird unter anderem: - vorausgehendes vollständig englischsprachiges Studium mit einer Dauer von mind. 1 Jahr Der Nachweis der englischen Sprachkenntnisse muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen. |
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Weitere Zugangsvoraussetzung ist das Einreichen eines aussagekräftigen Motivationsschreibens. | |
Nachweis von Deutschkenntnissen |
Bewerbung
a) Bewerbungsverfahren für - Deutsche sowie - Bewerber*innen mit einem grundständigen, fachlich mit dem Master verwandten Hochschulabschluss von einer deutschen Hochschule |
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der TH Köln.
Im Bewerbungsportal werden Sie darüber informiert, welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung einreichen müssen. |
Bewerbungszeitraum: Anfang Dezember 2024 - 15. Januar 2025 |
b) Bewerbungsverfahren für |
Die Bewerbung erfolgt über uni-assist. Wichtig: Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Bewerbungsverfahren über uni-assist sorgfältig durch. |
Bewerbungszeitraum: Anfang September 2024 bis 10. Januar 2025 |
c) Bewerbungsverfahren für |
Die Bewerbung erfolgt über uni-assist. Wichtig: Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Bewerbungsverfahren über uni-assist sorgfältig durch. |
Ausnahme Studienbewerber*innen, die ihr einschlägiges Studium noch nicht abgeschlossen haben, können am Verfahren teilnehmen, wenn sie zum Bewerbungszeitpunkt nachweisen, dass der erfolgreiche Abschluss mit einer Mindestnote von 2,3 bis 30.09. (Bewerbung für das Wintersemester)/30.04. (Bewerbung für das Sommersemester) erworben wird. Nach positiver Prüfung erfolgt die Zulassung unter dem Vorbehalt, dass eine Einschreibung nur möglich ist, wenn der Studienabschluss mit der Mindestnote 2,3 nachgewiesen wird. Wir empfehlen daher dringend, sich erst nach erfolgreichem Abschluss zu bewerben, da sich aufgrund des Vorbehaltes bei der Visumserteilung Schwierigkeiten ergeben können. |
Bewerbungszeitraum: Anfang September 2024 bis 31. Oktober 2024 |
Hinweis zu Visa-Anträgen In einigen Ländern beträgt die Wartezeit für einen Termin um ein Visum zu beantragen 12 Monate und mehr. Wir empfehlen daher, sich vorab über die Wartezeiten und den Antragsprozess auf der Website der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu informieren. Zulassungsbescheide werden in der Regel im Juni (für das Wintersemester) bzw. im Januar (für das Sommersemester) versendet. Um einen Termin für einen Visumsantrag zu vereinbaren benötigen Sie noch keinen Zulassungsbescheid. Diesen müssen Sie erst bei dem Termin selbst vorlegen. Bitte beachten Sie diese Informationen und planen Sie Ihre Bewerbung an der TH Köln sowie ihren Visumsantrag entsprechend. |