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Beratungskompass: Nebenerwerb

Sind Sie auf der Suche nach Unterstützung? Dann wählen Sie hier Ihr Anliegen, um richtige Ansprechpartner*innen zu finden.

+Welche rechtlichen Regelungen gibt es zu Beschäftigungsverhältnissen von Studierenden?

Der AStA bietet auch zu arbeitsrechtlichen Themen eine kostenfreie Rechtsberatung durch eine*einen Juristin*Juristen.

+Wann kann ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag einfordern?

Rechtliche Fragen, dazu gehören auch Beschäftigungsverhältnisse, sind in der Regel schriftlich geregelt. Der Vorteil ist, dass man rechtlich abgesichert ist und sich auf einen Vertrag berufen/beziehen kann. Bitten Sie Ihre*n Arbeitgeber*in um einen solchen schriftlichen Vertrag.

+Ich habe einen Nebenjob bekommen. Muss ich zu Beginn besondere Unterlagen abgeben?

In der Regel benötigt Ihr*e Arbeitgeber*in eine Kopie Ihres Personalausweises, eine Versicherungsbestätigung Ihrer Krankenkasse sowie Ihre Sozialversicherungs- und Steuernummer.

+Was muss ich regeln/bearbeiten/einreichen, wenn ich neben dem Studium auf selbstständiger Basis arbeiten möchte?

Bei entsprechenden Fragen kann Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt weiterhelfen.

+Was muss ich regeln/bearbeiten, wenn ich einen Nebenjob kündigen will?

Grundsätzlich müssen Sie bei der Kündigung eines Nebenjobs die Kündigungsfristen einhalten (lt. Arbeitsvertrag) und die Kündigung in schriftlicher Form einreichen.

+Wie viele Stunden darf ich im Semester/in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten, um den Studierendenstatus zu behalten?

Als grundsätzliche Regel gilt, dass Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit arbeiten dürfen, solange Sie studieren. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen, zum Beispiel die wöchentliche Arbeitszeit in der vorlesungsfreien Zeit.

+Wie lassen sich Studium und Nebenjob verbinden? Wie weit können sie inhaltlich auseinanderliegen?

Sie sind bei der inhaltlichen Wahl des Nebenjobs durch Ihr Studium nicht eingeschränkt. Eventuell ist es für Ihr Studium und Ihre Ziele sinnvoll, Studium und Nebenjob zu verbinden, z.B. durch eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft oder als Tutor*in. Oder in einem Tätigkeitsfeld, das mit Ihrem Studium zusammenhängt.

+Welche Rechte habe ich gegenüber meiner*meinem Arbeitgeber*in? Wer kann mir bei der Durchsetzung meiner Rechte helfen?

Der AStA bietet auch zu arbeitsrechtlichen Themen eine kostenfreie Rechtsberatung durch eine*einen Juristin*Juristen.

+In welchem Verhältnis stehen Studierendenstatus und Nebenjob zueinander? Was muss ich beachten?

Als grundsätzliche Regel gilt, dass Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Vorlesungszeit arbeiten dürfen, solange Sie studieren. Es gibt allerdings Ausnahmeregelungen, zum Beispiel die wöchentliche Arbeitszeit in der vorlesungsfreien Zeit betreffend.

+Bestehen für die Beschäftigung als studentische/wissenschaftliche Hilfskraft oder als Tutor*in formale Anforderungen bezüglich der Deutschkenntnisse?

Je nachdem, wie international Ihr Studiengang ausgerichtet ist, kann es nützlich sein, dass Sie neben Deutsch eine weitere Sprache (Ihre Muttersprache) sprechen.

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